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Mit Reformvorschlag an die Justiz nach dem Urteil lebenslang für den NS-Mordtäter Heinrich Boere in Aachen meldet sich KLAUSENS

klau|s|ens, was willst du da reformieren?

ich denke, heinrich boere wurde gestern verurteilt? lebenslang?

ja, wir waren doch LIVE dabei.

aber er wird die haft nicht absitzen, nicht antreten, gar nichts.

das urteil ist ja noch nicht rechtskräftig.

ich weiß: nun hat die verteidigung 1 woche zeit um revision einzulegen. dann hat sie nochmals 4 wochen zeit, um eine schriftliche begründung dafür dann abzuliefern. und das letztere, nachdem das urteil ihr schriftlich zugestellt wurde.

das sind ganz normale fristen.

dann kommt die sache zum BGH, und das kann bei glück ende des jahres zu einem urteil kommen. bei glück! danach aber geht es wohl weiter zum EGH – wohl ganz sicher. und das dauert dann weitere jahre. europa war schon immer der untergang, bezogen auf bürokratie und zeitverbrauch. die anwälte boeres frohlocken ja über diese jahre, die noch vergehen.

eben: so sind die abläufe.

ich denke, man müsste in bestimmten fällen die abläufe verkürzen.

in welchen?

das müsste man definieren. man könnte für alle noch lebenden täter aus der zeit des nationalsozialismus diese ablaufe verkürzen, beschleunigen.

du willst nicht weniger recht oder schnellrecht?

nein, nein, das nicht: ich will nur eine dringlichkeit, wie man sie von der einstweiligen verfügung kennt.

du willst also bei NS-tätern oder auch allgemein tätern, die älter als 75 jahre sind, dass alle revisionen dringlich behandelt werden und dann schneller vonstatten gehen?

so in etwa: natürlich brauchen die richter zeit zum lesen und zum diskutieren und zum bewerten, das geht nicht „zack zack“, aber eine beschleunigung in bestimmten fällen, wie im fall heinrich boere, die müsste doch möglich sein.

ist heinrich boere denn so wichtig?

er ist einer der letzten: das ist sein pech und sein glück. deshalb nehmen wir ihn besonders ernst. in den 50er jahren wäre er nicht aufgefallen, weil andere, schlimmere verbrecher zu hunderttausenden herumliefen. aber heute.

was ist denn heute?

es gibt nicht mehr viele täter, und nicht mehr viele, wo es genug beweismaterial zur anklage gibt.

hast du beispiele?

man muss nur mal NOS schauen, also einen der wichtigsten fernsehsender der niederlande. die sendung vom 23.3.2010. das berühmte NOS-journaal. http://de.wwitv.com/index.html?http://de.wwitv.com/fernsehen/148.htm DIREKT: http://player.omroep.nl/?serid=862da gestern die nachrichten also. da konnte man wieder mal 2 namen = personen hören, die in deutschland frei herumlaufen, und worüber sich die niederländer offenbar furchtbar ärgern.

du meint diesen klaas faber und diesen siert bruins.

jawohl. ich zitiere den letzten satz des nachrichtensprechers. ganz bittersüß: „en zolang de duitsers geen actie ondernemen, justitie in duitsland, hebben deze twee mannen voorlopig niets te vrezen.“ (und solange die deutschen nichts unternehmen, die justiz in deutschland, haben diese 2 männer vorläufig nichts zu fürchten.)

LIVE-GEDICHTE und viele Informationen zum Prozess: KLAUSENS BEIM HEINRICH-BOERE-NS-KRIEGSVERBRECHERPROZESS IN AACHEN http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

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Das Urteil „lebenslang“ gegen den NS-Mörder Heinrich Boere im Prozess in Aachen im Justizzentrum erlebt KLAUSENS

ach, klau|s|ens, das urteil ist da.

ich weiß, wir haben es selbst vernommen, zweitklausens.

„lebenslang“.

aber nicht  „bei besonderer schwere der schuld“.

dennoch lebenslang.

gewiss, lebenslang – aber ein leben ist nicht so lang.

wie meinst du das?

das urteil ist gesprochen, aber die revision wird kommen. so sicher wie das amen aller kirchen der opfer.

und?

das bringt ewige verzögerungen. ewige. wir haben den BGH und wohl noch den den europäischen gerichtshof. beides scheint ziemlich klar.

wieso denn?

weil doch die anwälte von boere revision einlegen werden. und sie sagen, dass es keine doppelbestrafung nach artikel 50 der grundrechtecharta (und den lissabon(n)er verträgen) geben darf. das wird der kern sein. sie, die charta, wurde vom ersten europäischen konvent erarbeitet und vom europäischen parlament und vom rat der europäischen union gebilligt. aber: rechtskraft bekam diese (obschon am 7. Dezember 2000 feierlich proklamierte) charta jedoch erst am 1. dezember 2009 gemeinsam mit dem inkrafttreten des vertrags / der verträge von lissabon. da liegt der casus knaxus.

der kern der revision? nicht „befehlsnotstand“? sondern diese charta-sache? denkst du?

sicher, und boere sitzt … und schweigt. „und er sprach kein wort“, so müsste der roman über boere heißen.

er hat nie etwas gesagt?

fast nie, fast nie. im gesamten prozess. das meiste über die anwälte, die schriftsätze (für ihn) verlasen, die jener heinrich boere (der angeklagte) sie (die anwälte) hat wahrscheinlich auch noch fast im alleingang schreiben lassen.

dann ist boere ein dumpftäter?

„dumpftäter“? neues wort? man weiß es nicht, denn im altersheim, in dem er lebt, in oder um oder bei eschweiler, soll er sehr munter und heiter aufgetreten sein, haben mal zwei pflegerinnen anlässlich der befragung zu seiner gesundheit vor vielen, vielen monaten ausgesagt. (zum OLG köln wohl.)

und im gericht? jetzt? in aachen? justizzentrum?

da saß er immer in seinem rollstuhl, teils wie erstarrt. man wusste nicht, was er wie aufnimmt. so war es auch heute bei dem urteil. selten zeigte er was im gesicht. oft starre, bisweilen ein seltsames lächeln. oder einen verzogenen mund. wenig deutliche reaktionen.

er hätte doch mal was sagen können, z.b. eine entschuldigung, eine deutliche darstellung von seiner reue, „bereuen“, ein bedauern, den willen nach sühne … alles das. eine entschuldigung bei den angehörigen der opfer. irgendetwas!

hätte, hätte – hat er aber nie. er hätte nur unseren blog lesen müssen … und andere kommentare oder berichte, wo diese aufforderung, dieser wunsch, diese bitte, diese hoffnung … unmissverständlich drin geschrieben standen.

hat er aber nicht! bzw. er wollte es nicht!

genau – und heute zum urteil, waren ja wieder die angehörigen da: angehörige wie der sohn des opfers de groot oder der sohn/die söhne des opfers bicknese. die waren heute da, nachdem sie ansonsten nur zur prozesseröffnung gekommen waren. heute saßen sie neben ihren nebenklageanwälten hartmann und heiermann.

und dann kam das urteil.

ein urteil, welches wohl nicht vollstreckt werden wird.

weswegen?

wegen der revision und wegen der revision. und nochmals: wegen der revision. – man muss sich das überlegen: die anwälte haben da mit der geltung der lissabon(n)er verträge zum 1.12.2009 etwas „ausgegraben“, was kopfzerbrechen macht. das gericht hat zwar am 8.12.2009 die sichtweise der verteidigung zurückgewiesen, aber dennoch: es folgt sicherlich die revision. und weil es hier um den gegensatz / den widerspruch / die einschränkung / die nichtdeckungsgleichheit von artikel 50 der grundrechtecharta und § 54 des schengener durchführungsabkommens geht (SDÜ), und weil die richter meinen, der § 54 SDÜ sei eine zulässige konkretisierung von artikel 50 der grundrechtecharta … weil das also so ist, konnte der prozess weitergehen und wurde nicht eingestellt.

aber?

die anwälte sehen immer noch alles anders … und nun ihre chance. sie werden alle linien des rechtes durchziehen, und das kann jahre dauern. 3, 4, 5??? man weiß es nicht.

dann hat die karriere von 2 anwälten gesiegt?

nicht so ganz, aber teilweise doch: die anwälte wollen sich profilieren, haben ein rechtsminenfeld entdeckt, wie pioniere … und werden nun ihren ruhm als anwälte mehren wollen, einfach wegen dieser kniffeligen rechtslage in europa, wo es um das verbot von doppelverurteilungen geht. (und es gab ja dieses todesurteil vom oktober 1949, was nie vollstreckt wurde, und da war boere ja auch schon seit 2 jahren geflohen. versteckt. untergetaucht. noch in den niederlanden, erst offiziell ab 1.11.1954 in deutschland. als „staatenloser“ wie er heute gilt. früher galt er auch mal als möglicher deutscher, wegen seiner zugehörigkeit zur waffen-SS. ach ja: oktober 1949, amsterdam, ein urteil ohne angeklagten und ohne ordentliche verteidigung. von einem sondergericht in den niederlanden. ein urteil, welches eigentlich keinen bestand hat, heute, nach den prinzipien des rechtstaates, aber von den anwälten nichtsdestotrotz als „gültiges“ urteil gesehen wird.)

dieses thema „urteil ja“ und „noch ein urteil nein“ (keine doppelverurteilung) wird also boere retten?

wenn man hart ist, muss man sagen: die eitelkeit der beiden boere-anwälte (bzw. generell der jeweiligen akteure im rechtssystem) könnte heinrich boere vor dem absitzen der strafe retten.

trotz lebenslang?

trotz lebenslang. wegen der revision. solange die läuft, wird boere, der herzkranke boere, nicht in haft kommen, wie es aussieht.

ist das nicht total beschis….?

ja, ja, man kann es laut sagen. der rechtsstaat ist wunderschön. – wenn er aber zu einer maschine verkommt, die sich selber in ihren eitelkeitswollensansprüchen der akteure aushebelt, statt ihre funktion noch zu erfüllen … dann weiß man nicht mehr recht weiter.

„eitelkeitwollensansprüche“? neues wort? – du bist also böse auf die anwälte?

ich verstehe sie, ich verstehe viele menschliche regungen … aber das rechtsgut einer verurteilung und in-haft-nahme eines NS-mörders wie heinrich boere ist wohl doch noch wichtiger als die grundrechte-SDÜ-grundfrage-prominenz von 2 anwälten namens christiansen und rahmlow. auch von den anwälten ist moral und bürgerliche kernsubstanz gefragt. zivilcourage im alltäglichen tun. haltung!

was ist zu tun?

nichts. man kann nur warten, immer nur warten.

dann ist das urteil gut und schlecht zugleich?

das urteil kann nichts für die komplexe rechtslage. die richter und geschworenen haben alles abgewogen, und alles hörte sich mehr als plausibel an. sie haben auch (wohl taktisch-absichtlich) einige, ganz wenige mildernde umstände gelten lassen und die strafe „nur“ auf lebenslang gesetzt, (also keine besondere schwere der schuld) – und das alles aber wegen glasklarer 3 heimtückischer morde. (nur die „niederträchtigen beweggründe“ seien 66 jahre nach der tat schwer aufzubröseln.)

und?

es ist vielleicht alles gut, wie es ist. oberstaatsanwalt maaß meinte später draußen, bei den interviews, wenn es (zeitlich) ohne den europäischen gerichtshof abginge, dann könnte mit etwas glück die BGH-entscheidung in der revision schon ende des jahres vorliegen. aber soll man auf so ein glück hoffen? als rechtsrealist? ein BGH-urteil wird boere nicht in haft bringen, wenn dann der EGH noch dranhängt.

wir heißen euch hoffen.

ich sehe das alles nicht. ich sehe die jahre vorbeistreichen. boere lebt weiter im altersheim. er hat nichts wirklich bereut, nichts wirklich dazu ausgesprochen und gesagt, schon ja nicht an die angehörigen. es ist traurig.

eine vertane chance?

das meinten die richter (vorgetragen wurde vom vorsitzenden der kammer, gerd nohl) auch – mit bedauern. mehrfach gar: dieser prozess war eine vertane chance, weil einer der täter von einst, der nun noch LIVE und vor aller welt (so) viel zu unserem wissen über motive und absichten der SS-täterschaft und des NS-denksystems hätte beitragen können, nichts gesagt hat. fast nichts. aber eigentlich: nichts!

das aber wiederum könnte man auch den anwälten ankreiden, die diesen eher ungebildeten menschen „geführt“ haben.

sicher, das ist wohl alles prozesstaktik. am meisten ärgert mich, wenn boeres anwälte berühmt werden, weil sie einen widerspruch zwischen artikel 50 der grundrechtecharta und § 54 SDÜ entdecken … aber boere zugleich munter und vollkommen uninhaftiert im altersheim den scherzkeks abgeben darf. das ist nicht zu fassen.

nichts ist zu fassen!

immerhin hat man boere gefasst, aufgespürt, verhaftet: in deutschland, wo er „unbescholten“ vor sich hin lebte. damals. in den 80ern. das war ja auch schon eine leistung (dank an die niederländischen journalisten, die das hervorbrachten). der prozess selbst auch ist eine leistung. dieser neue prozess, 66 jahre nach der tat. endlich. und die strafe „lebenslang“ auch.

also doch noch versöhnlich?

alles ist jedoch alles andere als perfekt. – aber immerhin hat man das gefühl, die deutsche justiz hat nun einige lektionen aus ihrer eigenen versagensgeschichte gelernt. kompliment an das weise, sachliche gericht und an die selbstbewusste nebenklage. kompliment an die besonnen-kluge staatsanwaltschaft aus dortmund (die herren maaß und brendel). sogar kompliment an die verteidigung für diesen einen „lissabon-kunstgriff“, für den ich sie zugleich aber auch furchtbar verachte. (karriere ist ein problem für sich, und moral ein anderes.)

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Zum bevorstehenden Urteil im Heinrich-Boere-NS-Prozess zu Aachen wegen Mord äußert sich KLAUSENS

klau|s|ens, die plädoyers sind gehalten: staatsanwaltschaft, nebenklage und auch die verteidigung des angeklagten boere. alle haben gesprochen.

ich weiß, ich weiß.

was meinst du?

ich denke, dass die idee von „befehlsnotstand“ im plädoyer der verteidigung kaum eine rolle noch spielte.

was denkst du noch?

ich denke, die verteidigung weiß, dass sie in revision gehen wird, aber eben hauptsächlich wegen der idee des verbots der doppelbestrafung, welche sie bei boere sehen, weil der schon 1949 ein todesurteil in den niederlanden bekam (später abgewandelt in lebenslänglich).

so, so. aber boere wird veruteilt?

nach der vorliegenden beweislage wird boere meines erachtens wegen mordes verurteilt. die verteidigung sieht „nur“ zwei morde (und 1 totschlag), die anderen beteiligten sehen 3 morde. das sind dann juristische auseinandersetzungen, die aber eigentlich die opfer (kusters, de groot und bicknese) verhöhnen. ich denke also: 3 x mord, wegen der gründe/kriterien, für die man laut gesetz eine tat als „mord“ ansehen muss, incl. „heimtücke“ und „arg- und wehrlosigkeit“ der 3 opfer.

trotz der vergangenen zeit? und trotz der nicht gehörten, da allesamt nicht mehr lebenden, zeugen (außer einem)? und obwohl alles aus den urkunden erlesen werden musste?

ja, trotz alledem – und wir haben das schuldeingeständnis von boere selbst, in diesem prozess, am 8.12.2009, wo er die taten der tötung zugab, wenngleich er sich auf befehlsnotstand berief und nicht von morden sprach.

dann also deiner meinung nach mord in 3 fällen?

jetzt kommt das problem der strafe und des absitzens der strafe. das eine ist noch nicht das andere.

was ist mit der strafe?

wir haben die verteidigung (RA christiansen und RA rahmlow) mit der forderung nach 7 jahren wegen 2 morden (wegen mildernder umstände), dann die staatsanwaltschaft (die herren maaß und brendel) mit lebenslang wegen 3 morden und dann die nebenklage (RA hartmann und RA heiermann) mit lebenslang, aber „bei besonderer schwere der schuld“.

wir haben aber auch die erwägungen der verteidigung zu dem umstrittenen vorgang aller möglichen mord- und NS-mord-urteile, die man in deutschland ausgesprochen hat: bis hin zu STASI-mielke im jahr 1931 (er bekam dann später nur 6 jahre für 2 morde) oder auch auch den gefürchteten friedrich engel, sicherheitschef in genua: 7 jahre haft bei 59 (!!!) fällen des mordes.

dann geht das recht durcheinander.

sicher, aber das weißt du doch viel besser, klau|s|ens.

das recht ist ein ewiger prozess der ausformulierung, ausdeutung, neuformulierung, neubewertung, umänderung. aber manche urteile lassen einen doch den kopf schütteln. ganz abgesehen davon, wie viele schlimme nazis mit allen möglichen tricks (oder helfern in der justiz) prozessen und strafen total entgingen.

wir haben aber nun 2010.

eben. jetzt können wir die fehler der vergangenheit aufarbeiten und etwas an der „stellschraube“ drehen.

dann bist du bei boere für lebenslang?

ich denke: ja.

aber ist das nicht ungerecht, weil viele andere täter entkamen, wie du schon selber sagtest?

wir können aber auch nicht den „gleichheitsgrundsatz in ungerechtigkeit“ heranziehen. das leben ist sowieso ungerecht, vollkommen ungerecht: frage nur die opfer, die aber nicht mehr (nie mehr!) zum antworten kommen.

aber boere müsste deiner meinung nach „lebenslang“ bekommen, und andere (wohl schlimmere) schlächter bekamen nur 7 jahre?

das alles ist zu bedenken und zu diskutieren, aber nicht so, dass boere davon profitiert, weil die justiz so oft versagt hat, die bundesdeutsche. (auch die in der ex-DDR übrigens!)

dann bist du nicht für milde?

nein, ich denke, dass man nicht deshalb milde sein soll, weil man in anderen fällen versagt hat, oder weil die beweislage seltsam war, wegen der vielen urkunden und quellen, die man verlesen musste … alle diese probleme.

was wäre die lösung?

ich habe keine lösung! – aber ich denke, man muss endlich allen opfern zeigen, dass man es begriffen hat, und dass man eine humane welt will, in der es nie mehr solche schrecken geben wird.

aber neonazis wohnen doch mehr oder minder diesem prozess bei! diese „denke“ lebt doch weiter.

das macht alles noch wirrer: es gibt immer noch zuhauf unbelehrbare, die meinen, bösartige gewalt und ein autoritäres schreckensregime seien die lösung der menschheitsprobleme. (und sofern ANTIFA-angehörige gewalttätig werden, sollten die sich das auch hinter ihre ohren schreiben: diese ganze gewalt muss raus aus der gesellschaft, so gut es eben geht. weg mit aller gewalt!)

aber boere ist doch heute nicht mehr gewalttätig, er hat sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.

ich bitte dich: er hatte 3 morde an der backe und musste versuchen, über die jahre zu kommen, ohne dass man ihn deshalb noch belangt. der wäre schön dumm gewesen, wenn er noch etwas an verbrechen neu begangen hätte. letztendlich ist er dann doch in die fänge der justiz gekommen, weil es eben immer menschen gibt, die den dingen nachgehen und die nicht zulassen wollen, dass untäter ohne strafe ausgehen. hier wohl journalisten aus den niederlanden.

diese argumentation zieht also nicht?

nein. außerdem ist bei boere zu sagen: es gibt kein wort der entschuldigung an die opfer. er hat sich über seine anwälte umständlich ausgedrückt, dass er diese taten so nicht mehr begehen würde, aber dass jemand mal ganz klar mit seiner vergangenheit abrechnet und sich bekennt und sich entschuldigt … und dann noch so an die öffentlichkeit geht und sagt. „nie mehr!“ … das haben wir bei boere wieder mal nicht erlebt. (auch nicht bei seinem noch lebenden mittäter besteman, den wir im videointerview ja aus rotterdam erlebten.)

besteman wollte noch nicht mal geschossen haben.

das ist es ja: es wird auch noch alles vertuscht, und das selbst im hohen alter.

und was ist zu tun?

ich denke: es muss eine strafe geben, und sie kann meines erachtens (auch unter berücksichtigung der argumentation der verteidiger von boere und deren ruf nach „milderung“) nur als „lebenslang“ ausfallen. eigentlich ist es auch lebenslang „bei besonderer schwere der schuld“. zugleich wird man aber auch sehen/berücksichtigen, wie die mittäter von boere, konkret also dieser jacobus petrus (bzw. peter) besteman und dieser henk (oder hendrik) kromhout, behandelt wurden, die ja alle in den niederlanden im gefängnis waren, aber auch nur einen begrenzten zeitraum von jahren. (solche jahrezahlen wird boere qua alter sowieso nie mehr absitzen müssen. es gibt also da auch noch eine „täterungerechtigkeit“, bezogen auf die unterschiedliche strafabsitzung der 3 männer.)

und das problem der doppelbestrafung?

das sehe ich so nicht, weil die strafe ja nie abgesessen wurde, von boere, da er niemals von deutschland an die niederlande ausgeliefert wurde. wenn man sagt, dass das niederländische urteil gilt, aber zugleich sagt, dieses urteil war aus mehreren gründen juristisch nicht korrekt, z.b. weil der angeklagte nicht dabei war … dann kann man dieses urteil nicht einerseits für wahr gelten lassen, es aber zugleich als unrechtmäßig ablehnen. – aber das ist ja für diesen prozess eigentlich auch so geklärt. (das wird dann in der revision weiter behandelt. das sind dann wieder juristische feinheiten und fachdebatten.)

ich verstehe, ich verstehe.

du verstehst nichts, weil ich auch nichts verstehe: die geschichte der deutschen justiz und das schreiende unrecht, dass tausende bis hundertausende von tätern ein herrliches leben noch hatten, auch in deutschland selbst, ohne belangt zu werden … das bekommen wir nicht aus der welt.

was bekommen wir denn aus der welt?

eigentlich wohl nichts. wir können nur versuchen, das brutale des menschen zu zähmen. der mensch ist ja zu schlimmsten fähig, wie unlängst das fernsehexperiment in frankreich mit den stromstößen wieder belegte. das erneute experiment im nachgang des milgram-experimentes von 1961.

du bist pessimistisch?

überaus. auch der rechtsstaat ist ein zartes pflänzchen, welches nach einem kleinen süßen umsturz wieder schnell verschwinden kann. und der afghanistan-krieg zeigt auch die verwirrungen der menschlichen und der deutschen seele. man kann nur immer wieder um das humanistische ringen.

und dazu gehört?

dazu gehört die bestrafung von heinrich boere. alles weitere wird man dann sehen. er soll ja dann sofort in haft auch genommen werden, wie die nebenklage fordert, und die verteidigung ablehnt. die frage nach „haftverschonung“ und erneuten gesundheitsattesten liegt ja sofort im raum. es ist alles schwer.

was ist schwer?

man will human handeln, auch mit den schlimmsten verbrechern. wenn man aber eine spur zu langsam human handelt, dann kann alles umkippen … und aus diesem und jenem grunde entgehen die angeklagten dann doch der verdienten strafe. tod, krankheit, verfahrensfehler, revision, aufhebung des ersten urteils, … alles kann dazwischenkommen. und futsch ist die sühne. (und sicher denkt man bei boere auch an die „großen“, noch viel schlimmeren NS-täter. man bekommt nichts in eine relation.)

trotzdem bist du für dieses, unser rechtssystem?

unbedingt! gewaltenteilung, klare StPO und klares StGB. rechte für die verteidigung. (möglichst) unabhängige richter. ein grundgesetz (GG) der freiheit. gewaltenteilung! ich habe auch nie etwas davon gehalten, leute ohne prozess und anklage zu verhaften … wie auf guantánomo, und dann zu behaupten, man spreche für eine demokratie und für die menschlichkeit. das ist das lächerlichste, was es gibt. jenes verhalten der USA: das hat den terrorismus dort erst stark gemacht, wir produzieren durch unsere eigenen fehler den terrorismus.

also muss man menschlichkeit vorleben?

ja, auch in jedem prozess. und bisweilen kommen dann leute aus den klauen der justiz frei, gewiss. aber das rechtsstaatliche ist ein höheres gut.

und im fall boere?

da haben wir diese probleme meines erachtens nicht. boere kann rechtsstaatlich und fair verurteilt werden … und endlich seine strafe antreten, als mahnung an uns alle. seine haftbedingungen werden besser sein, als die von allen opfern des NS-regimes, die irgendwo zusammengeprügelt, abgeschossen oder gar vergast und verbrannt wurden. widerlich, diese menschheit! ich schäme mich für unsere ureigene kreatur!

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Zum NS-Mord-Prozess um Heinrich Boere und das 7-Jahre-Plädoyer der Verteidigung schreibt KLAUSENS

ach, klau|s|ens, gestern also die plädoyer der verteidigung. was fiel auf?

sie wollen keinen freispruch. bzw. sie sehen, dass es einen solchen nicht geben kann. (zugleich wollen sie immer noch die einstellung des verfahrens.)

keinen freispruch? wieso?

… weil die taten zugegeben sind, und ganz offensichtlich. da kann man nicht mehr freispruch fordern.

AUSZUG AUS DEM STRAFGESETZBUCH:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

dann war es also mord? 3 x mord? mord an den opfern kusters, de groot und bicknese? 3 untaten? und für die wird heinrich boere nun verurteilt? boere, der niederländer als „repressalmaßnahme“ abschoss, weil sie dem widerstand als nah galten und die deutsche besatzung nicht wollten? boere, der für die SS aktiv war? und zuvor für die waffen-SS? und für den/die NSB?

die verteidigung sieht es anders: sie sieht die idee der „arglosigkeit des opfers“ in einem fall nicht gegeben.

„arglosigkeit“?

ja, ja, das rechtssystem muss ja entscheiden, ab wann ein mord ein mord ist, und was zu einem mord gehört. und neben der „heimtücke“, die man kennt, oder den „niederen beweggründen“, von denen man schon hörte, gibt es auch eine idee der arglosigkeit. ich zitiere juraforum.de:

>>Dabei sind folgende Gruppen der Mordmerkmale zu unterscheiden:

1.

Besonders verwerflicher Beweggrund

*

Mordlust

Mordlust ist die Freude an dem Töten eines Menschen.

*

zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

Zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet, wer durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangt oder sich an der Leiche befriedigen will, sowie der Täter, der im Rahmen einer Vergewaltigung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.

*

Habgier

Habgier ist die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches und unsittliches Maß.

*

sonstige niedrige Beweggründe

Sonstige niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

2.

Besonders verwerfliche Art und Weise

*

grausam

Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt, wobei dies auch seelische Qualen sein können.

*

gemeingefährlich

Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung ein Mittel einsetzt, dessen Wirkungsweise er nicht beherrscht. Ausschlaggebend ist nicht die Art des Mittels sondern die Beherrschbarkeit durch den Täter. So kann Brandstiftung ein gemeingefährliches Mittel sein, muss es aber nicht, wenn der Täter die Ausdehnung des Brandes objektiv beherrscht.

*

heimtückisch

Heimtückisch tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

3.

Besonders verwerflicher Zweck

*

Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Dabei muss es sich nicht um die eigene Tat des Täters handeln, erforderlich ist jedoch, dass es sich um eine Straftat handelt, nicht ausreichend ist eine Ordnungswidrigkeit u.ä. Es muss sich nicht um die alleinige Absicht handeln, aber sie muss doch der wesentlichste Grund für die Tötung sein.

Grundsätzlich reicht die Verwirklichung eines Mordmerkmals für die Erfüllung des Mordtatbestandes aus. Hinsichtlich des Mordmerkmals Heimtücke ist aber seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord (BVerfG 21.06.1977 – 1 BvL 14/76) anerkannt, dass dieses Merkmal einer restriktiven Interpretation bedarf. Mit anderen Worten: Nicht jede heimtückische Tötung erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Mordes sein. Vielmehr müsse der Heimtücke zugleich der Makel der Verwerflichkeit anhängen, was etwa bei einem verwerflichen Vertrauensbruch der Fall ist. Demnach kann trotz heimtückischer Tötung Mord ausgeschlossen sein in Fällen, wo eine feindliche Willensrichtung fehlt (Mitnahmesuizid) oder bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation (Tyrannenmord).

Das Motiv der „Blutrache“ ist nach der Entscheidung BGH 10.01.2006 – 5 StR 341/05 grundsätzlich als ein niedriger Beweggrund anzusehen.<<

und nun?

nun kommt die kunst der verteidigung: weil in einem fall das opfer mit dem auto weggefahren wurde, und dann beim halt zu fliehen versuchte, aber bei diesem halt auch erschossen wurde, weil ja alles absichtsvoll war … weil dem aber so war … und weil der arme nicht „schon“ im haus oder im laden erschossen wurde, sondern noch weggefahren wurde … also ja mitfuhr … es gab einen vorwand … da gilt dann die arglosigkeit wohl nicht … usw. usf. … auf jeden fall gelte in diesem fall dann auch deshalb kein mord. (so die verteidigung – hier mal sehr grob zusammengefasst.)

das ist ja eine verhöhnung des opfers!

genauso ist es: wenn die lage unübersichtlich ist, und wenn diktatur herrscht, und wenn es „das böse“ an jeder ecke gibt, dann musst du als kritischer mensch damit rechnen, dass auch du von dieser diktatur erfasst wirst … und dann bist du zwar ein opfer, aber keines der arglosigkeit, weil man das umfeld ja kennt. wenn es bei dir klingelt, ahnst du schon: SS. ACHTUNG!!! … und dann bist du nicht „arglos“.

wenn das umfeld also böse ist, sind immer untaten zu erwarten, und ich kann mich als opfer nie mehr auf „arglos“ berufen, was dann dazu führen könnte, dass eine verteidigung später sagen könnte: der mann ist nicht ermordet worden, weil das merkmal der „arglosigkeit“ und der „wehrlosigkeit“ nicht gelten kann?

ja, so ungefähr muss man das sehen. du hast natürlich jetzt noch mehr als die verteidigung übertrieben. aber in etwa geht so der strang. in etwa. (da wir keine juristen sind, können wir die dinge nur grob schildern.)

warum nur? was will die verteidigung?

die idee ist: als verteidigung musst du alles für deinen mandanten herausholen. und alles sieht derzeit nach einer verurteilung von boere aus. jetzt aber ist klar, dass mord eigentlich immer lebenslang ist. nun also muss die verteidigung sich was überlegen.

und was hat die sich überlegt? die verteidigung?

sie hat sich überlegt: wir haben die chance, dass wir die strafe deutlich reduzieren. dazu ist es erst einmal taktisch klug, dass man von einem zweifachen mörder spricht, und nicht von einem dreifachen. und dann suchten sie sich das opfer kusters aus, weil es für den keine angehörigen gibt, die als nebenkläger auftreten. kusters ist also nicht nur „nicht arglos“ gewesen, damals, sondern auch noch schutzlos, heute.

so, so.

und nun müssen sie noch von diesem lebenslang runter. das wäre der nächste schritt. und da hat die verteidigung gut gearbeitet.

inwiefern?

sie hat sich mit der rechtsprechung in bestimmten ausnahmefällen beschäftigt, und diese studiert, und diese dann auch für diesen fall herangezogen.

welche rechtsprechung?

es gibt fälle, wo mörder trotz anerkannten mordes nicht für lebenslang verurteilt worden sind. es gibt manchmal „ausnahmen“ in der rechtsprechung, welche natürlich gut begründet sein müssen. und damit hat sich die verteidigung befasst.

das gefiel dir?

ja, mir gefiel, dass die verteidigung in ihrem bemühen, das beste für heinrich boere herauszuholen (und dazu ist die verteidigung in unserem rechtssystem ja ausdrücklich da: sie soll alles herbeiholen, was gegen die anklage und für den angeklagten spricht … sofern es hand und fuß hat und nicht an den haaren herbeigezogen ist.), alles versuchte.

hatte es denn hand und fuß?

das kann ich nicht beurteilen, weil es hier tief in die rechtsmaterie geht. man braucht sachverstand höchster güte. es geht z.B. um den zeitablauf der ereignisse, z.B., weil eben das verbrechen schon so weit zurückliegt, aber auch der gesamte irrweg um das verfahren selbst, welches ja selbst 1984 nicht zustande kam, weil ein oberstaatsanwalt weissing in dortund das verfahren mit kuriosen argumenten nicht weiterführte … und dann eben die ganze geschichte des falls, vom todesurteil (schon 1949) in den niederlanden bis zur flucht nach deutschland, dem „unbescholtenen“ leben des heinrich boere hier … dann die aktivitäten der niederlande, den mann ausgeliefert zu bekommen. das versagen der deutschen justiz in all den jahren.

ach so.

ja, ja, jedenfalls nannte die anklage auch das urteil gegen mielke, „unseren“ STASI-mielke. den konnte man nicht recht vor gericht bringen und fand dann als anklagbar heraus, dass er 1931 als kommunist wohl zwei polizisten erschoss, nachdem zuvor ein arbeiter von der polizei erschossen worden war.

und?

mielke ist doch wegen dieser morde von annodazumal veruteilt worden, aber eben nur zu 6 jahren. obwohl der mord anerkannt wurde, sah man sich zur ausnahme von lebenslang bemüßigt, und mielke bekam nur 6 jahre.

das sind ja alles kuriose angelegenheiten.

die rechtsprechung ist sehr kurios. bisweilen sprachklabusterei. aber man muss sich erst einmal näher damit befassen. die verteidiger von boere jedenfalls, matthias rahmlow und gordon christiansen, setzten einen großen teil ihres stranges auf diese zusammenhänge und auf rechtsprechungen vom BGH bzw. die urteilsbegründungen, sogar vom bundesverfassungsgericht, zogen dann die argumentationslinien in die boere-sache rüber und kamen dann auf eine forderung von …

von wieviel?

… von 7 jahre haft. zwei morde und ein totschlag, dazu bestimmte besondere umstände: 7 jahre.

das ist ja ein dickes ding! mehr nicht?

wir sind hier voll in einer rechtsbetrachtung. und in argumentationsketten. und in der gewissheit, dass die ganze sache in revision gehen wird. jede revision, die nur etwas aussicht hat, kann deinen ruf als anwalt oder staatsanwalt beflügeln. und die beiden anwälte boeres wollen hier pflöcke einschlagen.

haben sie denn noch mehr zu bieten?

sie haben dann immer noch die sache mit der verbotenen doppelbestrafung, die sie sehen, nach den lissabon(n)er verträgen, und § 54 SDÜ = schengener durchführungsabkommen (Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung – Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der „nicht mehr vollstreckbaren Sanktion“; zeitlicher Anwendungsbereich.
Art. 54 SDÜ)
, aber das hatten wir ja alles schon im prozess. sie haben diese dinge aber in ihrem plädoyer wiederholt, und  machten klar, dass sie immer noch „die einstellung des verfahrens“ fordern. da diese aber derzeit nicht durchgeht, da vom gericht abgelehnt, halten sie an der forderung fest, für eine revision, und zugleich fordern sie (nur) diese 7 jahre haft für boeres mordaktionen.

ach so.

boere also wird schuldig gesprochen, muss man annehmen, aber jetzt wird am strafmaß herumgezerrt: lebenslänglich oder nicht? wann gibt es ausnahmen von „lebenslänglich“ in einem zugestandenen mord?

wer muss das beantworten?

das gericht – in seinem urteil, welches wir nächste woche erwarten.

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Nochmals zum Plädoyer der Nebenklage im Heinrich-Boere-NS-Mord-Prozess in Aachen schreibt KLAUSENS

klau|s|ens, du hattest doch schon über die plädoyers geschrieben.

ja, ja, aber ich muss noch nachtragen, was der zweite vertreter der nebenklage, hier der anwalt der nachkommen des opfers de groot, detlef hartmann, zu sagen hatte.

was war es denn?

ich fasse es grob zusammen und bringe eine zusammenfassung einiger meiner sätze auf der gedichte-seite zu dem prozess:

Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann für die Nebenklage, er vertritt Teun de Groot, gleichnamiger Sohn des Attentatsopfers Teun (oder Teunis) de Groot vom 3.9.1944. Hartmann befasst sich mit dem verbrecherischen NS-System. Die Wahrheit muss ans Licht. Es war kein „bloßer Krieg“, was damals passiert ist, so Hartmann. Das war „die Überführung eines ganzen Kontinents in den Zustand des Terrors“, sagt Hartmann weiter. Hartmann spricht vom „Zustand der totalen Verunsicherung“ für ganze Gesellschaften, von der „Furcht, vernichtet zu werden“, von der „Gesellschaftlichkeit“, die dem „terroristischen Zugriff überantwortet wurde“, von 60.000 toten NL-Zwangsarbeitern unter den Nazis (eine konservative Schätzung), und von anderem mehr. Hartmann spricht auch davon, dass ein jüdischer Holländer eigentlich keinerlei Chance hatte, unter der NS-Herrschaft. Das Wort „Kriegszustand“ sei deshalb auch irreführend, es trifft nicht die damalige Lage in den Niederlanden. Es gäbe juristische Kategorien. Aber das, was wir (also  das Gericht und alle Prozessbeteiligten) beurteilen sollen, sprenge diese Kategorien. Es gehe um „niedrige Beweggründe ganzer Verbände“. Hartmann beschreibt die erfinderischen Fähigkeiten des Angeklagten Boere. Hartmann spricht von der besonderen Schwere der Schuld, u.a. wegen hochgradiger Identifikation des Angeklagten mit den Taten. Dafür solle er büßen, so gibt Hartmann einen Satz von de Groot wieder, dem Sohn des Opfers. Auch Hartmann klärt, wozu das Verfahren dient. De Groot möchte, so Hartmann, dass ein deutsches Gericht die Wahrheit feststellt. Und die Schuld. Es geht um mehr, als um die eigene persönliche Genugtuung, bei de Groot. De Groot will die Feststellung einer rechtswidrigen Tat. Außerdem stehe der Mandant de Groot für die gesamte holländische Bevölkerung. Es ginge also auch um Genugtuung für ein ganzes Volk, wenn es zu einer Verurteilung käme.

APPELL ANS VERFAHREN

Die Wahrheit
Kann nicht
Eingestellt
Werden! Höre!

©  Klau|s|ensĦķΩ7 Klau’s’ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:28 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits – in Abwesenheit – zum Tode verurteilt. – Das Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann ist zuende, und damit dieser Verfahrenstag.

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heute gibt es auch plädoyers?

heute erwarten wir die plädoyers der verteidiger des angeklagten. vielleicht auch ein letztes wort von heinrich boere selbst.

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Weiter über die Plädoyers im Heinrich-Boere-Prozess in Aachen spricht KLAUSENs

klau|s|ens, du wolltest doch die plädoyers von staatsanwaltschaft und nebenklage nochmals revue passieren lassen.

ja, es waren die plädoyers von staatsanwaltschaft und nebenklage. am 2.3.2010.

was gibt es noch zu sagen? nach gestern?

zuerst möchte ich ein realgedicht einfügen.

ein realgedicht?

ja, ich sah die zeilen im justizzentrum aachen. sie stehen auf einer tür.

wo?

unten im erdgeschoss, raum 0.014, direkt an den bereich der cafeteria angrenzend.

wie lautet es? dein gedicht?

der titel ist von mir, der text ist real:

2 MAL 2 ODER GAR 3 BEDEUTUNGEN

Anweisungsstelle
Bitte einzeln eintreten

Copyright Klau|s|ens, in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als Klausens oder Klau§s§ens oder Klau/s/ens am 2.3.2010, Dienstag, Landgericht Aachen, Justizzentrum Aachen, Beschriftung im Gebäude A, Ebene 0, Raum 0.014.

du willst uns zeigen, wie die sprache schillert.

genau: „anweisung“ hat zwei konnotationen (und eigentlich ja auch „stelle“) … und „einzeln eintreten“ ja auch.

und das bei der justiz!

die justiz versucht rechtsverhältnisse sprachlich zu fassen, umkreist dann dieses und jenes, macht noch einen satz und noch einen rückbezug … und doch: wie schnell tappt man in seine eigenen fallen. allein: wie hört sich „anweisungsstelle“ überhaupt an, wenn man einem NS-mord-prozess beiwohnt. allein schon der klang! LTI – ich erinnere an LTI.

was meinst du?

LINGUA TERTII IMPERII – „LTI“, das buch von klemperer.

du hast so recht. – aber nun kommen wir doch zu den plädoyers. bzw. zu dem von rechtsanwalt heiermann.

ich hatte schon gesagt, dass es um „lebenslänglich“ geht, vielleicht auch um lebenslänglich bei besonderer schwere der schuld. heinrich boere soll nach den plädoyers jedenfalls lebenslänglich in haft.

ja, das wissen wir. aber was war denn nun 1984?

diesem jahr hat sich besonders der anwalt wolfgang heiermann gewidmet, er vertritt die angehörigen des ermordeten bicknese, er sprach auch direkt im auftrag von dolf bicknese.

was war denn 1984?

da hat man in dortmund in der zentralstelle zur verfolgung nationalsozialistischer verbrechen das verfahren gegen boere eingestellt. 1980 gab es ja ein auslieferungsersuchen aus den niederlanden.

zentralstelle?

die wurde gegründet, 2 x in NRW, köln und dortmund. in köln sollte man sich auf die verbrechen in KZ konzentrieren.

und weiter.

diese zentralstellen waren früher nicht so sehr effizient, insgesamt war die aufklärung der NS-verbrechen aus sicht der opfer und vieler kritiker nicht effizient, und wohl auch nicht wirklich wahrhaft gewollt.

wieso?

es gibt z.b. eine veröffentlichung „Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen – Band IX -:
Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz
„. (2001, 96 Seiten.)

aha.

hier in kürze die essenz der veröffentlichung, zusammengefasst von dr. gerhard pauli, leiter der zentralen dokumentations- und forschungsstelle an der justizakademie des landes nordrhein-westfalen:

„Zu spät, zu wenige, zu milde“ – so wird häufig pauschal über die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch die deutsche Justiz geurteilt. Gewichtige Fakten stützen diese Beurteilung. Erst Ende der 50er Jahre kam eine systematische Verfolgung dieser Taten in Gang. Die Zahl der rechtskräftig verurteilten Täter ist in Relation zu den bekannt gewordenen Verbrechen und den daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren verschwindend gering. Die häufige Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen erscheint angesichts der angeklagten Mordtaten nicht angemessen. Der neue Band der Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen“ widmet sich aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft diesem Thema.

ich verstehe. und 1984 gab es auch noch diesen geist des zurückhaltens, des nichtbefassens, des wegschiebens, des nicht-wahr-haben-wollens, des die-täter-deckens.

offensichtlich. und rechtsanwalt heiermann nannte den namen von hermann weissing, der damals diese zentralstelle zur verfolgung von NS-verbrechen in dortmund als staatswanwalt leitete.

eben jener weissing war verantwortlich für die einstellung des verfahrens gegen boere?

genau das. und der weissing hatte ja argumentiert, dass diese erschießungen, die boere durchführte, diese morde, dass diese berechtigte repressalien gewesen seinen, nach der haager landkriegsordnung, und dass boere zudem unter befehl gehandelt habe.

dadurch war das verfahren dann zum erliegen gekommen.

so ist es: boere blieb weiter unbehelligt, bis die sache dann später unter einem neuen staatsanwalt, ulrich maaß, wieder aufgegriffen wurde. (boere war übrigens im rahmen dieses auslieferungsverfahrens 1983 kurzzeitig in auslieferungshaft. )

und rechtsanwalt heiermann hat auf diesen hermann weissing vorgestern im gericht in aachen hingewiesen.

ja, als ein beispiel für das versagen der deutschen justiz, wohlgemerkt 1984, da sind wir schon 16/17 jahre nach der APO-zeit, die ja dieses verschleiern der NS-verbrechen im deutschland der nachkriegszeit immer gebrandmarkt hatte.

ich sehe, ich sehe.

heiermann verwies darauf, dass jener staatsanwalt hermann weissing in seinem einstellungsbeschluss oder seiner einstellungsverfügung 1984 sogar ein völkerrechtslehrbuch von friedrich berber zitiert hatte. und jener berber wiederum war in der NS-zeit überaus aktiver rechtsgelehrter, also eine anhänger der nazis und aktiv in den NS-verbänden wie NS-dozentenbund oder NS- rechtswahrerbund. er war völkerrechtsexperte für außenminister ribbentrop und einer der begründer der expansionistischen völkerrechtsdefinition des nationalsozialismus.

und weiter?

heiermann verwies auch auf den fall von anton malloth, ein ganz schlimmer typus „schlächter“ im KZ theresienstadt, gegen den auch das verfahren eingestellt bzw. keine anklage eröffnet wurde, offenbar in den 70er jahren. damals hatte es z.b. geheißen, man könne malloth nicht ausfindig machen, wobei dieser ganz schlicht und einfach im telefonbuch von meran (tirol) in italien zu finden war. malloth war in der tschecheslowakei zum tode verurteilt worden, in abwesenheit, lebte bis 1988 in meran, unbehelligt, wurde 1988 nach deutschland ausgeliefert, wohnte dann wohl in pullach, etc.  – das verfahren gegen malloth wurde erst jahre später wieder aufgenommen, unter anderen vorzeichen, in münchen. 2000 dann begann das verfahren, 2001 das urteil zu lebenslang. (beim fall malloth, der für viel aufsehen sorgte, war bei der zentralstelle in dortmund der staatsanwalt klaus schacht wohl derjenige, der direkt unter beschuss geriet. bei der generalstaatsanwaltschaft in hamm wiederum war jener hermann weissing aber für die zentralstelle dortmund zuständig. weissing  war amtsvorgänger schachts als leiter der zentralstelle und wohl eng mit eben diesem schacht befreundet. das sind dann extra geschichten. der fall malloth führte zu vielen weiteren eklats und diskussionen in der BRD.)

dann bleibt es bei einer deutschen justiz, die unglaublich lasch und weich und seltsam destruktiv bisweilen daherkam?

so muss man urteilen, und das ging bis hinein in die 80-er jahre. so lange hielt so mancher schützend seinen arm über NS-verbrecher. und wer weiß, welche dieser menschen dann wiederum „anerkannte nachbarn“ waren. die welt kommt so seltsam daher. siehe doch nur diesen panaroma-bericht, wo hermann weissing zu groben versäumnissen im fall priebke befragt wird: PANORAMA vom 22.8.1996.

und darüber sprach heiermann? über versäumnisse der justiz? bei der aburteilung von NS-verbrechern?

genau: er nahm diesen boere-prozess, der ja nun endlich zustande gekommen ist, zum anlass, über die geschichte der deutschen justiz hinsichtlich der verfolgung von NS-verbrechen nachzudenken. (so ein plädoyer hat ja nicht unendlich zeit! man kann nur ein paar denkanstöße geben.) … und dieser hermann weissing, der nicht irgendein staatsanwalt war, sondern der in dortmund genau die stelle leitete, die NS-verbrecher anklagen sollte … der war eben auch so ein „besonderer fall“.

aber jetzt liegen die dinge doch anders!

das braucht keinen freudenschrei zu ergeben, weil es ja kaum noch lebende täter gibt, die man anklagen und verurteilen kann. viele sind straffrei verstorben. sie können da und dort gewohnt haben, als „brave bürger“, und sie sind ohne rechenschaft ablegen zu müssen dann als unbestrafte verbrecher in den tod gegangen. das wissen wir ja auch von mitgliedern des „kommando feldmeijer“.

das alles sei im prozess um heinrich boere zu bedenken?

das alles … und noch viel mehr. rechtsanwalt heiermann verlas dann für seinen mandanten dolf bicknese u.a. diese worte: „es wäre für euopa ein hohn gewesen, wenn ausgerechnet ein SS-mann als erster von den lissaboner verträgen profitiert hätte.“

was ist das denn nun wieder?

da geht es um eine weitere variante in diesem verfahren, und um einen beweisantrag der anwälte von boere, die mit hilfe des inkraftretens der lissaboner/lissabonner verträge (und der darin genannten nicht-mehr-möglichen doppelverurteilung in 2 ländern der unterzeichnerstaaten) ihren mandanten straffrei bekommen wollten und eine einstellung des verfahrens herbeizuführen gedachten.

mensch, was alles zu beachten und zu wissen und zu lernen ist!

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