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klau|s|ens kritisiert die durchsetzung der abschiebe-verschärfung genau dieser abschiebe-verschärfung als dauerndes asyl-recht-verschärfen – www.klausens.com

klau|s|ens, der unsrige deutsche staat insgesamt driftet weiter und weiter nach rechts.

es ist erschreckend, was alles wie schnell verändert wird … und wie ein recht wie das recht auf asyl nun ausgehebelt wird.

zugleich reden sie über schleierfahndung und die sowieso-mehr-aufrüstung des staates.

UND DA IST DER „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. am 18.5.2017 im bundestag: >>Gesetzentwurf 18/11546, 18/11654 (Beschlussempfehlung 18/12415: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen<<

wir zitieren amnesty:

>>19. Mai 2017 –

BERLIN, 18.05.2017 – Amnesty International kritisiert mehrere Punkte am geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das unter anderem Verschärfungen bei der Abschiebungshaft vorsieht.

„Es droht eine Zweckentfremdung: Die Abschiebungshaft muss ausschließlich die Ausreise sichern – sie darf unter keinen Umständen als menschenrechtswidrige Präventivhaft genutzt werden, um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, bei denen keine ausreichenden Hinweise für eine polizeiliche Festnahme vorliegen“, sagt Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. „Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen.“ Die Abschiebungshaft soll mit dem Gesetz auch für Ausreisepflichtige ermöglicht werden, wenn sie als nicht näher definierte „erhebliche Gefahr für Leib und Leben“ anderer eingeschätzt werden können. Für die maximale Dauer der Abschiebungshaft von 18 Monaten werden die Hürden abgesenkt.
Dasselbe Gesetz ermöglicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch das Auslesen der Handys von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität. „Es ist eine zulässige Überlegung, in Fällen mit begründetem Verdacht auf Identitätstäuschung auf Informationen aus dem Handy von Asylsuchenden zuzugreifen. Aber die nun vorgesehenen Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen sind massiv und müssen an strenge Bedingungen geknüpft sein – das Auslesen von Smartphones ermöglicht schließlich einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht das Auslesen privater Datenträger mit einer Hausdurchsuchung verglichen“, so Scharlau. Amnesty befürchtet, dass diese Maßnahme in vielen Fällen das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen wird.
Laut Referentenentwurf sollen bis zu 60 Prozent der Antragsteller betroffen sein – der massive Grundrechtseingriff könnte also bei Asylsuchenden zur unverhältnismäßigen Routinemaßnahme werden. Anstatt auf die im Vorfeld geäußerte breite Kritik der Zivilgesellschaft und auch der Bundesdatenschutzbeauftragten einzugehen, hat die Regierungskoalition den Gesetzentwurf in mehreren Punkten noch weiter verschärft.

Der aktuelle Gesetzesentwurf steht in einer Reihe von Gesetzen zur inneren Sicherheit, die verschiedene aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht kritische Aspekte beinhalten. Das vor Kurzem verabschiedete neue Bundeskriminalamtsgesetz ermöglicht zum Beispiel weitgehende Grundrechtseingriffe gegen sogenannte „Gefährder“. Die Definition im BKA-Gesetz ist so unbestimmt und vage, dass unklar bleibt, welches Verhalten die massiven Grundrechtseingriffe auslösen kann. Hier schafft das BKA-Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit. Wer bislang aus Sicht der Polizei weder eine konkrete Gefahr darstellt noch gegen Strafgesetze verstoßen hat, darf nicht einfach „auf Verdacht“ mit einer Fußfessel oder Überwachungsmaßnahmen belangt werden.

Amnesty betont, dass auch im Rahmen von Gesetzen zur Gewährleistung der Sicherheit Grundrechtseingriffe den rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Erfordernissen genügen und verhältnismäßig sein müssen.<<

oder wir zitieren ebenso ausführlich PRO ASYL:

>>Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. So wird es schon in der Gesetzesbegründung angekündigt. Damit entsteht eine massenhafte Auslesung. Dies ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL und anderen Organisationen verfassungswidrig. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling. Es ist zu vermuten, dass neben persönlichen Informationen wie Bilder und Nachrichten auch private Daten wie Kontakte zu Anwält*innen, Ärzt*innen oder Unterstützer*innen abgegriffen werden. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den »Großen Lauschangriff« Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden. Wie soll ein Asylsuchender Vertrauen in das Bundesamt im Asylverfahren entwickeln können, wenn dieselbe Behörde ihm zuallererst das Handy samt aller privater Daten abnimmt?

Zu befürchten ist, dass es dabei keineswegs bei Daten zur Feststellung von Staatsangehörigkeit und Identität bleiben wird. Schon bei der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestag sprach das Bundesamt von der Prüfung materieller Angaben des Antragstellers. Eine Ausweitung auch auf Reisedaten kann nicht ausgeschlossen werden vor dem Hintergrund der Verhandlungen der neuen Dublin-IV-Verordnung und den Bestrebungen der Bundesregierung, Überstellungen gemäß Dublin rigoros durchzusetzen.<<

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>Besonders misstrauisch muss der Asylbewerber schließlich werden, wenn ein Änderungsvorschlag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar das Bundeskriminalamt dazu ermächtigt, bestimmte erkennungsdienstliche Daten aus dem Asylverfahren anderen Drittstaaten zu übermitteln. Ausgenommen würden Herkunfts- und Verfolgerstaat, wobei die Verantwortung für diese Zulässigkeitsprüfung allein beim BKA liegt. Völlig außer Acht bleibt aber, dass diese Behörde keinerlei Kompetenzen für die Prüfung etwaiger Verfolgungen hat.<<

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>>Die Bundesländer werden ermächtigt, grundsätzlich alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten. Dies verhindert Kontakte zu Ehrenamtlichen und Unterstützer*innen. Damit stehen sie sowohl im Verfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung da. Wir müssen davon ausgehen, dass so in hohem Maße Schutzsuchende nicht das Recht auf Asyl bekommen, das ihnen zusteht. Selbst Minderjährige werden von der Lagerpflicht nicht ausgenommen – das Kindeswohl bleibt auf der Strecke, damit wird schon gegen Völkerrecht und Europarecht verstoßen. Auch nach Begrenzung dieser Internierung auf zwei Jahre (!) laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bliebe diese Regelung rechtswidrig.

Besonders drastisch zeigt sich diese Lagerpflicht im Zusammenhang mit den neuen Dublin-IV-Regelungen: Bislang endet die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Dublin-Fälle ebenfalls spätestens nach 6 Monaten, weil bis dahin eine Überstellung erfolgen muss oder aber Deutschland zuständig wird. Die Dublin-IV-Verordnung kennt diese Frist nicht mehr. Ohne jegliche zeitliche Befristung soll der Ersteinreisestaat der EU zuständig bleiben, es soll also auf unabsehbare Zeit zurückgeschoben werden können. Ein Ausweg aus einer Situation, in der kein Mitgliedstaat den Antrag prüfen will, ist nicht zu sehen. Für diese Menschen entstehen Lager der Hoffnungslosigkeit. Derzeit würde das fast alle Dublin-Fälle betreffen, da nur 10 Prozent der Überstellungen tatsächlich vollzogen werden.<<

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>>Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können – ohne vorherige Ankündigung. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden (einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG). Diese Regelung im Aufenthaltsgesetz soll für bestimmte Personengruppen ersatzlos gestrichen werden und für Personen gelten, die angeblich durch Identitätstäuschung oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung ihre Aufenthaltsbeendigung verhindert oder – laut Gesetzesbegründung – »verzögert« haben.

Es bleibt insbesondere offen, ob es sich um eine aktuelle Täuschungshandlung handeln muss oder nicht. Auch ein Änderungsantrag der Großen Koalition, der eine zeitliche Begrenzung versucht, macht dies nicht klarer. Der Begriff der »zumutbaren« Anforderungen ist ebenfalls nicht weiter konkretisiert. In der Praxis wird Flüchtlingen immer wieder ohne belastbare Begründung vorgeworfen, ihre Abschiebung selbstverschuldet verhindert zu haben. Die Regelung ist so unscharf formuliert, dass sie ein Einfallstor für Willkür sein kann.<<

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>Neben der Abschiebungshaft gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams mit niedrigeren Anforderungen – der nun von vier auf zehn Tage verlängert wird. Die Betroffenen haben dann aber nur eingeschränkt Chancen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um gegen die Abschiebung vorzugehen.<<

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>>Nach den Wünschen von CDU/CSU und SPD soll zu den weitreichenden Verschärfungen eine zusätzliche Hürde für die Anerkennung von Vaterschaften eingeführt werden. Väter sind nun regelmäßig in der Pflicht, ihre Vaterschaft zu beweisen – oftmals mit teuren Gentests. Dabei genügt bereits der Verdacht von »Missbrauchsindizien«. Es kann schon ausreichen, dass die Mutter oder das Kind lediglich über eine Duldung verfügen und damit der Vater in Beweisnöte kommt.

Das Wohl des Kindes bleibt auch hier unberücksichtigt: Kinder können auf unbestimmte Zeit ohne familiäre, soziale und staatsbürgerliche Identität bleiben. Dem in der Verfassung verankerte Familienschutz wird so nicht ausreichend Rechnung getragen.<<
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man kann so wenig tun.

der zeitgeist und alle jeweils bevorstehenden wahlen fressen die freiheit auf.

wir klagen über die türkei, wir beobachten den iran, wir mögen russland nicht, indonesien macht uns angst, ägypten ist uns so auch zuwider, saudiarabien …

… und wir dokumentieren nun nur noch den deutschen schrecken contra asylbewerber.

die welt möge mit zwei griffen versehen werden.

zwei griffe? wozu?

… dann kann man sie besser wegwerfen, diese welt. (müder scherz, ich weiß!)

demnächst kommen noch echte menschen auf die mülldeponien: was sagst du dann? welchen witz willst du dann noch machen?

96-dpi-klaus-zeichnung-17-5-2017

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

klau|s|ens berichtet vom beschluss der bundesregierung zum sofortigen FAKE-NEWS-erstell-zwang für jeden bürger – www.klausens.com

klau|s|ens, das kann doch nicht sein!

doch, doch: jeder bundesbürger soll 1 x im jahr mindestens 1 (eine) fake-news-meldung produzieren. (und veröffentlichen.)

das ist doch irrwitzig: ab wann soll das denn gelten?

moment, zweitklausens, lass mich mal in meine unterlagen schauen. da steht: ab heute! ab sofort also!

ich soll ab heute mindestens 1 fake-news-meldung pro jahr produzieren? wie soll ich das denn machen???

das bleibt dir selber überlassen, lieber zweitklausens. aber die bundesregierung möchte so für das thema sensibilisieren. (auch die AfD hat das begrüßt. herr trump hat dazu bereits eine frohgemute grußbotschaft an frau merkel gesandt.)

per zwang? 1 fake-news pro jahr? minimum? leben wir denn in venezuela? oder wie?

nennen wir es mal: „positiver zwang“.

wow, dass die bundesregierung das noch hinbekommen hat, so kurz vor dem ende der legislaturperiode!

das stimmt: auch der bundesrat hat bekanntlich gestern noch mitgewirkt. es ist also alles amtlich und alles sauber.

und wie soll man das nachweisen, mit dieser (mindestens) einen fake-news?

es gibt extra jahresformulare, wo man diese fake-news dann einreichen kann. es funktioniert ähnlich wie bei der steuererklärung: abgabe 1 x pro jahr auf speziellen fake-news-einreiche-formularen. (auch elektronisch, wenn du magst. analog zu ELSTER hat man das system AMSEL zur übermittlung in planung.)

und wenn man 2 oder 3 oder 4 fake-news produziert und einreicht … in einem einzigen jahr … oder sogar 25, wenn nicht gar 212?

… dann, lieber zweitklausens, gibt es dafür extra punkte in einer fake-news-einreichungstabelle.

schön, aber wozu sind diese extra-punkte gut?

ab 250 extra-punkten bekommt man ein kostenloses jahresabonnement der „Bild“.

das ist ja mal verlockend! – weißt du, klau|s|ens: diesen 1.4.2017 werde ich nun wohl nie vergessen können.

frage: soll das jetzt schon eine fake-news sein, die auf deiner nächsten „fake-news-erklärung“ einreichungswürdig ist?

 

klausens FAKE schwarz auf rot 1-4-2017

klau|s|ens dankt der SPD für den beschluss zur datenvorratsspeicherung (sauber gemacht!) – www.klausens.com

klau|s|ens, wir danken mal wieder der SPD.

wie schon so oft: ordnung muss sein.

ja, das finde ich auch: nicht nur die hacker, die kriminellen und die geheimdienste wollen geordneten zugriff auf unser aller leben … auch normale bedienstete an allen ecken und kanten des staatswesens wollen und sollen dieses oder jenes mal nachgucken.

warum die daten dann nicht auch pfleglich sammeln und schön präsentieren? – dann der zugriff!

ich hasse die nörgler.

ich auch: aber die findest du mit der datenvorratsspeicherung auch noch schnell raus.

klau|s|ens, wir stehen auch dabei! wir sind da mit drin!

das hätten wir ohne die SPD nicht gewusst, also, nochmals: danke SPD! (man verdrängt ja auch so viel!)

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>> 130/15
20. Juni 2015

Beschluss des SPD-Parteikonvents: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten

Auf seiner heutigen Sitzung hat der SPD-Parteikonvent folgenden Beschluss gefasst:

Freiheit ist einer der Grundwerte der Sozialdemokratie. Freiheit bedeutet die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben, sich nach seinen Fähigkeiten zu entfalten und gleichberechtigt an Gesellschaft und Politik teilzuhaben. Jeder Mensch muss deshalb frei sein von entwürdigenden Abhängigkeiten und er muss frei sein von Not und Furcht. Freiheit verlangt daher auch immer schwierige Abwägungsentscheidungen – gerade dann, wenn es darum geht, die Rechte von Opfern schwerer Straftaten zu schützen und die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz.

Der SPD-Konvent spricht sich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) in der bisherigen Form aus. Die ursprüngliche anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne eine angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar – und wirft Fragen mit Blick auf die Grundwerte der Sozialdemokratie auf.

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag 2011 in ihrem Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen!“ klare und restriktive Voraussetzungen für die Mindestspeicherung formuliert. Wir sind überzeugt, dass es im digitalen Zeitalter einen strengen und rechtstaatlich einwandfreien Rahmen für den notwendigen Einsatz von Instrumenten zur digitalen Strafverfolgung von Schwerstkriminellen braucht. Der Beschluss des Parteitages im Dezember 2011 ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nur insoweit gegenstandslos, als dieser vor dem Hintergrund der damals gültigen EU-Richtlinie, die Deutschland zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete, entstanden ist. Das politische Ziel, die Rechte von Opfern schwerster Straftaten und die Abwehr von dringenden Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Menschenwürde in Einklang zu bringen mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz, bleibt aber nach wie vor aktuell.

Im Folgenden werden die verschiedenen Anforderungen aus dem Bundesparteitagsbeschluss und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs dargestellt und der Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten erläutert. In der Gesamtschau ist es gelungen, mit dem Gesetzentwurf und der darin festgeschriebenen (daten-)differenzierten Herangehensweise, den äußerst kurzen Höchstspeicherpflichten, den vorgeschriebenen Restriktionen und Verpflichtungen für Ermittlungsbehörden und Justiz und den klaren Vorgaben für verpflichtende Maßnahmen zur Gewährleistung höchster Datensicherheit bei den Telekommunikationsunternehmen, das legitime Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger mit den gewichtigen Anforderungen eines modernen Datenschutzes und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen. Die weiterhin bestehenden Sorgen nehmen wir sehr ernst.

1. Der Parteitagsbeschluss 2011

Der Parteitag hat sich am 6. Dezember 2011 für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen ausgesprochen. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Gericht das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte.

Nach Beschlusslage sind bei der Einführung einer Speicherpflicht für Provider der Datenschutz und die Grundrechte zu achten, d.h.:

– Speicherfristen von deutlich unter sechs Monaten (drei Monate in aller Regel ausreichend), zudem eine Differenzierung der Speicherfristen und Zugriffsvoraussetzungen anhand der zu speichernden Datenarten hinsichtlich der Eingriffsintensität
– Richterliche Entscheidung vor Abruf gespeicherten Daten (qualifizierter Richtervorbehalt)
– Abruf der gespeicherten Daten nur bei schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere kein Zugriff für zivilrechtliche Zwecke (z.B. für Urheberrechts –und Copyright-Fragen)
– Kein Abruf der gespeicherten Daten zur Erstellung eines Bewegungsprofils
– Bei Abruf Protokollierung und nach Abruf Benachrichtigung des Betroffenen
– Absolutes Verwertungsverbot für Daten eines Berufsgeheimnisträgers
– Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Datenschutzstandards
– Strenge Sanktionen bei Verstoß gegen die Regelungen und Standards Darüber hinaus hat sich der Parteitag dafür ausgesprochen, klare Rahmen zu setzen für Datensammlungen, die die Provider ohne gesetzliche Verpflichtungen speichern.

2. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs

Im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, die Vorratsdatenspeicherung als solche unter bestimmten Voraussetzungen aber weiter für zulässig erachtet. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes, Richtervorbehalt und Schutz der Berufsgeheimnisträger. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten seien nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen.

Im April 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bis dahin geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die EU-Grundrechtscharta für nichtig erklärt. Festgestellt wurden Verstöße gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Auch der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung nicht generell für unzulässig erachtet, sondern rechtsstaatliche Vorgaben gefordert, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung tragen. So darf die elektronische Kommunikation nicht umfassend einer anlasslosen Speicherpflicht unterworfen werden. Wie dieses Ziel erreicht wird, bleibt dem Gesetzgeber überlassen. Auch der EuGH legt Wert auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Die Daten dürfen nur zur Verhütung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten gespeichert werden und müssen vor unberechtigter Nutzung geschützt werden. Speicherung und Abruf der Daten sind klar und präzise zu regeln.

3. Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten hat die Bundesregierung am 27. Mai 2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der deutlich restriktiver ist als alles, was früher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde. Die strengen Maßstäbe des Parteitagsbeschlusses vom Dezember 2011 sind umgesetzt und zum Teil sogar übertroffen. Zudem sind die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs eingehalten.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
– Provider müssen bestimmte Verkehrsdaten speichern, insbesondere die Rufnummer der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet benutzt wurde.
– Nicht gespeichert werden dürfen jegliche Inhalte von Kommunikation, auch nicht der Inhalt von Telefongesprächen und welche Internetseiten aufgerufen wurden. E-Mails sind generell und komplett von der Speicherpflicht ausgenommen.
– Die Speicherfrist ist differenziert und bestimmt sich nach der Eingriffsintensität der Datenart: Die Daten werden grundsätzlich zehn Wochen gespeichert; die besonders sensiblen und eingriffsintensiven Standortdaten lediglich vier Wochen. Nach Ablauf der Fristen sind die Unternehmen verpflichtet, die Daten binnen einer Woche zu löschen.
– Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Die Strafverfolgungsbehörden können nur dann einzelne Daten abrufen, wenn ein Richter oder eine Richterin dies für den konkreten Einzelfall nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung erlaubt. Die Datennutzung unterliegt also ausnahmslos einem umfassenden Richtervorbehalt. Eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft existiert nicht.
– Abgerufen werden dürfen die Daten von der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung einzeln aufgeführter besonders schwerer Straftaten, insbesondere bei terroristischen Taten und anderen Delikten gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, also etwa bei Mord, Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Ein Abruf für zivilrechtliche Zwecke ist ausgeschlossen.
– Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen soll durch die verkürzte Speicherfrist und hohe Hürden für den Abruf von Standortdaten Daten verhindert werden.
– Transparenz: Der Abruf der Daten ist keine verdeckte Maßnahme. Die betroffenen Personen sind grundsätzlich vor dem Abruf der Daten zu benachrichtigen, im Übrigen werden die Betroffenen nachträglich benachrichtigt. Der Abruf ist zu protokollieren.
– Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot, d.h. sie dürfen in keinem Fall genutzt werden.
– Für die Speicherung gelten die hohen Datenschutzstandards des Bundesverfassungsgerichts.
– Strenge Sanktionen: Bei Verstößen drohen den Unternehmen Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro

Dieser Gesetzentwurf ist deutlich restriktiver als das, was früher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde, denn:
– Es wird sehr viel kürzer gespeichert; die alte EU-Richtlinie sah eine Speicherung bis zu zwei Jahren vor, das verfassungswidrige deutsche Gesetz eine Speicherung von sechs Monaten. Der Gesetzentwurf liegt mit zehn bzw. vier Wochen sogar deutlich unter der im Beschluss des Parteitags angestrebten Speicherfrist („deutlich unter sechs Monaten“)
– Es werden weniger Daten gespeichert als zuvor; so sind etwa E-Mail-Daten jetzt komplett ausgenommen.
– Die Voraussetzungen für den Abruf auf die Daten sind strenger; der Kreis der Taten, für deren Aufklärung die Daten genutzt werden dürfen, ist enger.
– Der Abruf von Standortdaten wurde generell verschärft. Zu geschäftlichen Zwecken gespeicherte Standortdaten dürfen nicht mehr abgerufen werden. Abgerufen werden dürfen nur noch die verpflichtend gespeicherten Standortdaten unter den oben genannten strengen Voraussetzungen.
– Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen soll durch die verkürzte Speicherfrist und hohe Hürden für den Abruf von Standortdaten verhindert werden.
– Erstmals gibt es ein klares Verwertungsverbot von Daten von Berufsgeheimnisträgern. Eine „Whitelist“ mit von allen Berufsgeheimnisträgern in Deutschland, mit all ihren Telefonnummern, IP-Adresse etc., die für ein Erhebungsverbot erforderlich wären, ist bei genauer Betrachtung kein Gewinn an Datenschutz, sondern angesichts der Brisanz einer solchen umfassenden Liste das Gegenteil.
– Eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben – ausdrücklich ohne die sonst vielfach übliche Eilkompetenz des Staatsanwalts, die letztendlich dem Richter nur noch nachträglich die Entscheidung überlässt, ob er eine bereits erfolgte Abfrage genehmigt oder andernfalls für rechtswidrig erklärt.
– Erstmals werden enorm hohe Datenschutzstandards bei den Providern gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Bisher gibt es hier keine einheitlichen Schutzstandards. Das Gesetz wird zum ersten Mal bestimmen, welche Anonymisierungs-, Kryptorisierungs-Standards, etc. von den Telekommunikationsunternehmen verpflichtend eingehalten werden müssen – mit massiven Geldbußandrohungen, falls ein Unternehmen dem nicht nachkommt.

Der Gesetzentwurf sieht zugleich vor, den neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ zu schaffen. Damit wird sichergestellt, dass Daten nicht nur vor Ausspähung geschützt sind, sondern auch der Handel mit ausgespähten Daten unter Strafe steht.

4. Zusammenfassung

Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt die Vorgaben aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH. Vor allem hat er aber noch einmal die Anforderungen in erheblichem Maße verschärft, die wir auf dem Parteitag 2011 an ein solches Ermittlungsinstrument geknüpft haben:
– Speicherfrist unter 3 Monaten mit 4 Wochen bzw. 10 Wochen.
– Für die sensiblen Daten wird eine Löschverpflichtung eingeführt.
– Eine wichtige Datenart (Email) wird komplett ausgenommen.
– Der Abruf der besonders sensiblen Standortdaten wurde nochmals verschärft: Abgerufen werden dürfen nur noch die verpflichtend gespeicherten Standortdaten innerhalb von vier Wochen und nur bei Verdacht auf eine Straftat aus dem eng umrissenen Straftatenkatalog. Dies ist auch eine klare Verbesserung zum Status Quo. Die zurzeit in großem Umfang stattfindende Abfrage bei Providern (Stichwort Funkzellenabfrage bspw. bei Demonstrationen) wird durch die neue Regelung präzisiert und verschärft, damit unverhältnismäßige Abfragen zukünftig unterbleiben.

In dem Gesetzgebungsverfahren soll eine Evaluierung der Gesetzespraxis festgelegt werden.

5. Speicherung, Verknüpfung und Auswertung von Daten durch private Anbieter

Der Staat erreicht mit seinem Gesetz ein Datenschutzniveau, das ansonsten bei privaten Anbietern bei Weitem nicht erreicht wird. Unabhängig von dem staatlichen Zugriff auf Verkehrsdaten im Einzelfall zur Strafverfolgung, speichern private Anbieter in umfangreichster Weise Daten von Kunden und Nutzern.
Die technologische Entwicklung erlaubt heute erstmals eine umfassende Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Quellen sowie deren detaillierte Auswertung (Big Data). In der Verarbeitung, Aggregierung und Verknüpfung unterschiedlichster Datenarten und Datenmengen in Echtzeit liegt großes gesellschaftliches und wirtschaftliches Potenzial. So können z.B. mittelständige Unternehmen durch individualisierte Kundenlösungen Wettbewerbsvorteile erlangen. In diesen Entwicklungen liegt aber auch ein erhebliches Risiko für die informationelle Selbstbestimmung.
Der SPD-Parteikonvent fordert, dass für die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe sowie für einen Zugriff durch Dritte auf die von privaten Anbietern gespeicherten Daten ein klarer gesetzlicher Rahmen gesetzt wird. Da unterschiedliche Datenarten verschiedene Gefährdungspotentiale aufweisen, ist dabei nach Datenarten zu differenzieren.
Unternehmen, die eine marktbeherrschende Position innehaben, können sich dem Wunsch der Nutzer nach mehr Datenschutz durch ihre Monopolstellung entziehen. Je mehr Mitglieder sich in sozialen Netzwerken vernetzen, desto attraktiver wird die Plattform für neue Mitglieder. Denn die meisten Nutzer werden dorthin gehen, wo die größte Anzahl von Freunden angemeldet ist. Auch Suchmaschinen werden immer besser, je mehr Nutzer ihre Suchanfragen stellen. Insofern ist ein Abmelden der Nutzer von diesen Anbietern nur mit hohen Kosten, wie eine schlechtere Vernetzung mit Gleichgesinnten, ein Vorbehalten von Informationen oder ungenaueren Suchergebnissen verbunden. Im Alltag nehmen Menschen aufgrund der gefühlten Alternativlosigkeit zur angebotenen Dienstleistung mit den gegebenen Geschäftsbedingungen daher häufig Einschränkungen ihres Datenschutzes notgedrungen in Kauf. Deswegen unterstützen wir die Bemühungen zum Abschluss einer Datenschutzgrundverordnung in der EU und fordern die Bundesregierung auf, sich vehement für eine schnellstmögliche Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung einzusetzen, mit der europaweit ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden muss. Mit einer Datenschutzgrundverordnung würden erstmals klare und einheitliche Regelungen in der EU gelten. Dadurch könnte das momentan betriebene „forum shopping“ von global agierenden Unternehmen erschwert werden. Die Unternehmen nutzen aktuell die Vorteile des einheitlichen europäischen Marktes, suchen sich jedoch die Mitgliedstaaten als Niederlassungsorte aus, in denen die Verbraucher- und Datenschutzanforderungen nicht an den europäischen Mindeststandard heranreichen oder eine Umgehung sich wegen unzureichender Kontrollen einfach bewerkstelligen lässt. Mit einem europaweit einheitlichen und hohen Datenschutzniveau kann auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Staates, Datenschutz gegenüber privaten Anbietern durchzusetzen, verbessert werden.
Staat wie Wirtschaft sind zur Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht allein rechtlich passiv verpflichtet. Vielmehr müssen sie aktiv handeln. Wir fordern, dass diese Vorgaben bei der Planung von betrieblichen, technischen und organisatorischen Prozessen und Geschäftsmodellen aktiv beachtet, proaktiv implementiert und auf Organisationsebene weiter entwickelt werden. Datenschutz und Datensicherheit müssen von vornherein in die Prozesse und Abläufe integriert sein (privacy by design und privacy by default). Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten und sich für ein hohes Datenschutzniveau, Datenportabilität, offene Standards und gegen proprietäre System einzusetzen.<< Quelle: 130/15, SPD, 20.6.2015

klausens-datenvorratsspeicherung-21.6.2015

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Zum fast-unisono-Ausstieg des Deutschen Bundestages aus der Atomkraft äußert sich KLAUSENS

klau|s|ens, ist es nicht lächerlich?

wem soll man noch glauben?

unsere alte these ist doch: glaube niemandem.

sie sagen gestern so und heute so – und das mit der gleichen inbrunst.

lügner haben wohl stets die gleiche inbrunst.

aber CDU und FDP übertreffen sich derzeit an neuer inbrunst.

am meisten noch minister röttgen.

der zieht die CDU dahin, wohin sie eigentlich nicht will. die ist noch nicht so weit.

und in bayern will herr seehofer der obergrüne werden.

nimm doch alte stellungnahmen und statements und zitate in der zeit des herbstes. da war noch alles anders. damals, als man die laufzeiten wieder verlängerte. damals. jahrtausende scheint es her.

es ist ein riesiges land, wo alle kreide gefressen haben.

man kann es nicht glauben.

man kann sich auch nicht freuen.

eben: denn diese menschen verwalten ja so viele teile unseres lebens. sie reden heute so und morgen so. dann spielen sie „betroffenheit“ nach fukushima und bauen sich so eine logische erklärung des wandels zusammen. diese leute verwalten unser ganzes leben. ein kreidefressehundeleben. ich möchte immer und ewig wutbürger nun sein.

und dann reden sie so oft von „neuer energie“ und „umbau“ und „wandel“ und „alternativer energieversorgung“, bis wir vergessen haben, dass sie früher so anders redeten.

es ist eine gigantische gehirnwäsche. modeworte als waschmittel.

wir werden mit begriffen zugepflastert und sollen alles vergessen. ich höre schon gar nicht mehr hin, wenn etwas mit „atom…“ oder „…energie“ kommt.

die größte gehirnwäsche aller zeiten.

auch frau kanzlerin war nach fukushima „so betroffen“, dass sie dann den ausstieg wollte. mir kamen fast die tränen.

alle üben mit rhetorikmeistern am spiegel und vor der videokamera noch schnell erneut die schauspiele des weinerlichen meinungswandels.

und in 3 bis 6 monaten hat die masse der bundesbürger ihnen das abgenommen.

gehirnwäsche funktioniert immer.

und dann werden professoren auflaufen und das ganze „flankieren“.

phoenix wartet noch massig auf professoren, die in vielen LIVE-sendungen alles flankieren. frau will und frau illner brauchen noch 1000de experten, die alles verbrämen und verbräsen.

das ist der wahrhafte „umbau“ deutschlands.

wir sollen vergessen, was war und wie die politiker waren. auch die politikerinnen. wir sollen alles vergessen.

und dann zählt nur noch die „nationale aufgabe“ des energiewandels. so wird dieser auftrag dann noch in parolen gepresst.

man kann es nicht hören.

man kann es nicht sehen.

und doch soll 2020 alles abgeschaltet sein. die atomkraftwerke …

… und unser hirn. denn die „vergessens-chips“ werden zu millionen hergestellt, das wurden sie auch gestern im deutschen bundestag.

117. Sitzung des Deutschen Bundestages
am Donnerstag, 30.Juni 2011
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1
Deutscher Bundestag
Ja-Stimmen: 513
Nein-Stimmen: 79
Enthaltungen: 8
Ungültige: 0
Abgegebene Stimmen insgesamt: 600
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines
Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes; Drs. 17/6070 und 17/6361
Nicht abgegebene Stimmen: 20
Berlin, den 30. Jun. 11
Beginn: 12:19
Ende: 12:22

siehe hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/20110630_17_6070.pdf da stehen alle namen: namen für namen. wer stimmte mit „JA“, wer mit „NEIN, wer enthielt sich.

und wer stimmte mit NEIN?

in der masse die LINKEN, aber es gab auch vereinzelte stimmen bei den anderen.

was sagt uns das?

nichts … oder: „atomausstieg … ik hör dir trapsen.“

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Ein paar HARTZ-IV-vergessene Ausgaben benennt KLAUSENS

klau|s|ens, diese ganzen HARTZ-IV-vorrechner, wonach man toll damit leben könnte, die vergessen so vieles.

das ist doch der trick. man berechnet einfach nur dieses, vergisst jenes: und schon „kann man klasse mit HARTZ IV leben“, heißt es. alles lug und betrug.

die meisten dinge sind interessengesteuert.

eben: und die argumente werden dann interessengesteuert zusammengebaut. das kann man bei jedem thema erleben. davon leben die sendungen mit anne will und frank plasberg und maybritt illner … und wie sie alle heißen.

hatte nicht auch mal der herr sarrazin vorgerechnet, wie man mit dem HARTZ-IV-geld zum essen so prima zurechtkommen könne?

es sind immer die gleichen menschen, die gleichen namen, die gleichen gewissenlosen argumente-bauer. schrecklich! an dieser welt kann man kaputtgehen.

was wolltest du uns nun sagen?

ich? ich wollte nur sagen, dass es so vieles im leben gibt, was man dann vergisst, in diesen berechnungen. grundlage der vorlage vom arbeitsministerium, jetzt aktuell, fürs kabinett, war ja eine einkommens- und verbrauchsstichprobe von 2008. Das statistische bundesamt lieferte diese. man ermittelte für rund 60.000 haushalte die einnahmen, ausgaben und ersparnisse. (sozialhilfe- und hartz-IV-empfänger werden dabei aber rausgerechnet). für die neuen regelsätze wird jetzt nur das untere fünftel dieser haushalte berücksichtigt. so setzen sich die regelsätze dann aus folgenden ausgaben zusammen:

Erwachsene:

* Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
* Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro
* Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden): 30,24 Euro
* Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41 Euro
* Gesundheitspflege: 15,55 Euro
* Verkehr: 22,78 Euro
* Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
* Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
* Bildung: 1,39 Euro
* Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
* andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro

die ausgaben ergeben eine summe von 361,81 Euro. da sie 2008 erfasst wurden, wird also eine teuerungsrate berücksichtigt und daher soll auf 364 euro aufgestockt werden. so die regierung.

und ein beispiel? für deine vielen anderen kosten?

der absatz bricht ab, vom schuh. ein reissverschluss geht kaputt, an der hose. ein brillenbügel bricht ab. der rasierer gibt den dienst auf. die batterien für die fernbedienung sind leer. der haustürschlüssel bricht ab. der dynamo am fahrrad ist kaputt. ich brauche oropax. (ich will die kaputte waschmaschine gar nicht mal nennen!)

also der alltag.

dieser alltag ist voller tücken und kosten, die nirgendwo in diesen scheinberechnungen auftauchen. wenn es nur das essen wäre. aber der alltag bietet so viel.

das sind die gelder für den öffentlichen nahverkehr.

eben: wenn ich mit den errechneten HARTZ-IV-22,78-euro rumfahren will, komme ich von königswinter bis nach bonn zum normalen fahrpreis höchstens 4 x im monat von zuhause weg (hin und zurück). wie soll man da leben oder dazuverdienen oder irgendetwas sinnvolles machen? 4 mal im monat?

und wenn du ein auto hast?

sobald ich als HARTZ-IV-ler noch ein auto habe, geht dafür vieles weg. ein neuer reifen. nimm alleine mal einen reifen! nur einen!

und was ist mit medikamenten?

das ist ein extra thema: alles, was die krankenkasse nicht übernimmt, muss dennoch bezahlt werden. da gibt es chronisch kranke, die dieses und jenes brauchen, und das geht alles von der hausgeldkasse weg.

oder nimm leute, die kontaktlinsen tragen: regelmäßig das kontaktlinsenmittel.

nimm leute, die einen kleinen süßen wellensittich haben. die haben ausgaben für futter und solches.

nicht zu denken an diejenigen, die hunde haben, bezüglich der hundesteuer. oder dem haarschnitt.

diese kleinen beträge sind unendlich, aber sie machen doch das leben aus. eine kleine hautkrankheit: die ewigen salben!

diese werden aber nie richtig mitgerechnet.

genau: ein paar schnürsenkel kann schnell mal 2,00 euro kosten. (es gibt unterschiedliche qualitäten, gewiss.)

oder die sportschuhe, die durchgelaufen sind.

eben: du bist HARTZ-IV-ler, gehst schon extra nicht einen sportverein, um kosten zu sparen …

… aber du läufst, damit du gesund bleibst.

dann brauchst du laufschuhe, jede saison ein paar, auch eine spezielle hose, die nicht sofort an den beinen innen durchwetzt … und im winter wohl ein paar handschuhe.

es sind viele kleine ausgaben, die unser leben hier ausmachen. selbst wenn du dir dinge auf dem flohmarkt besorgst.

man kann hier und da gewiss sparen. aber in der summe kommt man an vielen ausgaben nicht vorbei. in der schule fällt so vieles nebenbei an, was man den kindern geben muss. und sei es nur ein radiergummi.

nimm doch alleine mal die ausgaben für geschenke.

geschenke?

ja, oma käthe hat geburtstag, deine freundin, das kind, die nachbarin, der vereinsvorsitzende … wer auch immer.

halt, wir waren davon ausgegangen, dass du nicht mehr im verein bist.

egal, dann nimm nur ein paar engste menschen, denen du eine kleine kleinigkeit schenken wolltest.

das geld reicht nicht. ich denke an sankt martin: die tüte mit dem weckmann, beim sankt-martins-zug, für die kinder, die kostet auch geld.

das ist doch, was ich sage: so etwas wird auch nie mitgerechnet von den herrn sarrazin, bös-egoisten und co. es wird überall absichtsvoll gelogen.

und nimm jemanden im krankenhaus. du besuchst ihn oder sie. du möchtest nur ein blümlein zart mitnehmen. nur ein blümlein. oder ein klatschbaltt als lesestoff für die patienten.

aber selbst das kostet geld. es gibt so viele ausgaben, die klein und scheinbar nebensächlich sind, die aber nie wirklich berücksichtigt werden — mal von nikotinsucht und alkoholismus ganz abgesehen.

auch eine eigene homepage kostet geld, zumindest wenn sie den eigenen namen tragen soll, ohne zusätze, ohne alles.

selbst bloggen kostet geld, denn die anbieter stürzen sich mit den unterschiedlichsten modellen auf die erst gratis bloggenden opfer, die dann für dieses oder jenes doch noch extra bezahlen sollen. z.b. für die menge an fotos, die sie hochladen.

was wäre deine forderung?

meine forderung? muss man immer eine forderung haben?

nein, nein, aber was willst du?

ich will an diese unzähligen kleinen ausgaben erinnern, die sich gigantisch aufaddieren. mal ganz zu schweigen von dem einen eis, was man mal seinem kinde zumindest einmal im monat spendieren wollen würde.

oder jene saugnäpfe, mit den haken, die man im badezimmer an die kacheln tut, damit man die nagelschere daran aufhängen kann, oder den waschlappen, ein gästehandtuch, oder was immer.

eben, selbst eine solche kleinigkeit kostet geld. 1 euro im 1-euro-shop. und denke nur an die ganzen glühbirnen, die zeit unseres lebens durchbrennnen.

aber jetzt sind doch die neuen dran!

die sind aber doch noch teurer, auch wenn sie seltener durchbrennen.

oder nimm mal die die grillkohle, weil du im sommer …

also: jetzt hört es aber doch auf, grillkohle ist wirklich luxus. da bin ich mir mit herrn thilo sarrazin aber mal wirklich einig: grillkohle muss nicht sein! — kohle ja. grillkohle nein!

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Den Körperscanner mit HARTZ-IV-Funktion erfindet KLAUSENS

klau|s|ens, HARTZ IV beschäftigt die gemüter.

SPD und GRÜNE haben es eingeführt, FDP und CDU/CSU machen weiter. die idee ist: treib unten die kleinen leute gänzlich in die verelendung, senke die löhne auf allen ebenen und gebieten, stärke und multipliziere minijobs und zeitarbeit … und kehre zurück zu den bösesten tagen des kapitalismus.

das wissen wir doch.

in diesen tagen muss es aber wieder gesagt werden. ich aber erfand den körperscanner, der nicht nur metall und künstliche gelenke und windeln und pistolen und sonstwas anzeigt (seit gestern ja in hamburg zur probe im einsatz), ich erfand den körperscanner …

… der auch HARTZ IV anzeigt? wenn einer durchgeht, der HARTZ IV erhält, blinkt das auf!

ja, ist das nicht genial?!

wozu soll das gut sein?

man weiß sofort, ob jemand HARTZ-IV-empfänger ist oder nicht. denen muss man ja alles zutrauen, wenn man die zeitung liest.

findest du?

aber ja.

du vergisst, dass es oft unbescholtene menschen sind, jahre im beruf — dann wird die firma abgewickelt, und BUMMS sind sie nach einiger zeit in HARTZ IV.

ich dachte, die sind arbeitsscheu.

was du nicht alles denkst. aber seitdem frau alice schwarzer exklusiv für die BILD-zeitung schreibt, sind sowieso alle maßstäbe für den teufel. „anstand“ ist unbekannt. menschenliebe und wärme und mildtätigkeit und humanität sind es auch.

eigentlich waren die maßstäbe schon für den teufel, seitdem sozialdemokraten HARTZ IV einführten. das war doch der skandal schlechthin. die SPD !!!!

und nun dein scanner!

er ist natürlich ein kunstwerk. es ist ein gedachter scanner. er soll auf das schreiende unrecht hinweisen, welches hier in deutschland praktiziert wird.

du hast nur einen denkfehler gemacht.

welchen?

mit 359 EURO oder demnächst vielleicht 364 EURO kann kein HARTZ-IV-empfänger jemals auf dem flughafen auftauchen. das geld reicht nicht zum fliegen.

und wenn es straftäter sind? ist es nicht so, dass HARTZ IV viele menschen geradezu in die kriminalität treibt.

du meinst …?

ja, das meine ich. und deshalb ist es toll, wenn im flughafen aufblinkt, „HARTZ IV“, wenn einer von diesen gefährlichen HARTZ-IV-menschen durch die schleuse geht.

man müsste also ein gesetz machen, wonach alle HARTZ-IV-empfänger, die am flughafen auftauchen, automatisch als straftäter verhaftet werden, weil sie unter normalen umständen niemals so viel geld haben könnten, um zu fliegen?!

wie klug du bist! und ich nenne mich „künstler der bösesten böshaftigkeit“, seit meinem scanner, den ich soeben erfand.

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Zum neuen Hartz-IV-Betrag schreibt KLAUSENS

klau|s|ens, du siehst so glücklich aus!

gelobt sei diese regierung. sie gibt allen. sie gibt den banken und ihren managern, sie gibt den hotelbesitzern, sie gibt den stromkonzernen und betreibern der kernkraftwerke … und sie gibt den ärmsten der armen. ja, sie gibt allen.

auf deinem bild sehen die vielen fünfen (5 EURO) aber wie eine große null aus.

ist nicht die geste am ende viel wichtiger als der genau betrag?! diese regierung gibt allen. sie ist wundervoll und großherzig.

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klau|s|ens zum ende des einsatzes von afghanistan: nur wann? – www.klausens.com

klau|s|ens, die SPD will nun endlich abziehen. 2015.

rechne doch mal: das sind noch 5 jahre oder gar 6. solange wollen die noch dort bleiben.

aber wir müssen doch helfen!

es wundert einen, wie naiv die menschen sind: in diesem fall militärstrategen und politiker.

inwiefern?

die welt ist so komplex – aber die meinen, sie könnten in einer ganz anders tradierten welt wie afghanistan mal schnell die westliche demokratie implementieren.

ja, das ist wahnwitzig.

das hat auch nichts mit „interkultureller kompetenz“ zu tun. das ist einfach versagen.

aber man muss doch den menschen helfen!

die gefürchteten TALIBAN sind doch nur deshalb so stark geworden. nur deshalb! – je stärker der westen seinen radius ausdehnt, zumal mit allen mitteln – um so mehr wachsen die radikalen kräfte an. fast schon eine mathematische formel. (und dann mit diesen korrupten politikern um präsident hamid karsai! ist ja lächerlich!)

dann geht es um den crash der kulturen?

ganz wesentlich: ja, ja – und das NACH vietnam. noch ein debakel und noch ein debakel. man treibt die kulturen in die enge, dehnt sich kulturimperialistisch noch dazu aus … und wundert sich, wenn diese afghanen und die radikalen teile davon … zurückschlagen.

dann bringt der krieg also nichts?

er bringt tote und leid, und er verschlimmert die lage der menschen dort.

und nun?

nun hat man alles „in den sand“ geritten. bzw. geschossen. das ist das problem.

dann ist es doch schön, wenn die SPD nun abziehen will.

aber erst 2015 !!! ich bitte dich !!! die FDP sprach schon mal von 2018. und die CDU will sich gar nicht richtig festlegen. man will nur mit einem abzug beginnen, aber nicht sagen, wann man da rausgeht.

wieso?

man würde dann die feinde stark machen, denn die wüssten dann: noch die paar jahre, dann sind die weg … und dann herrschen die.

wie sieht deine lösung aus?

ich maße mir keine überzeugende lösung an, weil ich nicht vor ort sachkenntnis getankt habe. dennoch: der abzug muss sofort begonnen werden.

aber?

die wollen ja erst noch die truppen vermehren !!! der große obama !!! auch der will erst einmal mehr truppen !!! der linke demokrat !!! was tut er nur !!!??? wie links kann ein amerikanischer präsident überhaupt sein?

die welt ist schon komisch.

das kannst du sehr laut sagen. aber DIE LINKE hat immer schon den sofortigen abzug gefordert.

von heute auf morgen?

nein, nein, man braucht ein paar monate. aber man muss es JETZT beginnen, JETZT.

und wir wird es mit afghanistan weitergehen?

das muss sich zeigen. aber jetzt vermehrt man jeden tag die zahl der radikalen kräfte, sodass alles noch schlimmer wird.

aber die SPD hat jetzt die kurve gekriegt?

ich denke, die SPD ist so lange von der LINKEN getrieben worden, dass sie jetzt unter druck kam. die deutschen wollen diesen krieg nicht, weil sie den sinn nicht einsehen. sie entdecken auch keine humanitäre kraft darin.

nein?

nein!  das zeigen ja auch die umfragen!

und wie soll es jetzt weitergehen?

das ganze wird ein wahlkampfthema für in 4 jahren – das ist doch klar. die zahl 2015 ist von der SPD in bezug auf die nächsten bundestagswahlen gewählt worden, und nicht in bezug auf das schicksal der menschen von afghanistan.

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