Schlagwort-Archive: gesetzentwurf

klau|s|ens kritisiert die durchsetzung der abschiebe-verschärfung genau dieser abschiebe-verschärfung als dauerndes asyl-recht-verschärfen – www.klausens.com

klau|s|ens, der unsrige deutsche staat insgesamt driftet weiter und weiter nach rechts.

es ist erschreckend, was alles wie schnell verändert wird … und wie ein recht wie das recht auf asyl nun ausgehebelt wird.

zugleich reden sie über schleierfahndung und die sowieso-mehr-aufrüstung des staates.

UND DA IST DER „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. am 18.5.2017 im bundestag: >>Gesetzentwurf 18/11546, 18/11654 (Beschlussempfehlung 18/12415: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen<<

wir zitieren amnesty:

>>19. Mai 2017 –

BERLIN, 18.05.2017 – Amnesty International kritisiert mehrere Punkte am geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das unter anderem Verschärfungen bei der Abschiebungshaft vorsieht.

„Es droht eine Zweckentfremdung: Die Abschiebungshaft muss ausschließlich die Ausreise sichern – sie darf unter keinen Umständen als menschenrechtswidrige Präventivhaft genutzt werden, um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, bei denen keine ausreichenden Hinweise für eine polizeiliche Festnahme vorliegen“, sagt Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. „Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen.“ Die Abschiebungshaft soll mit dem Gesetz auch für Ausreisepflichtige ermöglicht werden, wenn sie als nicht näher definierte „erhebliche Gefahr für Leib und Leben“ anderer eingeschätzt werden können. Für die maximale Dauer der Abschiebungshaft von 18 Monaten werden die Hürden abgesenkt.
Dasselbe Gesetz ermöglicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch das Auslesen der Handys von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität. „Es ist eine zulässige Überlegung, in Fällen mit begründetem Verdacht auf Identitätstäuschung auf Informationen aus dem Handy von Asylsuchenden zuzugreifen. Aber die nun vorgesehenen Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen sind massiv und müssen an strenge Bedingungen geknüpft sein – das Auslesen von Smartphones ermöglicht schließlich einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht das Auslesen privater Datenträger mit einer Hausdurchsuchung verglichen“, so Scharlau. Amnesty befürchtet, dass diese Maßnahme in vielen Fällen das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen wird.
Laut Referentenentwurf sollen bis zu 60 Prozent der Antragsteller betroffen sein – der massive Grundrechtseingriff könnte also bei Asylsuchenden zur unverhältnismäßigen Routinemaßnahme werden. Anstatt auf die im Vorfeld geäußerte breite Kritik der Zivilgesellschaft und auch der Bundesdatenschutzbeauftragten einzugehen, hat die Regierungskoalition den Gesetzentwurf in mehreren Punkten noch weiter verschärft.

Der aktuelle Gesetzesentwurf steht in einer Reihe von Gesetzen zur inneren Sicherheit, die verschiedene aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht kritische Aspekte beinhalten. Das vor Kurzem verabschiedete neue Bundeskriminalamtsgesetz ermöglicht zum Beispiel weitgehende Grundrechtseingriffe gegen sogenannte „Gefährder“. Die Definition im BKA-Gesetz ist so unbestimmt und vage, dass unklar bleibt, welches Verhalten die massiven Grundrechtseingriffe auslösen kann. Hier schafft das BKA-Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit. Wer bislang aus Sicht der Polizei weder eine konkrete Gefahr darstellt noch gegen Strafgesetze verstoßen hat, darf nicht einfach „auf Verdacht“ mit einer Fußfessel oder Überwachungsmaßnahmen belangt werden.

Amnesty betont, dass auch im Rahmen von Gesetzen zur Gewährleistung der Sicherheit Grundrechtseingriffe den rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Erfordernissen genügen und verhältnismäßig sein müssen.<<

oder wir zitieren ebenso ausführlich PRO ASYL:

>>Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. So wird es schon in der Gesetzesbegründung angekündigt. Damit entsteht eine massenhafte Auslesung. Dies ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL und anderen Organisationen verfassungswidrig. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling. Es ist zu vermuten, dass neben persönlichen Informationen wie Bilder und Nachrichten auch private Daten wie Kontakte zu Anwält*innen, Ärzt*innen oder Unterstützer*innen abgegriffen werden. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den »Großen Lauschangriff« Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden. Wie soll ein Asylsuchender Vertrauen in das Bundesamt im Asylverfahren entwickeln können, wenn dieselbe Behörde ihm zuallererst das Handy samt aller privater Daten abnimmt?

Zu befürchten ist, dass es dabei keineswegs bei Daten zur Feststellung von Staatsangehörigkeit und Identität bleiben wird. Schon bei der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestag sprach das Bundesamt von der Prüfung materieller Angaben des Antragstellers. Eine Ausweitung auch auf Reisedaten kann nicht ausgeschlossen werden vor dem Hintergrund der Verhandlungen der neuen Dublin-IV-Verordnung und den Bestrebungen der Bundesregierung, Überstellungen gemäß Dublin rigoros durchzusetzen.<<

:::

>Besonders misstrauisch muss der Asylbewerber schließlich werden, wenn ein Änderungsvorschlag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar das Bundeskriminalamt dazu ermächtigt, bestimmte erkennungsdienstliche Daten aus dem Asylverfahren anderen Drittstaaten zu übermitteln. Ausgenommen würden Herkunfts- und Verfolgerstaat, wobei die Verantwortung für diese Zulässigkeitsprüfung allein beim BKA liegt. Völlig außer Acht bleibt aber, dass diese Behörde keinerlei Kompetenzen für die Prüfung etwaiger Verfolgungen hat.<<

:::

>>Die Bundesländer werden ermächtigt, grundsätzlich alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten. Dies verhindert Kontakte zu Ehrenamtlichen und Unterstützer*innen. Damit stehen sie sowohl im Verfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung da. Wir müssen davon ausgehen, dass so in hohem Maße Schutzsuchende nicht das Recht auf Asyl bekommen, das ihnen zusteht. Selbst Minderjährige werden von der Lagerpflicht nicht ausgenommen – das Kindeswohl bleibt auf der Strecke, damit wird schon gegen Völkerrecht und Europarecht verstoßen. Auch nach Begrenzung dieser Internierung auf zwei Jahre (!) laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bliebe diese Regelung rechtswidrig.

Besonders drastisch zeigt sich diese Lagerpflicht im Zusammenhang mit den neuen Dublin-IV-Regelungen: Bislang endet die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Dublin-Fälle ebenfalls spätestens nach 6 Monaten, weil bis dahin eine Überstellung erfolgen muss oder aber Deutschland zuständig wird. Die Dublin-IV-Verordnung kennt diese Frist nicht mehr. Ohne jegliche zeitliche Befristung soll der Ersteinreisestaat der EU zuständig bleiben, es soll also auf unabsehbare Zeit zurückgeschoben werden können. Ein Ausweg aus einer Situation, in der kein Mitgliedstaat den Antrag prüfen will, ist nicht zu sehen. Für diese Menschen entstehen Lager der Hoffnungslosigkeit. Derzeit würde das fast alle Dublin-Fälle betreffen, da nur 10 Prozent der Überstellungen tatsächlich vollzogen werden.<<

:::

>>Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können – ohne vorherige Ankündigung. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden (einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG). Diese Regelung im Aufenthaltsgesetz soll für bestimmte Personengruppen ersatzlos gestrichen werden und für Personen gelten, die angeblich durch Identitätstäuschung oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung ihre Aufenthaltsbeendigung verhindert oder – laut Gesetzesbegründung – »verzögert« haben.

Es bleibt insbesondere offen, ob es sich um eine aktuelle Täuschungshandlung handeln muss oder nicht. Auch ein Änderungsantrag der Großen Koalition, der eine zeitliche Begrenzung versucht, macht dies nicht klarer. Der Begriff der »zumutbaren« Anforderungen ist ebenfalls nicht weiter konkretisiert. In der Praxis wird Flüchtlingen immer wieder ohne belastbare Begründung vorgeworfen, ihre Abschiebung selbstverschuldet verhindert zu haben. Die Regelung ist so unscharf formuliert, dass sie ein Einfallstor für Willkür sein kann.<<

:::

>Neben der Abschiebungshaft gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams mit niedrigeren Anforderungen – der nun von vier auf zehn Tage verlängert wird. Die Betroffenen haben dann aber nur eingeschränkt Chancen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um gegen die Abschiebung vorzugehen.<<

:::

>>Nach den Wünschen von CDU/CSU und SPD soll zu den weitreichenden Verschärfungen eine zusätzliche Hürde für die Anerkennung von Vaterschaften eingeführt werden. Väter sind nun regelmäßig in der Pflicht, ihre Vaterschaft zu beweisen – oftmals mit teuren Gentests. Dabei genügt bereits der Verdacht von »Missbrauchsindizien«. Es kann schon ausreichen, dass die Mutter oder das Kind lediglich über eine Duldung verfügen und damit der Vater in Beweisnöte kommt.

Das Wohl des Kindes bleibt auch hier unberücksichtigt: Kinder können auf unbestimmte Zeit ohne familiäre, soziale und staatsbürgerliche Identität bleiben. Dem in der Verfassung verankerte Familienschutz wird so nicht ausreichend Rechnung getragen.<<
:::

man kann so wenig tun.

der zeitgeist und alle jeweils bevorstehenden wahlen fressen die freiheit auf.

wir klagen über die türkei, wir beobachten den iran, wir mögen russland nicht, indonesien macht uns angst, ägypten ist uns so auch zuwider, saudiarabien …

… und wir dokumentieren nun nur noch den deutschen schrecken contra asylbewerber.

die welt möge mit zwei griffen versehen werden.

zwei griffe? wozu?

… dann kann man sie besser wegwerfen, diese welt. (müder scherz, ich weiß!)

demnächst kommen noch echte menschen auf die mülldeponien: was sagst du dann? welchen witz willst du dann noch machen?

96-dpi-klaus-zeichnung-17-5-2017

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Bild

klau|s|ens sieht die gewollte deutsche maut für autos als einführung neuer grenzen in europa – www.klausens.com

klau|s|ens, nun bekommen auch wir die maut, in deutschland, für europa.

dobrindt will heute mittag seine gesetzidee(n) vorstellen, ja, ja.

sie machen da das und dort dies!

die deutschen spinnen, die europäer spinnen.

sie reden von einem land, einem europa.

dann machen sie die EG und schaffen teils die grenzen ab. sie führen den gemeinschaftlichen EURO ein.

alles soll ein (1) europa sein, hieß es.

und nun führen sie über die maut die grenzen wieder anders und neu ein.

jedes land macht auf kurz oder lang seine eigene maut, mit seiner eigenen vignette.

so werden neue länderräume und neue grenzen geschaffen.

ein hirnriss!

A passt nicht zu B und B passt nicht zu A.

so ist die welt eine welt des gedanklichen schadens.

und deutschland vorneweg.

man spaltet europa wieder neu auf, nun mit einer jeweils eigenen PKW-maut.

wer soll die welt in ihrem irrwitz und ihrem CSU-wahn verstehen?

dann tritt doch aus europa aus! und aus deutschland!

ich werde darüber nachdenken!

klausens-die-maut-und-europa-mit-deshalb-neuen-grenzen-7-7-2014-mit-logo

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Zum seltsamen Terroristencampgesetz schreibt KLAUSENS

du, klau|s|ens, was hältst du von dem gesetz?

ich finde es grauslich, weil nun noch wirklich alles mögliche zu einer straftat wird, die keine ist.

wieso?

du bist in einem lager – und das ist dann schon die straftstaat, ehem, sorry: straftat.

und weiter?

bald gibst du einem verbrecher die hand – und dann ist es eine straftat. (selbst dann, wenn man dir erst nachher sagt, dass es ein verbrecher war.)

mein gott: bald gebe ich politikern die hand oder managern – und hernach sind so viele davon ja dann verbrecher oder betrüger oder zumindest super unseriös – und ich habe mich dann strafbar gemacht?

so sieht es leider derzeit aus, das ist zumindest der trend, der mit diesem gesetz begangen wird.

und die manager der bahn, die heute wieder in der zeitung stehen? und die leute, die porsche, schaeffler, arcandor et al. in die wüsten geritten haben? die ganzen geldspieler und menschenverächter?

diese leute sind nicht strafbar. das rechtssystem ist immer eine verlässliche größe des kapitals.

und die freiheit?

die wird nun mit diesem gesetzesvorhaben zu dem aufenthalt in ausbildungslager von terroristen verspielt. „ganz deutschland ist ein irrenhaus. man weiß nicht ein, man weiß nicht aus.“

von dir?

ja, ja, soeben erfunden!

und deine gedichte?

unsere! – du meinst z.b. http://www.klausens.com/private-equity-g… ? ja, die sind wahrscheinlich auch schon strafbar. wahrheit und poesie werden beide noch unter strafe gestellt. du wirst sehen.

ich finde, es reicht schon, dass eine person als klau|s|ens und zweitklausens auftritt, um diese in haft zu nehmen. was denkst du?

ja, ja, wir brauchen schnell ein gesetz dazu. aber lies erst einmal den entwurf zum ausbildungslagerquatsch.

manche leute wollen alles verbieten, und denken, dass es so funktioniert.

einige verbrechen sind schon seit unzeiten verboten – aber sie geschehen dennoch. diese logik hat also viele hasenfüße.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (…StrÄndG)

A. Problem und Ziel

* Die aktuellen Ereignisse um die Verhinderung geplanter Terroranschläge haben erneut nachdrücklich vor Augen geführt, dass der internationale Terrorismus auch für die Bundesrepublik Deutschland eine unmittelbare Bedrohung darstellt. Deutlich ist, dass insbesondere von Personen, die einen Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager absolviert haben, eine große Gefahr für die innere Sicherheit und staatliche Ordnung ausgeht. Nach geltender Rechtslage ist zwar die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung nach den §§ 129a und 129b StGB strafbar, der bloße Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager bleibt jedoch straffrei. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Terroristische Ausbildungslager stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland dar. Sie dürfen nicht verharmlost werden. Um die bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen und damit früher und effektiver gegen terroristische Gefahren vorgehen zu können, ist eine Ausweitung des § 129a StGB um die Strafbarkeit von Aufenthalten in sogenannten „Terror-Camps“ erforderlich. Zugleich soll die seit dem Jahr 2002 straffreie sogenannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen erneut unter Strafe gestellt werden. Gerade in einer Zeit gegenwärtiger Bedrohung durch terroristisch motivierte Anschläge kann es nicht hingenommen werden, dass derjenige straffrei bleibt, der dazu aufruft, sich mit den Zielen solcher Vereinigungen zu solidarisieren. Letztlich muss eine effektive Strafverfolgung in all jenen Fällen ermöglicht werden, in denen der internationale Terrorismus die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

B. Lösung

* – Ergänzung des § 129a Abs. 5 StGB dahingehend, dass die Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten, die terroristischen Zielen dienen, unter Strafe gestellt wird
* – Wiederherstellung der Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung im Rahmen von § 129 Abs. 1 und § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB
* – Erweiterung des Strafanwendungsrechts (§ 5 StGB) auf die Fälle der §§ 129a, 129b StGB, in denen eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist

C. Alternativen

* Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

* 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine
* 2. Vollzugsaufwand Durch die Erweiterung von § 129 Abs. 1 und § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB und des Strafanwendungsrechts kann ein Mehraufwand bei den Strafverfolgungsbehörden entstehen, dessen Umfang nicht hinreichend genau abschätzbar ist.

E. Sonstige Kosten

* Keine

ORIGINALVERSION mit Fettdruck und allen Bildern
und allen Links bei KLAUSENS BLOGG (mit 2 G !!!)
KLAU|S|ENS – LOG – W E L T L I N G
http://klausens.blogg.de

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com