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klau|s|ens erfährt vom in-haft-tod des NS-täters heinrich boere – www.klausens.com

klau|s|ens, der täter-mann boere ist nun tot.

am 1.12.2013 ist er im justizvollzugskrankenhaus fröndenberg (kreis unna) verstorben. (die BILD wusste es als erstes.)

damit ist eines der letzten kapitel der NS-verbrechensaufarbeitung deutscher justiz abgeschlossen. so viele NS-prozesse wird es wegen des alters der noch beschuldigten nicht mehr geben.

eben: er (boere) wurde aber noch verurteilt, schlussendlich, jahrzehnte nach der tat.

er musste die haft antreten. er kam ins krankenhaus, wegen seiner gebrechlichkeit und seines alters.

und er ist im alter von 92 jahren im haftkrankenhaus verstorben.

man spürt eigentlich keine genugtuung, sondern es ist eher wie ein „aha! –so kann es auch gehen!“

viele täter kamen frei, wurden nicht belangt, entkamen. und zu viele lebten in der bundesrepublik dann noch weiter.

zu viele täter entkamen der justiz.

erst spät hat diese deutsche justiz bzw. bestimmte personen in diesem apparat begriffen, dass es anders werden muss. mit der verfolgung von NS-tätern.

der deutsche mief wurde nicht besser, dieser nachkriegsmief.

aber diese verurteilung von heinrich (hendrik) boere, das war sinnvoll und richtig.

sein tod in der haft konsequent: mit 92 jahren.

man hätte in den kopf von boere hineinschauen wollen … und ob heinrich boere sich dann im haftkrankenhaus irgendetwas zu seinem früheren leben und zu seinen verbrechen gedacht haben möge.

das könnten nur wärter und pfleger wissen, wenn überhaupt. (dann müsste er mit denen gesprochen haben.)

boere ist jedenfalls tot. die LIVE-gedichte vom prozess in aachen bleiben.

wie und wo wird so ein mensch dann beerdigt? anonym?

die-klausens-zeichnung-kunstwerk-boere-ist-tot-3-12-2013 (Medium)

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Zum Nachspiel zum Heinrich-Boere-Prozess vor dem Amtsgericht Eschweiler schreibt KLAUSENS

klau|s|ens, der NS-täter heinrich (hendrik) boere war (gedanklich) wieder präsent, obwohl er verurteilt ist … und nun in haft ist.

es gab das nachspiel zum lebenslänglich für heinrich (hendrik) boere, den mörder.

die anwälte boeres zogen vor das amtsgericht, weil einst (2009) niederländische journalisten ihn mit verdeckter kamera gefilmt hatten. in seinem altersheim zu eschweiler … und die gespräche mit ihm auch noch geheim aufgezeichnet hatten.

es ist die klassische frage: was darf wie bearbeitet werden? wie weit dürfen journalisten gehen? es ist eine ewige güterabwägung: da die mordtaten, dort die deutsche justiz, die bei der aburteilung nicht nachkam, dann der täter, der jahrzehntelang unbelangt in deutschland lebte. und nun die zwei niederländischen journalisten, die die dinge durch ihre recherche richtig in gang brachten.

aber sie wurden freigesprochen.

zum glück für die deutsche justiz. zum glück. – aber es geht immer um den wert der persönlichkeitsrechte und dann um den wert der interessen der gesellschaft. beides ist immer abzuwägen, fall für fall. das gericht in eschweiler wiederum ging einen umweg über den „verbotsirrtum“, wonach den beiden journalisten nicht bewusst war, dass tonaufzeichnungen ohne einwilligung unrechtlich sind. die journalisten sind nach ansicht des gerichtes irrtümlich davon ausgegangen, dass das öffentliche interesse höher zu bewerten sei als die vertraulichkeit. das ist schon eine sehr gedrechselte winkelei, die den journalisten zwar nützt, hinsichtlich des freispruches, aber einen doch verwundert. es ist keine klarlegung, dass man in bestimmten fällen das persönlichkeitsrecht außer acht lassen muss, weil die überführung der NS-täterschaft dann das höhere gut ist. das hat ja auch der DJV, der deutsche journalistenverband, daran bemäkelt.

ich denke auch, als nichtjurist: hier war der gedanke, dass es sich um einen (schlimmen) zeitzeugen der geschichte handelt, bei boere, der größere und wichtigere aspekt als dessen zu schützende persönlichkeit. deshalb durften die journalisten auch illegal filmaufnahmen machen. es war richtig so.

es ist gut so, es ist gut. es gibt kein „reines“ leben für journalisten. wenn man den journalisten alle kanäle der recherche verschließt, dann können diese gar nichts enthüllen.

aber du willst doch auch nicht, dass journalisten dich so ungefragt abfilmen und das veröffentlichen.

gewiss, ich habe aber auch keine solch gewaltigen verbrechen wie heinrich boere begangen. und: denke doch nur an die eichmann-entführung oder an die barbie-aufdeckungs-geschichte durch das ehepaar klarsfeld. wir hatten diese fragen schon öfter, auf ungleich höherem level als jetzt bei diesen journalisten der niederlande, denen wir an dieser stelle für ihr tun danken: jan ponsen und jelle visser.

ja, es war gut, dass so die dinge um den prozess heinrich boere durch diese versteckt-im-altersheim-filmen-aktion richtig in gang kamen.

und es war gut, dass das amtsgericht eschweiler diese beiden journalisten am 9.2.2012 freisprach. (wengleich die begründung diskussionswürdig ist: paragraf 17 des strafgesetzbuches zum verbotsirrtum: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.“)

das freisprechen der journalisten war „gut“ im sinne einer aufarbeitung der NS-vergangenheit. in deutschland und (im falle boeres) … sowohl in deutschland als auch in den niederlanden, weil boere für beide nationen steht.

aber wie peinsam für die boere-anwälte, die sich selber öffentlichkeit verschafften … mit so einer unnötigen anklage.

gewiss, die anwälte boeres haben alles wieder in ein seltsames licht gerückt. sie hätten die beiden journalisten nie anzeigen müssen.

jedoch: unabhängig von eschweiler. es bleibt der prozess gegen boere und das urteil. der boere-prozess, einer der letzten gegen NS-täter auf deutschem boden, zusammen mit dem demjanjuk-prozess in münchen.

es bleiben unsere LIVE-gedichte zum BOERE-PROZESS

und es bleiben die letzten NS-täter, die man überhaupt noch vor gericht bringen könnte.

ich weiß: OPERATION: LAST CHANCE http://www.operationlastchance.org/ abgerufen heute, am 11.2.2012:

„OPERATION: LAST CHANCE is a campaign to bring remaining Nazi war criminals to justice by offering financial rewards for information leading to their arrest and conviction. To date the initiative has been launched in Germany, Lithuania, Latvia, Estonia, Poland, Romania, Austria, Croatia, and Hungary.

Operation: Last Chance is a joint project of the Simon Wiesenthal Center and Targum Shlishi Foundation.

Operation Last Chance II hotline
in Germany (01573) 494-7307″

„LATEST NEWS

February 7, 2012 — Two Dutch reporters have been ordered to appear in a German court this week, following a complaint from a 90-year-old convicted Nazi war criminal who claims that the journalists violated his privacy by using a hidden camera to record an interview with him more…

February 3, 2012 — Seventy is the biblical lifespan for latterday humans. And ― the number of years since Hitler’s Wannsee Conference “made official” the Final Solution for European Jewry in January of 1942 more…

February 1, 2012 — Jelle Visser ist wild entschlossen. Stolz und Trotz klingen aus seiner Stimme: „Dass wir eine hohe Geldstrafe zahlen, kommt nicht in Frage – dann gehen wir eben lieber ins Gefängnis.“ Es klingt wie: Sollen doch alle sehen, bei welchen Vergehen die deutsche Justiz spurt – und bei welchen Verbrechen nicht more…

January 29, 2012 — “ Nel 2002, il Centro Simon Wiesenthal Israel (SWC) e la Fondazione Targum Shlishi di Miami, Florida, hanno lanciato l’ < Operazione Ultima Speranza> (OLC), per facilitare la cattura dei criminali di guerra nazisti, soprattutto nell’Europa post comunista more…

January 27, 2012 — Kis híján botrányba fulladt az újvidéki vérengzés évfordulója alkalmából rendezett megemlékezés, amikor a szerb ortodox egyház kóristáinak öltözött biztonsági emberek fizikai erővel tartották távol a rendezvénytől az újvidéki képviselő-testület elnökét, Alexandar Jovánovicsot more…

January 27, 2012 — Naziverbrecher jagen – Operation Letzte Chance. Manfred Gerstenfeld interviewt Efraim Zuroff (direkt vom Autor) more…

January 26, 2012 — La segunda última oportunidad para juzgar a los cómplices del Holocausto more…

January 26, 2012 — The director of the Jerusalem-based Simon Wiesenthal Center also called for a speedy termination of the cases underway more…

January 26, 2012 — Interview Series for Holocaust Remembrance Day: Ephraim Zuroff, Dir. of Wiesenthal Center:“We focused significant attention on the very important role played by the Nazis‘ local helpers.“ more…“

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Vom Haftantritt des NS-Täters Heinrich Boere hört KLAUSENS

klau|s|ens, nun sitzt er ein!

einer der letzten NS-täter, die noch vor gericht kamen. es gab den demjanjuk-prozess in münchen und den boere-prozess in aachen. 2009 war das.

den prozess zu aachen haben wir vor ort und live verfolgt. http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm sowie
http://klausens-und-die-blog-eintraege-zum-heinrich-boere-prozess.htm

ja, ein prozess fast nur nach aktenlage und bezogen auf geschriebene dokumente, weil die meisten zeitzeugen nicht mehr lebten.

das urteil „lebenslänglich“ war dennoch konsequent und der beweislage entsprechend.

Prozesstage: 1) 28.10.2009, Mittwoch – 2) 2.11.2009, Montag – 3) 10.11.2009, Dienstag – 4) 23.11.2009, Montag – 5) 27.11.2009, Freitag – 6) 1.12.2009, Dienstag – 7) 3.12.2009, Donnerstag – 8) 8.12.2009, Dienstag – 9) 11.12.2009, Freitag – 10) 15.12.2009, Dienstag, – 11) 18.12.2009, Freitag – 12) 8.1.2010, Freitag – 13) 15.1.2010, Freitag, erst um 13.00 Uhr – und ausnahmsweise in Saal 0.009 – 14) 28.1.2010, Donnerstag – 15) 4.2.2010, Donnerstag – 16) 19.2.2010, Freitag – 17) 23.2.2010, Dienstag – 18) 2.3.2010, Dienstag – 19) 16.3.2010, Dienstag – 20) 23.3.2010, Dienstag, Urteil: LEBENSLANG (aber keine besondere Schwere der Schuld) wegen heimtückischen Mordes in 3 Fällen – Die Verteidigung hat Revision beim BGH eingereicht. Im Dezember 2010 wurde die Revision abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Siehe: Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10 – September 2011: Aachener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Boere seine Haft antreten soll und nicht als haftunfähig gilt. Ein Gutachter erklärte den 89-Jährigen für „prinzipiell haftfähig“, wie die „Aachener Nachrichten“ berichteten. – 27. Oktober 2011: dpa berichtet, dass die Haft näher rückt: „Nach Angaben des NRW-Justizministeriums gibt es landesweit 63 Haft-Pflegeplätze. Davon befinden sich 34 im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Kreis Unna) und 29 in der JVA Hövelhof (Kreis Paderborn).“ – 15.12.2011: Laut Presseberichten, die sich auf die Staatsanwaltschaft Aachen berufen, hat Boere am 14.12.2011 in einer Spezialhaftanstalt / einem Justizvollzugs-Krankenhaus Nordrhein-Westfalens seine Haft angetreten.

nun ist heinrich boere // hendrik boere aber schon 90 jahre.

das ändert nichts. man musste befürchten, dass er seine haft nicht würde antreten müssen. es gibt ja immer varianten, die einen haftantritt unmöglich machen. (hier war es u.a. die zwingende suche nach einem freien, speziellen haftplatz für den kranken mann.)

so kam es aber nicht. kein grund, die haft auszusetzen, kam hinzu. die krankheit wurde für boere kein schutz. (obwohl er im prozess sich auf diese krankheit berief bzw. seine anwälte. das machte den prozess ja schon schwierig. schon die kürzere dauer der prozesstage war dadurch bedingt.)

es wurde nun rundert anderthalb jahre nach dem urteil endlich ein haftplatz frei, in einer dieser sonderhaftanstalten für menschen, die pflegebedürftig sind. in NRW.

das ist heinrich boere: pflegebedürftig. körperlich. – psychisch ist es ein extra problem, weil der mann vor gericht nichts und gar nichts zugegeben hat. die übliche tragik vieler NS-täter: die tragik des leugnens und des sich-unschuldig-gebens. (verbrecher wie speer haben sich so, im leugnen, ganz neu erfunden … und es wurde ihnen sogar auch noch von der gesellschaft abgenommen.)

eine humane gesellschaft will nicht rache, sondern strafe. sie bleibt aber bei und um diese strafe selbst human.

warum?

weil die gesellschaft so hofft, auch in die generationen danach einwirken zu können. eine gerechte strafe bei rechtsstaatlichen umständen ist das sauberste und ehrlichste und klügste, was man machen kann.

dennoch gibt es (immer noch) neonazis, gerade im bereich aachen-land. kameradschaften. (die haben auch teilweise dem prozess beigewohnt.) alle diese schlimmen dinge. gewalt und terror sterben nicht aus.

es wäre naiv zu meinen, man könnte „den guten“ menschen nun herbeierziehen, indem man eine rechtsstaatliche gesellschaft fordert und fördert. aber wir können vieler solcher besseren menschen großwachsen sehen, die eine solche gesellschaft noch mehr implantieren und dann auch gegen diejenigen verteidigen, die alles mal schnell für willkürsysteme und -handlungen abschaffen wollen.

heinrich boeres taten aber waren verbrechen.

gewiss, man hat andersdenkende im auftrag und für den nationalsozialismus kalt aus dem wege geräumt. sie abgeholt und sie erschossen. das war eine beseitigung von menschen, die bestimmten herrschenden damals nicht gepasst haben. die niederlande waren ja von deutschen besetzt. aber in den niederlanden selbst gab es genügend menschen, die ebenfalls nazistisch dachten, wobei man boere schon fast als einen deutsch-niederländer eingruppieren könnte.

wir wollen aber eine bessere welt.

das wollte jesus wohl auch schon. (oder nicht? es ist alles so komplex!)

hauptsache: boere ist in haft!

ja, ein kleiner lichtstreif. die tat bleibt nicht folgenlos. das verbrechen wird nach jahrzehnten noch verfolgt. für mord gibt es keine verjährung. aber wie viele andere bösmenschen und schlimmtuer sind gerechten strafen entkommen? insofern ist gerechtigkeit ein wort, dass auch nichts (oder alles) aussagt über den irrsinn menschlicher existenz.

schon morgen kann dich jemand abknallen. es kann ein mörder um des geldes willen sein, ein mörder um der lust willen, ein mörder um des amoklaufens willen (lüttich) und ein mörder um der rechten gesinnung willen. – wir könnten noch mehr aufzählen, lassen das aber.

boere ist in haft. das zählt. es wird den hinterbliebenen der opfer etwas genugtuung verschaffen.

wenn alle täter am ende auch in haft kommen, dann werden es sich die neutäter vielleicht 2 x überlegen.

vielleicht. vielleicht auch nicht. denn aktuell sprechen wir ja über eine sogenannte NSU, die kalt und heimtückisch ausländisch-inländische menschen abräumte. wo ist da deine logik?!

in meinem denken gibt es keine logik. sorry, ich bin eben nur ein mensch. jeder mensch ist per se auch ein möglicher täter.

jeder mensch ist ein prinzipieller täter. deshalb hüte ich mich ja vor dir, zweitklausens.

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Der verurteilte NS-Verbrecher Heinrich bzw. Hendrik Boere muss Haft nun antreten, hört KLAUSENS

klau|s|ens, heinrich boere muss nun in den knast.

er ist ein alter mann. man wusste es nicht, ob er als gesund genug angesehen wird, um noch als recht alter mann ins gefängnis zu gehen. – doch in seinem fall gilt: er soll die haft wohl antreten.

wie lange die dinge dauern.

da waren die hinterhältigen morde im jahr 1944. voller gemeinheit, voller heimtücke.

wegen drei morden hat man ihn zuletzt verurteilt: 2009. in aachen. lebenslang.

im oktober 2010 hat der BGH die revision abgelehnt – damit war das urteil auch rechtskräftig.

und nun, im september 2011 entnimmt man einer meldung der „aachener nachrichten“, dass boere in haft soll, weil der oder die gutachter ihn für haftfähig erklärten.

man habe auch eine haftanstalt gefunden.

das soll die staatsanwaltschaft aachen der zeitung mitgeteilt haben.

damit kommt boere (bald?) in haft.  ich erinnere an den prozess: http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

damit hätten wir nicht gerechnet, weil doch die meisten alten täter dann der haft entkommen. meist mit verweis auf die gesundheit. boere müsste 89 jahre jetzt sein. er wird ende september 90.

es ist so seltsam, dass heinrich alias hendrik boere einerseits ein mörder ist, mindestens ein dreifacher mörder … und man natürlich will, dass jeder mörder für seine taten zur rechenschaft gezogen wird …

… es aber andererseits viele mörder gibt, NS-mörder, sehr grausame auch – zumal solche, die nur von oben die befehle erteilten …

… die solch einer strafe nie zugeführt wurden.

so widersinnig und seltsam kommt das leben daher: die einen täter werden auch nach jahren noch der justiz zugeführt, ja, sie müssen sogar auch die haft antreten …

… die anderen täter haben damit nie etwas zu tun gehabt. es gibt immer noch welche, die nach verbrechen der periode 1933 bis 1945 noch munter (?)  leben, irgendwo, versteckt, andere identität, ohne haft, ohne strafverfahren, ohne alles. freie (?) menschen. wahrscheinlich kennen viele dieser täter auch keine schuldgefühle. vielleicht schlafen sie nachts gut durch.

für heinrich boere wird sich letztendlich nicht viel ändern.

warum?

ich denke, dass er in seinem zustand in einem altersheim genauso frei oder unfrei leben wird wie nun bald in einer haftanstalt. er verlässt eh nie das heim in eschweiler, soweit man weiß. er hat auch keine angehörigen.

das zeichnet unsere humane welt ja auch aus: trotz der erwiesenen schuld gehen wir mit den tätern ganz anders um, als sie es jemals mit den opfern taten. der knast ist gefangenschaft. aber diese gefangenschaft ist „anständig“, auf eine gewisse art.

ich weiß. das ist grund zur freude. etwas gerechtigkeit wurde erlangt. ein mörder tritt die haft an. die welt ist nun etwas gerade gerückt.

man hätte aber alle finden wollen, zumal die ganz oben. in libyen wird es nicht anders sein: ein teil entkommt, ein teil wird gefasst. gerechtigkeit ist eine künstlich erdachte dimension des menschen, aber keine des kosmos.

zumal „gerechtigkeit“ immer nur teilweise eintritt. in syrien sind die täter noch beim töten. da sind die dinge noch in der phase des aktiven verbrechens.

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Von den aktuellen Gegen-Hausfriedensbruch-Aktivitäten des Heinrich Boere bzw. seiner Anwälte liest KLAUSENS

einerseits hat der BGH das urteil „lebenslang“ gegen heinrich boere nun bestätigt …

… andererseits klagt er selber nun.

beides nahezu gleichzeitig.

er klagt wegen hausfriedensbruch gegen zwei journalisten.

es ist diese idee von „undercover“, die man benutzte.

man kam in das altersheim rein und filmte unter anderen voraussetzungen.

jelle visser und jan ponsen.

also: jounalisten der niederlande.

das recht ist ein weites feld.

die menschenwürde auch.

findest du?

die haben geklingelt, sind rein und haben gefilmt. haben boere überrumpelt, aber das sieht man 1000-fach in PANORAMA und REPORT und AKTE SOWIESO und wie sie alle heißen. viele sender wollen so böse menschen aufspüren: z.B. internetbetrüger. dann machen sie überraschungsbesuche und hoffen auf ein statement. gerne mit versteckter kamera. meist sieht man, bei offensichtlicher kamera, nur die zue (= geschlossene) türe oder die unwirsche hand eines betroffenen vor dem kameraobjektiv.

aber boere sprach dann. er sprach zu den journalisten der niederlande. und das wurde gefilmt. er sprach schon vom möglichen knast. alles im herbst 2009, vor dem prozess.

ach so.

ja, so war es.

man beschwerte sich über die filmerei wohl seitens boeres anwälten erst beim „Nederlandse Raad voor de Journalistiek“ … aber als da geurteilt wurde, boeres privatheit sei nicht über gebühr angetastet worden, hat man sich ans gericht gewandt.

die journalisten wurden am 21.12.2010 in amsterdam dazu verhört. offenbar als niederländische amtshilfe für das deutsche gericht, wo die sache zur anzeige gebracht wurde.

die niederländische justizbeamte dazu heißt ruth gorissen. siehe auch den artikel der washington post, der sich auf AP-material aus berlin, und zwar von dem journalisten jürgen (oder juergen) baetz (oder bätz) bezieht. LINK

nun aber der NOS-kurzbericht auf niederländisch:

„Toegevoegd: dinsdag 21 dec 2010, 10:57

De Nederlandse oorlogsmisdadiger Heinrich Boere klaagt twee verslaggevers van de TROS aan, omdat ze hem stiekem hebben gefilmd.

De journalisten worden vandaag in Amsterdam verhoord op verzoek van Boere, die al meer dan zestig jaar in Duitsland woont. De Duitse justitie heeft de Amsterdamse politie gevraagd om rechtshulp.

Verborgen camera

De twee verslaggevers van EenVandaag, Jelle Visser en Jan Ponsen, filmden de 89-jarige Boere vorig jaar met een verborgen camera in een bejaardenhuis in Duitsland. Visser en Ponsen worden nu aangeklaagd voor schending van de vertrouwelijkheid van het woord.

Boere klaagde eerst bij de Nederlandse Raad voor de Journalistiek, maar die oordeelde dat de Boeres privacy niet onrevenredig was aangetast.

Levenslang

Heinrich Boere was in de oorlog lid van het SS-moordcommando Feldmeijer. In die hoedanigheid schoot hij drie Nederlandse burgers dood.

Eerder dit jaar werd hij hiervoor veroordeeld tot levenslang, maar mocht zijn verzoek tot beroep in vrijheid afwachten vanwege zijn zwakke gezondheid. Het Federale Hof in Karlsruhe verwierp het beroep gisteren.“ QUELLE: NOS

was sagen wir dazu?

nichts. wir wollen erst einmal wissen, ob boere nun nach dem BGH-finale (revision der boere-anwälte abgewiesen) auch in haft kommen wird … oder ob noch rechtsmittel, z.b. beim europäischen gerichtshof, davor liegen. (die gesundheitsfrage ist natürlich der zweite fragenkomplex zum thema strafantritt.)

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Zum endgültigen BGH-lebenslang-Urteil für den NS-Verbrecher Heinrich Boere schreibt KLAUSENS

klau|s|ens, nun hat auch der BGH entschieden.

ja, der bundesgerichtshof hat das „lebenslänglich“ für heinrich boere bestätigt.

die revision seiner anwälte wurde zurückgewiesen.

gewiss: es ging um ein feinjuristisches, aber brisantes problem. das problem einer möglichen „doppelverurteilung“ … und das unter der ägide der europäischen gemeinschaft.

willst du das nun alles ausführen?

nein, wir haben eine dicke homepagesite mit LIVE-gedichten zum boere-prozess in aachen, und da gehen wir auch auf diese problematik ein:
http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

aber er ist jetzt endgültig verurteilt.

uns liegt das urteil des BGH noch nicht vor, in der genauen textfassung. es gibt aber die presseerklärung, die am 21.12. veröffentlicht wurde und sich auf die BGH-verhandlung vom 1.12.2010 bezieht, wenn ich das richtig begreife.

hast du den text der presseerklärung?

ja, hier ist der wortlaut: QUELLE: http://www.bundesgerichtshof.de ……..  >>Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 243/2010

Lebenslange Haftstrafe wegen Ermordung niederländischer Zivilisten durch ein Mitglied der deutschen Waffen-SS rechtskräftig

Das Landgericht Aachen hat einen heute 89-jährigen, ehemals niederländischen Staatsangehörigen wegen im Sommer 1944 begangener heimtückischer Tötungen dreier niederländischer Zivilisten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Zweiten Weltkrieg sowohl Mitglied der deutschen Waffen-SS, als auch während der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht Mitglied der nationalsozialistischen Bewegung der Niederlande (NSB) und Angehöriger ihres bewaffneten Arms, der sog. „Landwacht“. Diese führte in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Sicherheitsdienst (SD) Vergeltungsmaßnahmen für Anschläge durch, die Mitglieder einer niederländischen Widerstandsbewegung gegen die deutsche Besatzungsmacht unternommen hatten. Ziel der ab Oktober 1943 unter dem Decknamen „Geheime Reichssache Silbertanne“ durchgeführten Vergeltungsaktionen war es, durch die meuchlerische Tötung unschuldiger, der Widerstandsbewegung nicht angehörender Zivilisten die Widerständler und ihre Sympathisanten einzuschüchtern und in der Zivilbevölkerung ein Klima der Verunsicherung zu erzeugen. Im Rahmen solcher Racheakte erschoss der Angeklagte auf entsprechende Anordnung seines Vorgesetzten drei niederländische Bürger, deren Personalien ihm durch Mitarbeiter der deutschen SS bzw. des SD zuvor mitgeteilt worden waren.

Das Landgericht hat die drei heimtückisch durchgeführten Erschießungen rechtlich jeweils als Mord gewertet. Durch den Umstand, dass der Angeklagte wegen der Taten bereits im Jahr 1949 durch den Sondergerichtshof Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war, hat es sich nicht an der Aburteilung dieser Taten gehindert gesehen; diese Strafe wurde später in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, die der Angeklagte allerdings nicht antreten musste.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hat sich in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 1 StR 57/10; vgl. die Pressemitteilung vom 11.11.2010, Nr. 216/2010), wonach das Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nur nach Maßgabe von Art. 54 der Schengener Durchführungsvereinbarung (SDÜ) gilt, sodass es auf darauf ankommt, ob die durch das frühere Urteil verhängte Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nicht mehr vollstreckt werden kann. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt, weshalb ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot nicht gegeben war.

Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10

Landgericht Aachen – Urteil vom 23. März 2010 – 252 Ks 45 Js 18/83

Karlsruhe, den 21. Dezember 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501<<

und nun?

nun gibt es die frage, ob eine revision beim europäischen gerichtshof ansteht, wovon ich ausgehe, sofern das rechtlich hier möglich ist.

und dann?

dann wird weiter gewartet.

worauf?

ob heinrich boere alias hendrik boere jemals seine strafe wird antreten müssen, wenn diese in europa hoch oben auch abgesegnet werden sollte.

das wird wohl allein an seiner gesundheit dann scheitern.

das wären dann die weiteren schlachten. es geht also um die frage: ab wann zählt lebenslang lebenslang? ab wann muss also der spruch der richter auch mal vollstreckt werden? ab welcher instanz? … und es bleibt die frage: wenn dann alles vollstreckt werden wird, wird die gesundheit des angeklagten diese vollstreckung noch ermöglichen?

herr samuel kunz aus wachtberg bei bonn ist ja verstorben und ist so der strafverfolgung, also dem eigentlichen prozess, der wohl zu bonn eröffnet werden sollte, entronnen.

gewiss. gewiss: es gibt keinerlei gerechtigkeit, immer nur die kleinen bemühungen, eine mögliche gerechtigkeit herzustellen, und sei es nur durch einen rechtsstaatlichen prozess. den tod aber gibt es immer. als verbrechen … und als schutz.

den tod? und den gott?

aber gott, wenn es ihn (oder sie?) denn geben sollte, hat mit der idee von „gerechtigkeit“ nichts am hut. das muss man auch zu weihnachten deutlich feststellen. NOCHMALS: wenn es einen gott geben sollte, hat er mit der idee von gerechtigkeit, zumindest auf unserer profanen erde, rein gar nichts am hut.

du findest das richtig?!

gott? oder die gerechtigkeit? — rechtsstaatliche prozesse finde ich immer richtig … wenngleich dieser rechtsstaat auch manchem täter schon zum entschlüpfen verholfen hat. das ist der preis der rechtsstaatlichkeit. denn auch für diese gilt: absolute gerechtigkeit gibt es nicht. aber ein deutliches bemühen.

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Mit Reformvorschlag an die Justiz nach dem Urteil lebenslang für den NS-Mordtäter Heinrich Boere in Aachen meldet sich KLAUSENS

klau|s|ens, was willst du da reformieren?

ich denke, heinrich boere wurde gestern verurteilt? lebenslang?

ja, wir waren doch LIVE dabei.

aber er wird die haft nicht absitzen, nicht antreten, gar nichts.

das urteil ist ja noch nicht rechtskräftig.

ich weiß: nun hat die verteidigung 1 woche zeit um revision einzulegen. dann hat sie nochmals 4 wochen zeit, um eine schriftliche begründung dafür dann abzuliefern. und das letztere, nachdem das urteil ihr schriftlich zugestellt wurde.

das sind ganz normale fristen.

dann kommt die sache zum BGH, und das kann bei glück ende des jahres zu einem urteil kommen. bei glück! danach aber geht es wohl weiter zum EGH – wohl ganz sicher. und das dauert dann weitere jahre. europa war schon immer der untergang, bezogen auf bürokratie und zeitverbrauch. die anwälte boeres frohlocken ja über diese jahre, die noch vergehen.

eben: so sind die abläufe.

ich denke, man müsste in bestimmten fällen die abläufe verkürzen.

in welchen?

das müsste man definieren. man könnte für alle noch lebenden täter aus der zeit des nationalsozialismus diese ablaufe verkürzen, beschleunigen.

du willst nicht weniger recht oder schnellrecht?

nein, nein, das nicht: ich will nur eine dringlichkeit, wie man sie von der einstweiligen verfügung kennt.

du willst also bei NS-tätern oder auch allgemein tätern, die älter als 75 jahre sind, dass alle revisionen dringlich behandelt werden und dann schneller vonstatten gehen?

so in etwa: natürlich brauchen die richter zeit zum lesen und zum diskutieren und zum bewerten, das geht nicht „zack zack“, aber eine beschleunigung in bestimmten fällen, wie im fall heinrich boere, die müsste doch möglich sein.

ist heinrich boere denn so wichtig?

er ist einer der letzten: das ist sein pech und sein glück. deshalb nehmen wir ihn besonders ernst. in den 50er jahren wäre er nicht aufgefallen, weil andere, schlimmere verbrecher zu hunderttausenden herumliefen. aber heute.

was ist denn heute?

es gibt nicht mehr viele täter, und nicht mehr viele, wo es genug beweismaterial zur anklage gibt.

hast du beispiele?

man muss nur mal NOS schauen, also einen der wichtigsten fernsehsender der niederlande. die sendung vom 23.3.2010. das berühmte NOS-journaal. http://de.wwitv.com/index.html?http://de.wwitv.com/fernsehen/148.htm DIREKT: http://player.omroep.nl/?serid=862da gestern die nachrichten also. da konnte man wieder mal 2 namen = personen hören, die in deutschland frei herumlaufen, und worüber sich die niederländer offenbar furchtbar ärgern.

du meint diesen klaas faber und diesen siert bruins.

jawohl. ich zitiere den letzten satz des nachrichtensprechers. ganz bittersüß: „en zolang de duitsers geen actie ondernemen, justitie in duitsland, hebben deze twee mannen voorlopig niets te vrezen.“ (und solange die deutschen nichts unternehmen, die justiz in deutschland, haben diese 2 männer vorläufig nichts zu fürchten.)

LIVE-GEDICHTE und viele Informationen zum Prozess: KLAUSENS BEIM HEINRICH-BOERE-NS-KRIEGSVERBRECHERPROZESS IN AACHEN http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

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Das Urteil „lebenslang“ gegen den NS-Mörder Heinrich Boere im Prozess in Aachen im Justizzentrum erlebt KLAUSENS

ach, klau|s|ens, das urteil ist da.

ich weiß, wir haben es selbst vernommen, zweitklausens.

„lebenslang“.

aber nicht  „bei besonderer schwere der schuld“.

dennoch lebenslang.

gewiss, lebenslang – aber ein leben ist nicht so lang.

wie meinst du das?

das urteil ist gesprochen, aber die revision wird kommen. so sicher wie das amen aller kirchen der opfer.

und?

das bringt ewige verzögerungen. ewige. wir haben den BGH und wohl noch den den europäischen gerichtshof. beides scheint ziemlich klar.

wieso denn?

weil doch die anwälte von boere revision einlegen werden. und sie sagen, dass es keine doppelbestrafung nach artikel 50 der grundrechtecharta (und den lissabon(n)er verträgen) geben darf. das wird der kern sein. sie, die charta, wurde vom ersten europäischen konvent erarbeitet und vom europäischen parlament und vom rat der europäischen union gebilligt. aber: rechtskraft bekam diese (obschon am 7. Dezember 2000 feierlich proklamierte) charta jedoch erst am 1. dezember 2009 gemeinsam mit dem inkrafttreten des vertrags / der verträge von lissabon. da liegt der casus knaxus.

der kern der revision? nicht „befehlsnotstand“? sondern diese charta-sache? denkst du?

sicher, und boere sitzt … und schweigt. „und er sprach kein wort“, so müsste der roman über boere heißen.

er hat nie etwas gesagt?

fast nie, fast nie. im gesamten prozess. das meiste über die anwälte, die schriftsätze (für ihn) verlasen, die jener heinrich boere (der angeklagte) sie (die anwälte) hat wahrscheinlich auch noch fast im alleingang schreiben lassen.

dann ist boere ein dumpftäter?

„dumpftäter“? neues wort? man weiß es nicht, denn im altersheim, in dem er lebt, in oder um oder bei eschweiler, soll er sehr munter und heiter aufgetreten sein, haben mal zwei pflegerinnen anlässlich der befragung zu seiner gesundheit vor vielen, vielen monaten ausgesagt. (zum OLG köln wohl.)

und im gericht? jetzt? in aachen? justizzentrum?

da saß er immer in seinem rollstuhl, teils wie erstarrt. man wusste nicht, was er wie aufnimmt. so war es auch heute bei dem urteil. selten zeigte er was im gesicht. oft starre, bisweilen ein seltsames lächeln. oder einen verzogenen mund. wenig deutliche reaktionen.

er hätte doch mal was sagen können, z.b. eine entschuldigung, eine deutliche darstellung von seiner reue, „bereuen“, ein bedauern, den willen nach sühne … alles das. eine entschuldigung bei den angehörigen der opfer. irgendetwas!

hätte, hätte – hat er aber nie. er hätte nur unseren blog lesen müssen … und andere kommentare oder berichte, wo diese aufforderung, dieser wunsch, diese bitte, diese hoffnung … unmissverständlich drin geschrieben standen.

hat er aber nicht! bzw. er wollte es nicht!

genau – und heute zum urteil, waren ja wieder die angehörigen da: angehörige wie der sohn des opfers de groot oder der sohn/die söhne des opfers bicknese. die waren heute da, nachdem sie ansonsten nur zur prozesseröffnung gekommen waren. heute saßen sie neben ihren nebenklageanwälten hartmann und heiermann.

und dann kam das urteil.

ein urteil, welches wohl nicht vollstreckt werden wird.

weswegen?

wegen der revision und wegen der revision. und nochmals: wegen der revision. – man muss sich das überlegen: die anwälte haben da mit der geltung der lissabon(n)er verträge zum 1.12.2009 etwas „ausgegraben“, was kopfzerbrechen macht. das gericht hat zwar am 8.12.2009 die sichtweise der verteidigung zurückgewiesen, aber dennoch: es folgt sicherlich die revision. und weil es hier um den gegensatz / den widerspruch / die einschränkung / die nichtdeckungsgleichheit von artikel 50 der grundrechtecharta und § 54 des schengener durchführungsabkommens geht (SDÜ), und weil die richter meinen, der § 54 SDÜ sei eine zulässige konkretisierung von artikel 50 der grundrechtecharta … weil das also so ist, konnte der prozess weitergehen und wurde nicht eingestellt.

aber?

die anwälte sehen immer noch alles anders … und nun ihre chance. sie werden alle linien des rechtes durchziehen, und das kann jahre dauern. 3, 4, 5??? man weiß es nicht.

dann hat die karriere von 2 anwälten gesiegt?

nicht so ganz, aber teilweise doch: die anwälte wollen sich profilieren, haben ein rechtsminenfeld entdeckt, wie pioniere … und werden nun ihren ruhm als anwälte mehren wollen, einfach wegen dieser kniffeligen rechtslage in europa, wo es um das verbot von doppelverurteilungen geht. (und es gab ja dieses todesurteil vom oktober 1949, was nie vollstreckt wurde, und da war boere ja auch schon seit 2 jahren geflohen. versteckt. untergetaucht. noch in den niederlanden, erst offiziell ab 1.11.1954 in deutschland. als „staatenloser“ wie er heute gilt. früher galt er auch mal als möglicher deutscher, wegen seiner zugehörigkeit zur waffen-SS. ach ja: oktober 1949, amsterdam, ein urteil ohne angeklagten und ohne ordentliche verteidigung. von einem sondergericht in den niederlanden. ein urteil, welches eigentlich keinen bestand hat, heute, nach den prinzipien des rechtstaates, aber von den anwälten nichtsdestotrotz als „gültiges“ urteil gesehen wird.)

dieses thema „urteil ja“ und „noch ein urteil nein“ (keine doppelverurteilung) wird also boere retten?

wenn man hart ist, muss man sagen: die eitelkeit der beiden boere-anwälte (bzw. generell der jeweiligen akteure im rechtssystem) könnte heinrich boere vor dem absitzen der strafe retten.

trotz lebenslang?

trotz lebenslang. wegen der revision. solange die läuft, wird boere, der herzkranke boere, nicht in haft kommen, wie es aussieht.

ist das nicht total beschis….?

ja, ja, man kann es laut sagen. der rechtsstaat ist wunderschön. – wenn er aber zu einer maschine verkommt, die sich selber in ihren eitelkeitswollensansprüchen der akteure aushebelt, statt ihre funktion noch zu erfüllen … dann weiß man nicht mehr recht weiter.

„eitelkeitwollensansprüche“? neues wort? – du bist also böse auf die anwälte?

ich verstehe sie, ich verstehe viele menschliche regungen … aber das rechtsgut einer verurteilung und in-haft-nahme eines NS-mörders wie heinrich boere ist wohl doch noch wichtiger als die grundrechte-SDÜ-grundfrage-prominenz von 2 anwälten namens christiansen und rahmlow. auch von den anwälten ist moral und bürgerliche kernsubstanz gefragt. zivilcourage im alltäglichen tun. haltung!

was ist zu tun?

nichts. man kann nur warten, immer nur warten.

dann ist das urteil gut und schlecht zugleich?

das urteil kann nichts für die komplexe rechtslage. die richter und geschworenen haben alles abgewogen, und alles hörte sich mehr als plausibel an. sie haben auch (wohl taktisch-absichtlich) einige, ganz wenige mildernde umstände gelten lassen und die strafe „nur“ auf lebenslang gesetzt, (also keine besondere schwere der schuld) – und das alles aber wegen glasklarer 3 heimtückischer morde. (nur die „niederträchtigen beweggründe“ seien 66 jahre nach der tat schwer aufzubröseln.)

und?

es ist vielleicht alles gut, wie es ist. oberstaatsanwalt maaß meinte später draußen, bei den interviews, wenn es (zeitlich) ohne den europäischen gerichtshof abginge, dann könnte mit etwas glück die BGH-entscheidung in der revision schon ende des jahres vorliegen. aber soll man auf so ein glück hoffen? als rechtsrealist? ein BGH-urteil wird boere nicht in haft bringen, wenn dann der EGH noch dranhängt.

wir heißen euch hoffen.

ich sehe das alles nicht. ich sehe die jahre vorbeistreichen. boere lebt weiter im altersheim. er hat nichts wirklich bereut, nichts wirklich dazu ausgesprochen und gesagt, schon ja nicht an die angehörigen. es ist traurig.

eine vertane chance?

das meinten die richter (vorgetragen wurde vom vorsitzenden der kammer, gerd nohl) auch – mit bedauern. mehrfach gar: dieser prozess war eine vertane chance, weil einer der täter von einst, der nun noch LIVE und vor aller welt (so) viel zu unserem wissen über motive und absichten der SS-täterschaft und des NS-denksystems hätte beitragen können, nichts gesagt hat. fast nichts. aber eigentlich: nichts!

das aber wiederum könnte man auch den anwälten ankreiden, die diesen eher ungebildeten menschen „geführt“ haben.

sicher, das ist wohl alles prozesstaktik. am meisten ärgert mich, wenn boeres anwälte berühmt werden, weil sie einen widerspruch zwischen artikel 50 der grundrechtecharta und § 54 SDÜ entdecken … aber boere zugleich munter und vollkommen uninhaftiert im altersheim den scherzkeks abgeben darf. das ist nicht zu fassen.

nichts ist zu fassen!

immerhin hat man boere gefasst, aufgespürt, verhaftet: in deutschland, wo er „unbescholten“ vor sich hin lebte. damals. in den 80ern. das war ja auch schon eine leistung (dank an die niederländischen journalisten, die das hervorbrachten). der prozess selbst auch ist eine leistung. dieser neue prozess, 66 jahre nach der tat. endlich. und die strafe „lebenslang“ auch.

also doch noch versöhnlich?

alles ist jedoch alles andere als perfekt. – aber immerhin hat man das gefühl, die deutsche justiz hat nun einige lektionen aus ihrer eigenen versagensgeschichte gelernt. kompliment an das weise, sachliche gericht und an die selbstbewusste nebenklage. kompliment an die besonnen-kluge staatsanwaltschaft aus dortmund (die herren maaß und brendel). sogar kompliment an die verteidigung für diesen einen „lissabon-kunstgriff“, für den ich sie zugleich aber auch furchtbar verachte. (karriere ist ein problem für sich, und moral ein anderes.)

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Zum bevorstehenden Urteil im Heinrich-Boere-NS-Prozess zu Aachen wegen Mord äußert sich KLAUSENS

klau|s|ens, die plädoyers sind gehalten: staatsanwaltschaft, nebenklage und auch die verteidigung des angeklagten boere. alle haben gesprochen.

ich weiß, ich weiß.

was meinst du?

ich denke, dass die idee von „befehlsnotstand“ im plädoyer der verteidigung kaum eine rolle noch spielte.

was denkst du noch?

ich denke, die verteidigung weiß, dass sie in revision gehen wird, aber eben hauptsächlich wegen der idee des verbots der doppelbestrafung, welche sie bei boere sehen, weil der schon 1949 ein todesurteil in den niederlanden bekam (später abgewandelt in lebenslänglich).

so, so. aber boere wird veruteilt?

nach der vorliegenden beweislage wird boere meines erachtens wegen mordes verurteilt. die verteidigung sieht „nur“ zwei morde (und 1 totschlag), die anderen beteiligten sehen 3 morde. das sind dann juristische auseinandersetzungen, die aber eigentlich die opfer (kusters, de groot und bicknese) verhöhnen. ich denke also: 3 x mord, wegen der gründe/kriterien, für die man laut gesetz eine tat als „mord“ ansehen muss, incl. „heimtücke“ und „arg- und wehrlosigkeit“ der 3 opfer.

trotz der vergangenen zeit? und trotz der nicht gehörten, da allesamt nicht mehr lebenden, zeugen (außer einem)? und obwohl alles aus den urkunden erlesen werden musste?

ja, trotz alledem – und wir haben das schuldeingeständnis von boere selbst, in diesem prozess, am 8.12.2009, wo er die taten der tötung zugab, wenngleich er sich auf befehlsnotstand berief und nicht von morden sprach.

dann also deiner meinung nach mord in 3 fällen?

jetzt kommt das problem der strafe und des absitzens der strafe. das eine ist noch nicht das andere.

was ist mit der strafe?

wir haben die verteidigung (RA christiansen und RA rahmlow) mit der forderung nach 7 jahren wegen 2 morden (wegen mildernder umstände), dann die staatsanwaltschaft (die herren maaß und brendel) mit lebenslang wegen 3 morden und dann die nebenklage (RA hartmann und RA heiermann) mit lebenslang, aber „bei besonderer schwere der schuld“.

wir haben aber auch die erwägungen der verteidigung zu dem umstrittenen vorgang aller möglichen mord- und NS-mord-urteile, die man in deutschland ausgesprochen hat: bis hin zu STASI-mielke im jahr 1931 (er bekam dann später nur 6 jahre für 2 morde) oder auch auch den gefürchteten friedrich engel, sicherheitschef in genua: 7 jahre haft bei 59 (!!!) fällen des mordes.

dann geht das recht durcheinander.

sicher, aber das weißt du doch viel besser, klau|s|ens.

das recht ist ein ewiger prozess der ausformulierung, ausdeutung, neuformulierung, neubewertung, umänderung. aber manche urteile lassen einen doch den kopf schütteln. ganz abgesehen davon, wie viele schlimme nazis mit allen möglichen tricks (oder helfern in der justiz) prozessen und strafen total entgingen.

wir haben aber nun 2010.

eben. jetzt können wir die fehler der vergangenheit aufarbeiten und etwas an der „stellschraube“ drehen.

dann bist du bei boere für lebenslang?

ich denke: ja.

aber ist das nicht ungerecht, weil viele andere täter entkamen, wie du schon selber sagtest?

wir können aber auch nicht den „gleichheitsgrundsatz in ungerechtigkeit“ heranziehen. das leben ist sowieso ungerecht, vollkommen ungerecht: frage nur die opfer, die aber nicht mehr (nie mehr!) zum antworten kommen.

aber boere müsste deiner meinung nach „lebenslang“ bekommen, und andere (wohl schlimmere) schlächter bekamen nur 7 jahre?

das alles ist zu bedenken und zu diskutieren, aber nicht so, dass boere davon profitiert, weil die justiz so oft versagt hat, die bundesdeutsche. (auch die in der ex-DDR übrigens!)

dann bist du nicht für milde?

nein, ich denke, dass man nicht deshalb milde sein soll, weil man in anderen fällen versagt hat, oder weil die beweislage seltsam war, wegen der vielen urkunden und quellen, die man verlesen musste … alle diese probleme.

was wäre die lösung?

ich habe keine lösung! – aber ich denke, man muss endlich allen opfern zeigen, dass man es begriffen hat, und dass man eine humane welt will, in der es nie mehr solche schrecken geben wird.

aber neonazis wohnen doch mehr oder minder diesem prozess bei! diese „denke“ lebt doch weiter.

das macht alles noch wirrer: es gibt immer noch zuhauf unbelehrbare, die meinen, bösartige gewalt und ein autoritäres schreckensregime seien die lösung der menschheitsprobleme. (und sofern ANTIFA-angehörige gewalttätig werden, sollten die sich das auch hinter ihre ohren schreiben: diese ganze gewalt muss raus aus der gesellschaft, so gut es eben geht. weg mit aller gewalt!)

aber boere ist doch heute nicht mehr gewalttätig, er hat sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.

ich bitte dich: er hatte 3 morde an der backe und musste versuchen, über die jahre zu kommen, ohne dass man ihn deshalb noch belangt. der wäre schön dumm gewesen, wenn er noch etwas an verbrechen neu begangen hätte. letztendlich ist er dann doch in die fänge der justiz gekommen, weil es eben immer menschen gibt, die den dingen nachgehen und die nicht zulassen wollen, dass untäter ohne strafe ausgehen. hier wohl journalisten aus den niederlanden.

diese argumentation zieht also nicht?

nein. außerdem ist bei boere zu sagen: es gibt kein wort der entschuldigung an die opfer. er hat sich über seine anwälte umständlich ausgedrückt, dass er diese taten so nicht mehr begehen würde, aber dass jemand mal ganz klar mit seiner vergangenheit abrechnet und sich bekennt und sich entschuldigt … und dann noch so an die öffentlichkeit geht und sagt. „nie mehr!“ … das haben wir bei boere wieder mal nicht erlebt. (auch nicht bei seinem noch lebenden mittäter besteman, den wir im videointerview ja aus rotterdam erlebten.)

besteman wollte noch nicht mal geschossen haben.

das ist es ja: es wird auch noch alles vertuscht, und das selbst im hohen alter.

und was ist zu tun?

ich denke: es muss eine strafe geben, und sie kann meines erachtens (auch unter berücksichtigung der argumentation der verteidiger von boere und deren ruf nach „milderung“) nur als „lebenslang“ ausfallen. eigentlich ist es auch lebenslang „bei besonderer schwere der schuld“. zugleich wird man aber auch sehen/berücksichtigen, wie die mittäter von boere, konkret also dieser jacobus petrus (bzw. peter) besteman und dieser henk (oder hendrik) kromhout, behandelt wurden, die ja alle in den niederlanden im gefängnis waren, aber auch nur einen begrenzten zeitraum von jahren. (solche jahrezahlen wird boere qua alter sowieso nie mehr absitzen müssen. es gibt also da auch noch eine „täterungerechtigkeit“, bezogen auf die unterschiedliche strafabsitzung der 3 männer.)

und das problem der doppelbestrafung?

das sehe ich so nicht, weil die strafe ja nie abgesessen wurde, von boere, da er niemals von deutschland an die niederlande ausgeliefert wurde. wenn man sagt, dass das niederländische urteil gilt, aber zugleich sagt, dieses urteil war aus mehreren gründen juristisch nicht korrekt, z.b. weil der angeklagte nicht dabei war … dann kann man dieses urteil nicht einerseits für wahr gelten lassen, es aber zugleich als unrechtmäßig ablehnen. – aber das ist ja für diesen prozess eigentlich auch so geklärt. (das wird dann in der revision weiter behandelt. das sind dann wieder juristische feinheiten und fachdebatten.)

ich verstehe, ich verstehe.

du verstehst nichts, weil ich auch nichts verstehe: die geschichte der deutschen justiz und das schreiende unrecht, dass tausende bis hundertausende von tätern ein herrliches leben noch hatten, auch in deutschland selbst, ohne belangt zu werden … das bekommen wir nicht aus der welt.

was bekommen wir denn aus der welt?

eigentlich wohl nichts. wir können nur versuchen, das brutale des menschen zu zähmen. der mensch ist ja zu schlimmsten fähig, wie unlängst das fernsehexperiment in frankreich mit den stromstößen wieder belegte. das erneute experiment im nachgang des milgram-experimentes von 1961.

du bist pessimistisch?

überaus. auch der rechtsstaat ist ein zartes pflänzchen, welches nach einem kleinen süßen umsturz wieder schnell verschwinden kann. und der afghanistan-krieg zeigt auch die verwirrungen der menschlichen und der deutschen seele. man kann nur immer wieder um das humanistische ringen.

und dazu gehört?

dazu gehört die bestrafung von heinrich boere. alles weitere wird man dann sehen. er soll ja dann sofort in haft auch genommen werden, wie die nebenklage fordert, und die verteidigung ablehnt. die frage nach „haftverschonung“ und erneuten gesundheitsattesten liegt ja sofort im raum. es ist alles schwer.

was ist schwer?

man will human handeln, auch mit den schlimmsten verbrechern. wenn man aber eine spur zu langsam human handelt, dann kann alles umkippen … und aus diesem und jenem grunde entgehen die angeklagten dann doch der verdienten strafe. tod, krankheit, verfahrensfehler, revision, aufhebung des ersten urteils, … alles kann dazwischenkommen. und futsch ist die sühne. (und sicher denkt man bei boere auch an die „großen“, noch viel schlimmeren NS-täter. man bekommt nichts in eine relation.)

trotzdem bist du für dieses, unser rechtssystem?

unbedingt! gewaltenteilung, klare StPO und klares StGB. rechte für die verteidigung. (möglichst) unabhängige richter. ein grundgesetz (GG) der freiheit. gewaltenteilung! ich habe auch nie etwas davon gehalten, leute ohne prozess und anklage zu verhaften … wie auf guantánomo, und dann zu behaupten, man spreche für eine demokratie und für die menschlichkeit. das ist das lächerlichste, was es gibt. jenes verhalten der USA: das hat den terrorismus dort erst stark gemacht, wir produzieren durch unsere eigenen fehler den terrorismus.

also muss man menschlichkeit vorleben?

ja, auch in jedem prozess. und bisweilen kommen dann leute aus den klauen der justiz frei, gewiss. aber das rechtsstaatliche ist ein höheres gut.

und im fall boere?

da haben wir diese probleme meines erachtens nicht. boere kann rechtsstaatlich und fair verurteilt werden … und endlich seine strafe antreten, als mahnung an uns alle. seine haftbedingungen werden besser sein, als die von allen opfern des NS-regimes, die irgendwo zusammengeprügelt, abgeschossen oder gar vergast und verbrannt wurden. widerlich, diese menschheit! ich schäme mich für unsere ureigene kreatur!

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Zum NS-Mord-Prozess um Heinrich Boere und das 7-Jahre-Plädoyer der Verteidigung schreibt KLAUSENS

ach, klau|s|ens, gestern also die plädoyer der verteidigung. was fiel auf?

sie wollen keinen freispruch. bzw. sie sehen, dass es einen solchen nicht geben kann. (zugleich wollen sie immer noch die einstellung des verfahrens.)

keinen freispruch? wieso?

… weil die taten zugegeben sind, und ganz offensichtlich. da kann man nicht mehr freispruch fordern.

AUSZUG AUS DEM STRAFGESETZBUCH:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

dann war es also mord? 3 x mord? mord an den opfern kusters, de groot und bicknese? 3 untaten? und für die wird heinrich boere nun verurteilt? boere, der niederländer als „repressalmaßnahme“ abschoss, weil sie dem widerstand als nah galten und die deutsche besatzung nicht wollten? boere, der für die SS aktiv war? und zuvor für die waffen-SS? und für den/die NSB?

die verteidigung sieht es anders: sie sieht die idee der „arglosigkeit des opfers“ in einem fall nicht gegeben.

„arglosigkeit“?

ja, ja, das rechtssystem muss ja entscheiden, ab wann ein mord ein mord ist, und was zu einem mord gehört. und neben der „heimtücke“, die man kennt, oder den „niederen beweggründen“, von denen man schon hörte, gibt es auch eine idee der arglosigkeit. ich zitiere juraforum.de:

>>Dabei sind folgende Gruppen der Mordmerkmale zu unterscheiden:

1.

Besonders verwerflicher Beweggrund

*

Mordlust

Mordlust ist die Freude an dem Töten eines Menschen.

*

zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

Zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet, wer durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangt oder sich an der Leiche befriedigen will, sowie der Täter, der im Rahmen einer Vergewaltigung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.

*

Habgier

Habgier ist die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches und unsittliches Maß.

*

sonstige niedrige Beweggründe

Sonstige niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

2.

Besonders verwerfliche Art und Weise

*

grausam

Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt, wobei dies auch seelische Qualen sein können.

*

gemeingefährlich

Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung ein Mittel einsetzt, dessen Wirkungsweise er nicht beherrscht. Ausschlaggebend ist nicht die Art des Mittels sondern die Beherrschbarkeit durch den Täter. So kann Brandstiftung ein gemeingefährliches Mittel sein, muss es aber nicht, wenn der Täter die Ausdehnung des Brandes objektiv beherrscht.

*

heimtückisch

Heimtückisch tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

3.

Besonders verwerflicher Zweck

*

Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Dabei muss es sich nicht um die eigene Tat des Täters handeln, erforderlich ist jedoch, dass es sich um eine Straftat handelt, nicht ausreichend ist eine Ordnungswidrigkeit u.ä. Es muss sich nicht um die alleinige Absicht handeln, aber sie muss doch der wesentlichste Grund für die Tötung sein.

Grundsätzlich reicht die Verwirklichung eines Mordmerkmals für die Erfüllung des Mordtatbestandes aus. Hinsichtlich des Mordmerkmals Heimtücke ist aber seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord (BVerfG 21.06.1977 – 1 BvL 14/76) anerkannt, dass dieses Merkmal einer restriktiven Interpretation bedarf. Mit anderen Worten: Nicht jede heimtückische Tötung erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Mordes sein. Vielmehr müsse der Heimtücke zugleich der Makel der Verwerflichkeit anhängen, was etwa bei einem verwerflichen Vertrauensbruch der Fall ist. Demnach kann trotz heimtückischer Tötung Mord ausgeschlossen sein in Fällen, wo eine feindliche Willensrichtung fehlt (Mitnahmesuizid) oder bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation (Tyrannenmord).

Das Motiv der „Blutrache“ ist nach der Entscheidung BGH 10.01.2006 – 5 StR 341/05 grundsätzlich als ein niedriger Beweggrund anzusehen.<<

und nun?

nun kommt die kunst der verteidigung: weil in einem fall das opfer mit dem auto weggefahren wurde, und dann beim halt zu fliehen versuchte, aber bei diesem halt auch erschossen wurde, weil ja alles absichtsvoll war … weil dem aber so war … und weil der arme nicht „schon“ im haus oder im laden erschossen wurde, sondern noch weggefahren wurde … also ja mitfuhr … es gab einen vorwand … da gilt dann die arglosigkeit wohl nicht … usw. usf. … auf jeden fall gelte in diesem fall dann auch deshalb kein mord. (so die verteidigung – hier mal sehr grob zusammengefasst.)

das ist ja eine verhöhnung des opfers!

genauso ist es: wenn die lage unübersichtlich ist, und wenn diktatur herrscht, und wenn es „das böse“ an jeder ecke gibt, dann musst du als kritischer mensch damit rechnen, dass auch du von dieser diktatur erfasst wirst … und dann bist du zwar ein opfer, aber keines der arglosigkeit, weil man das umfeld ja kennt. wenn es bei dir klingelt, ahnst du schon: SS. ACHTUNG!!! … und dann bist du nicht „arglos“.

wenn das umfeld also böse ist, sind immer untaten zu erwarten, und ich kann mich als opfer nie mehr auf „arglos“ berufen, was dann dazu führen könnte, dass eine verteidigung später sagen könnte: der mann ist nicht ermordet worden, weil das merkmal der „arglosigkeit“ und der „wehrlosigkeit“ nicht gelten kann?

ja, so ungefähr muss man das sehen. du hast natürlich jetzt noch mehr als die verteidigung übertrieben. aber in etwa geht so der strang. in etwa. (da wir keine juristen sind, können wir die dinge nur grob schildern.)

warum nur? was will die verteidigung?

die idee ist: als verteidigung musst du alles für deinen mandanten herausholen. und alles sieht derzeit nach einer verurteilung von boere aus. jetzt aber ist klar, dass mord eigentlich immer lebenslang ist. nun also muss die verteidigung sich was überlegen.

und was hat die sich überlegt? die verteidigung?

sie hat sich überlegt: wir haben die chance, dass wir die strafe deutlich reduzieren. dazu ist es erst einmal taktisch klug, dass man von einem zweifachen mörder spricht, und nicht von einem dreifachen. und dann suchten sie sich das opfer kusters aus, weil es für den keine angehörigen gibt, die als nebenkläger auftreten. kusters ist also nicht nur „nicht arglos“ gewesen, damals, sondern auch noch schutzlos, heute.

so, so.

und nun müssen sie noch von diesem lebenslang runter. das wäre der nächste schritt. und da hat die verteidigung gut gearbeitet.

inwiefern?

sie hat sich mit der rechtsprechung in bestimmten ausnahmefällen beschäftigt, und diese studiert, und diese dann auch für diesen fall herangezogen.

welche rechtsprechung?

es gibt fälle, wo mörder trotz anerkannten mordes nicht für lebenslang verurteilt worden sind. es gibt manchmal „ausnahmen“ in der rechtsprechung, welche natürlich gut begründet sein müssen. und damit hat sich die verteidigung befasst.

das gefiel dir?

ja, mir gefiel, dass die verteidigung in ihrem bemühen, das beste für heinrich boere herauszuholen (und dazu ist die verteidigung in unserem rechtssystem ja ausdrücklich da: sie soll alles herbeiholen, was gegen die anklage und für den angeklagten spricht … sofern es hand und fuß hat und nicht an den haaren herbeigezogen ist.), alles versuchte.

hatte es denn hand und fuß?

das kann ich nicht beurteilen, weil es hier tief in die rechtsmaterie geht. man braucht sachverstand höchster güte. es geht z.B. um den zeitablauf der ereignisse, z.B., weil eben das verbrechen schon so weit zurückliegt, aber auch der gesamte irrweg um das verfahren selbst, welches ja selbst 1984 nicht zustande kam, weil ein oberstaatsanwalt weissing in dortund das verfahren mit kuriosen argumenten nicht weiterführte … und dann eben die ganze geschichte des falls, vom todesurteil (schon 1949) in den niederlanden bis zur flucht nach deutschland, dem „unbescholtenen“ leben des heinrich boere hier … dann die aktivitäten der niederlande, den mann ausgeliefert zu bekommen. das versagen der deutschen justiz in all den jahren.

ach so.

ja, ja, jedenfalls nannte die anklage auch das urteil gegen mielke, „unseren“ STASI-mielke. den konnte man nicht recht vor gericht bringen und fand dann als anklagbar heraus, dass er 1931 als kommunist wohl zwei polizisten erschoss, nachdem zuvor ein arbeiter von der polizei erschossen worden war.

und?

mielke ist doch wegen dieser morde von annodazumal veruteilt worden, aber eben nur zu 6 jahren. obwohl der mord anerkannt wurde, sah man sich zur ausnahme von lebenslang bemüßigt, und mielke bekam nur 6 jahre.

das sind ja alles kuriose angelegenheiten.

die rechtsprechung ist sehr kurios. bisweilen sprachklabusterei. aber man muss sich erst einmal näher damit befassen. die verteidiger von boere jedenfalls, matthias rahmlow und gordon christiansen, setzten einen großen teil ihres stranges auf diese zusammenhänge und auf rechtsprechungen vom BGH bzw. die urteilsbegründungen, sogar vom bundesverfassungsgericht, zogen dann die argumentationslinien in die boere-sache rüber und kamen dann auf eine forderung von …

von wieviel?

… von 7 jahre haft. zwei morde und ein totschlag, dazu bestimmte besondere umstände: 7 jahre.

das ist ja ein dickes ding! mehr nicht?

wir sind hier voll in einer rechtsbetrachtung. und in argumentationsketten. und in der gewissheit, dass die ganze sache in revision gehen wird. jede revision, die nur etwas aussicht hat, kann deinen ruf als anwalt oder staatsanwalt beflügeln. und die beiden anwälte boeres wollen hier pflöcke einschlagen.

haben sie denn noch mehr zu bieten?

sie haben dann immer noch die sache mit der verbotenen doppelbestrafung, die sie sehen, nach den lissabon(n)er verträgen, und § 54 SDÜ = schengener durchführungsabkommen (Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung – Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der „nicht mehr vollstreckbaren Sanktion“; zeitlicher Anwendungsbereich.
Art. 54 SDÜ)
, aber das hatten wir ja alles schon im prozess. sie haben diese dinge aber in ihrem plädoyer wiederholt, und  machten klar, dass sie immer noch „die einstellung des verfahrens“ fordern. da diese aber derzeit nicht durchgeht, da vom gericht abgelehnt, halten sie an der forderung fest, für eine revision, und zugleich fordern sie (nur) diese 7 jahre haft für boeres mordaktionen.

ach so.

boere also wird schuldig gesprochen, muss man annehmen, aber jetzt wird am strafmaß herumgezerrt: lebenslänglich oder nicht? wann gibt es ausnahmen von „lebenslänglich“ in einem zugestandenen mord?

wer muss das beantworten?

das gericht – in seinem urteil, welches wir nächste woche erwarten.

LIVE-GEDICHTE: KLAUSENS BEIM HEINRICH-BOERE-NS-KRIEGSVERBRECHERPROZESS IN AACHEN http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

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