klau|s|ens, nun hat auch der BGH entschieden.
ja, der bundesgerichtshof hat das „lebenslänglich“ für heinrich boere bestätigt.
die revision seiner anwälte wurde zurückgewiesen.
gewiss: es ging um ein feinjuristisches, aber brisantes problem. das problem einer möglichen „doppelverurteilung“ … und das unter der ägide der europäischen gemeinschaft.
willst du das nun alles ausführen?
nein, wir haben eine dicke homepagesite mit LIVE-gedichten zum boere-prozess in aachen, und da gehen wir auch auf diese problematik ein:
http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm
aber er ist jetzt endgültig verurteilt.
uns liegt das urteil des BGH noch nicht vor, in der genauen textfassung. es gibt aber die presseerklärung, die am 21.12. veröffentlicht wurde und sich auf die BGH-verhandlung vom 1.12.2010 bezieht, wenn ich das richtig begreife.
hast du den text der presseerklärung?
ja, hier ist der wortlaut: QUELLE: http://www.bundesgerichtshof.de …….. >>Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 243/2010
Lebenslange Haftstrafe wegen Ermordung niederländischer Zivilisten durch ein Mitglied der deutschen Waffen-SS rechtskräftig
Das Landgericht Aachen hat einen heute 89-jährigen, ehemals niederländischen Staatsangehörigen wegen im Sommer 1944 begangener heimtückischer Tötungen dreier niederländischer Zivilisten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Zweiten Weltkrieg sowohl Mitglied der deutschen Waffen-SS, als auch während der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht Mitglied der nationalsozialistischen Bewegung der Niederlande (NSB) und Angehöriger ihres bewaffneten Arms, der sog. „Landwacht“. Diese führte in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Sicherheitsdienst (SD) Vergeltungsmaßnahmen für Anschläge durch, die Mitglieder einer niederländischen Widerstandsbewegung gegen die deutsche Besatzungsmacht unternommen hatten. Ziel der ab Oktober 1943 unter dem Decknamen „Geheime Reichssache Silbertanne“ durchgeführten Vergeltungsaktionen war es, durch die meuchlerische Tötung unschuldiger, der Widerstandsbewegung nicht angehörender Zivilisten die Widerständler und ihre Sympathisanten einzuschüchtern und in der Zivilbevölkerung ein Klima der Verunsicherung zu erzeugen. Im Rahmen solcher Racheakte erschoss der Angeklagte auf entsprechende Anordnung seines Vorgesetzten drei niederländische Bürger, deren Personalien ihm durch Mitarbeiter der deutschen SS bzw. des SD zuvor mitgeteilt worden waren.
Das Landgericht hat die drei heimtückisch durchgeführten Erschießungen rechtlich jeweils als Mord gewertet. Durch den Umstand, dass der Angeklagte wegen der Taten bereits im Jahr 1949 durch den Sondergerichtshof Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war, hat es sich nicht an der Aburteilung dieser Taten gehindert gesehen; diese Strafe wurde später in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, die der Angeklagte allerdings nicht antreten musste.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hat sich in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 1 StR 57/10; vgl. die Pressemitteilung vom 11.11.2010, Nr. 216/2010), wonach das Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nur nach Maßgabe von Art. 54 der Schengener Durchführungsvereinbarung (SDÜ) gilt, sodass es auf darauf ankommt, ob die durch das frühere Urteil verhängte Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nicht mehr vollstreckt werden kann. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt, weshalb ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot nicht gegeben war.
Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10
Landgericht Aachen – Urteil vom 23. März 2010 – 252 Ks 45 Js 18/83
Karlsruhe, den 21. Dezember 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501<<
und nun?
nun gibt es die frage, ob eine revision beim europäischen gerichtshof ansteht, wovon ich ausgehe, sofern das rechtlich hier möglich ist.
und dann?
dann wird weiter gewartet.
worauf?
ob heinrich boere alias hendrik boere jemals seine strafe wird antreten müssen, wenn diese in europa hoch oben auch abgesegnet werden sollte.
das wird wohl allein an seiner gesundheit dann scheitern.
das wären dann die weiteren schlachten. es geht also um die frage: ab wann zählt lebenslang lebenslang? ab wann muss also der spruch der richter auch mal vollstreckt werden? ab welcher instanz? … und es bleibt die frage: wenn dann alles vollstreckt werden wird, wird die gesundheit des angeklagten diese vollstreckung noch ermöglichen?
herr samuel kunz aus wachtberg bei bonn ist ja verstorben und ist so der strafverfolgung, also dem eigentlichen prozess, der wohl zu bonn eröffnet werden sollte, entronnen.
gewiss. gewiss: es gibt keinerlei gerechtigkeit, immer nur die kleinen bemühungen, eine mögliche gerechtigkeit herzustellen, und sei es nur durch einen rechtsstaatlichen prozess. den tod aber gibt es immer. als verbrechen … und als schutz.
den tod? und den gott?
aber gott, wenn es ihn (oder sie?) denn geben sollte, hat mit der idee von „gerechtigkeit“ nichts am hut. das muss man auch zu weihnachten deutlich feststellen. NOCHMALS: wenn es einen gott geben sollte, hat er mit der idee von gerechtigkeit, zumindest auf unserer profanen erde, rein gar nichts am hut.
du findest das richtig?!
gott? oder die gerechtigkeit? — rechtsstaatliche prozesse finde ich immer richtig … wenngleich dieser rechtsstaat auch manchem täter schon zum entschlüpfen verholfen hat. das ist der preis der rechtsstaatlichkeit. denn auch für diese gilt: absolute gerechtigkeit gibt es nicht. aber ein deutliches bemühen.
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