klau|s|ens, dieses gesetz in frankreich.
das geht ja schon seit 2006: sie machten letztendlich ein gesetz, das „die öffentliche Preisung, Leugnung oder grobe Banalisierung von Genoziden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen“ von anerkannten genoziden bestrafen soll. und nun ist alles fertig.
auch der senat hat zugestimmt.
was fehlt: sarkozy muss noch abschließend unterzeichnen. dann erst hat es rechtskraft.
aber du hast bedenken.
ich denke: alles, was man anfängt, um den menschlichen geist zu beschneiden, hat seine großen tücken.
aber die wahrheit!
wer viel weiß, weiß, dass es keine „wahrheit“ gibt, sondern nur wahrheiten. oder es gibt fakten. aber nie EINE wahrheit.
willst du genozide und völkermorde verteidigen?
oh nein! oh nein! ich verabscheue alle untaten des menschen!
dann lass es doch! lass deine einwände!
es ist immer die kernfrage: wie viel verbote soll es geben, was aber soll erlaubt sein?
darüber denkst du nach?
darüber denkt man immer nach. wenn ich nicht sagen darf, dass es keinen gott gibt, weil ich dafür 10 jahre in den kerker muss/müsste, dann ist das eine seltsame idee von wahrheit. so was hatten wir ja schon. (in manchen ländern gibt es das heute noch.)
die wahrheit haben immer die, die herrschen.
genau das ist der haken bei allem. ich denke, dass es einen grausamen völkermord an den armeniern gegeben hat. aber werde ich diese (erforschte) und wohl sichere wahrheit durchsetzen und in den köpfen als anerkannt umsetzen können, wenn ich behaupte, dass alle anderen sichtweisen falsch … und deshalb verboten … und deshalb zu bestrafen sind?
aber hier geht es um völkermord, um einen genozid.
ich weiß, was du meinst. aber es gibt auch massenmorde an tieren, tag für tag. sollte man da nicht auch sagen: wer leugnet, dass massenhaft tiere abgeschlachtet werden, in großen fabriken, der wird bestraft?
das könnte man auch sagen.
soll es dafür auch ein gesetz geben?
warum nicht?
dann wirst du aber immer weiter und immer weiter gehen. wer leugnet, dass ungesunde lebensmittel in den handel gelangen, der … das ist ja das, was ich fürchte. wenn du einmal anfängst, das denken und das laut geäußerte denken zu bestrafen, dann ist nicht gewiss, was das resultat sein wird. du musst weiter und weiter gehen. mehr und mehr verbieten.
ach, darum geht es dir.
mir geht es um die ewige frage nach den grenzen der demokratie. jede grenze, die ich ziehe, ist zugleich eine gefährdung der demokratie.
wieso?
diese hofft doch, dass sich durch die vielfalt der meinungen alles ein- und auspendelt.
und wenn dann das internet mit rechten filme und parolen geplastert ist?
kann man ein internet „pflastern“? ich bitte dich!
jetzt verbietet du mir schon meine falsche sprache.
da haben wir das problem im kleinen: ich kann alles und jedes beschnüffeln, missachten und verbieten. dann brauche ich eine polizei dafür. dann werden alle menschen überwacht. die richtige grenze zu finden, das ist das problem. (ganz ohne grenzen wird es nur im paradies der guten menschen gehen. aber das haben wir nicht. wir werden es nie haben.)
und völkermord? ist das nichts besonders verwerfliches?
doch, aber ich zweifele, ob man auf dauer verbieten kann, wenn die menschen über die wahrheit ganz anders denken wollen, als diese faktisch ist. oder fast 100 % faktisch gesichert ist. (die menschen denken ja auch von 9/11, was sie wollen. oder von der ermordung von osama bin laden oder eines vermeintlichen osama bin laden.) soll alles das bestraft werden? von einer meinungspolizei? von gedankenwächtern?
wie dann?
wir können schizophrenen nicht verbieten, schizophren zu sein. wir können also die ganze vielfalt der menschlichen absurditäten und verirrungen deshalb auch nicht einfach mal bestrafen. (wir sollten es also nur ganz selten tun, wenn solche grenzen unbedingt erforderlich sind.)
sind diese grenzen in frankreich nicht aktuell erforderlich?
vielleicht ist das so. ich lebe nicht in frankreich. vielleicht braucht frankreich so ein gesetz. wir haben ja auch das verbot der leugnung der verbrechen z.b. in und von auschwitz. auch unser land hat schranken des denkens und meinens aufgebaut. nehmen wir z.b. unser StGB:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
aber ja, weil doch alles erwiesen ist.
vieles ist erwiesen, ja, ja, aber wer anderes verbietet, verfolgt immer die idee, man habe die ganze und vollständige wahrheit.
aber?
der mensch hat nie die ganze und vollständige wahrheit, weil schon dieser begriff der „wahrheit“ ein einziger denkfehler der hybris des menschen ist.
dann lassen wir das mal so stehen.
ja, tun wir das. viel wichtiger als das verbot der leugnung wäre doch …
ja?
… dass dieser genozid an den armeniern in der türkischen kultur auch offen und sauber eingestanden wird. dass man sich erst einmal zu solchen historischen verbrechen bekennt. das wäre ein allererster schritt: es zugeben. dieser weg scheint sehr weit. danach käme dann die verarbeitung des ganzen. die entschuldigung bei den opfern. das suchen nach formen einer wiedergutmachung, die es zugleich nie geben kann.
und wenn genau deshalb die franzosen so ein gesetz machen? weil sie diesen prozess anstoßen wollen?
aber wer sind die franzosen, dass diese meinen, die türken wiederum belehren zu müssen? das hat doch auch einen haken.
alle konstrukte des menschen haben einen haken.
das ist ja das schlimme. und immer wieder gibt es genozide. immer wieder.
sollte man genozide nicht ächten?
gewiss. aber kommt einem das nicht schon fast lächerlich vor, angesichts der dimension der verbrechen, die aus dem menschen immer wieder neu hervorkommen? was nutzt das „ächten“, wenn das ganze immer wieder neu passiert? auch nach den (zuvor unvorstellbaren) NS-verbrechen hat es immer wieder neue genozide gegeben.
das ändert aber nichts an der tatsache, dass wir wieder und wieder daran arbeiten werden, neue untaten der menschheit und an teilen der menschheit zu verhindern.
gewiss, aber zugleich denken wir doch: wird man den menschen je „reparieren“ können? ist er nicht per se ein völlig gescheitertes konstrukt?
vorsicht, du könntest wegen gotteslästerung belangt werden. denn wenn gott den menschen geschaffen hat, und du dich über eben diesen menschen hier öffentlich beschwerst …
ich fordere ein anti-menschheits-gesetz, welches den menschen vor dem menschen schützt.

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com