Schlagwort-Archive: plaedoyer

Zum bevorstehenden Urteil im Heinrich-Boere-NS-Prozess zu Aachen wegen Mord äußert sich KLAUSENS

klau|s|ens, die plädoyers sind gehalten: staatsanwaltschaft, nebenklage und auch die verteidigung des angeklagten boere. alle haben gesprochen.

ich weiß, ich weiß.

was meinst du?

ich denke, dass die idee von „befehlsnotstand“ im plädoyer der verteidigung kaum eine rolle noch spielte.

was denkst du noch?

ich denke, die verteidigung weiß, dass sie in revision gehen wird, aber eben hauptsächlich wegen der idee des verbots der doppelbestrafung, welche sie bei boere sehen, weil der schon 1949 ein todesurteil in den niederlanden bekam (später abgewandelt in lebenslänglich).

so, so. aber boere wird veruteilt?

nach der vorliegenden beweislage wird boere meines erachtens wegen mordes verurteilt. die verteidigung sieht „nur“ zwei morde (und 1 totschlag), die anderen beteiligten sehen 3 morde. das sind dann juristische auseinandersetzungen, die aber eigentlich die opfer (kusters, de groot und bicknese) verhöhnen. ich denke also: 3 x mord, wegen der gründe/kriterien, für die man laut gesetz eine tat als „mord“ ansehen muss, incl. „heimtücke“ und „arg- und wehrlosigkeit“ der 3 opfer.

trotz der vergangenen zeit? und trotz der nicht gehörten, da allesamt nicht mehr lebenden, zeugen (außer einem)? und obwohl alles aus den urkunden erlesen werden musste?

ja, trotz alledem – und wir haben das schuldeingeständnis von boere selbst, in diesem prozess, am 8.12.2009, wo er die taten der tötung zugab, wenngleich er sich auf befehlsnotstand berief und nicht von morden sprach.

dann also deiner meinung nach mord in 3 fällen?

jetzt kommt das problem der strafe und des absitzens der strafe. das eine ist noch nicht das andere.

was ist mit der strafe?

wir haben die verteidigung (RA christiansen und RA rahmlow) mit der forderung nach 7 jahren wegen 2 morden (wegen mildernder umstände), dann die staatsanwaltschaft (die herren maaß und brendel) mit lebenslang wegen 3 morden und dann die nebenklage (RA hartmann und RA heiermann) mit lebenslang, aber „bei besonderer schwere der schuld“.

wir haben aber auch die erwägungen der verteidigung zu dem umstrittenen vorgang aller möglichen mord- und NS-mord-urteile, die man in deutschland ausgesprochen hat: bis hin zu STASI-mielke im jahr 1931 (er bekam dann später nur 6 jahre für 2 morde) oder auch auch den gefürchteten friedrich engel, sicherheitschef in genua: 7 jahre haft bei 59 (!!!) fällen des mordes.

dann geht das recht durcheinander.

sicher, aber das weißt du doch viel besser, klau|s|ens.

das recht ist ein ewiger prozess der ausformulierung, ausdeutung, neuformulierung, neubewertung, umänderung. aber manche urteile lassen einen doch den kopf schütteln. ganz abgesehen davon, wie viele schlimme nazis mit allen möglichen tricks (oder helfern in der justiz) prozessen und strafen total entgingen.

wir haben aber nun 2010.

eben. jetzt können wir die fehler der vergangenheit aufarbeiten und etwas an der „stellschraube“ drehen.

dann bist du bei boere für lebenslang?

ich denke: ja.

aber ist das nicht ungerecht, weil viele andere täter entkamen, wie du schon selber sagtest?

wir können aber auch nicht den „gleichheitsgrundsatz in ungerechtigkeit“ heranziehen. das leben ist sowieso ungerecht, vollkommen ungerecht: frage nur die opfer, die aber nicht mehr (nie mehr!) zum antworten kommen.

aber boere müsste deiner meinung nach „lebenslang“ bekommen, und andere (wohl schlimmere) schlächter bekamen nur 7 jahre?

das alles ist zu bedenken und zu diskutieren, aber nicht so, dass boere davon profitiert, weil die justiz so oft versagt hat, die bundesdeutsche. (auch die in der ex-DDR übrigens!)

dann bist du nicht für milde?

nein, ich denke, dass man nicht deshalb milde sein soll, weil man in anderen fällen versagt hat, oder weil die beweislage seltsam war, wegen der vielen urkunden und quellen, die man verlesen musste … alle diese probleme.

was wäre die lösung?

ich habe keine lösung! – aber ich denke, man muss endlich allen opfern zeigen, dass man es begriffen hat, und dass man eine humane welt will, in der es nie mehr solche schrecken geben wird.

aber neonazis wohnen doch mehr oder minder diesem prozess bei! diese „denke“ lebt doch weiter.

das macht alles noch wirrer: es gibt immer noch zuhauf unbelehrbare, die meinen, bösartige gewalt und ein autoritäres schreckensregime seien die lösung der menschheitsprobleme. (und sofern ANTIFA-angehörige gewalttätig werden, sollten die sich das auch hinter ihre ohren schreiben: diese ganze gewalt muss raus aus der gesellschaft, so gut es eben geht. weg mit aller gewalt!)

aber boere ist doch heute nicht mehr gewalttätig, er hat sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.

ich bitte dich: er hatte 3 morde an der backe und musste versuchen, über die jahre zu kommen, ohne dass man ihn deshalb noch belangt. der wäre schön dumm gewesen, wenn er noch etwas an verbrechen neu begangen hätte. letztendlich ist er dann doch in die fänge der justiz gekommen, weil es eben immer menschen gibt, die den dingen nachgehen und die nicht zulassen wollen, dass untäter ohne strafe ausgehen. hier wohl journalisten aus den niederlanden.

diese argumentation zieht also nicht?

nein. außerdem ist bei boere zu sagen: es gibt kein wort der entschuldigung an die opfer. er hat sich über seine anwälte umständlich ausgedrückt, dass er diese taten so nicht mehr begehen würde, aber dass jemand mal ganz klar mit seiner vergangenheit abrechnet und sich bekennt und sich entschuldigt … und dann noch so an die öffentlichkeit geht und sagt. „nie mehr!“ … das haben wir bei boere wieder mal nicht erlebt. (auch nicht bei seinem noch lebenden mittäter besteman, den wir im videointerview ja aus rotterdam erlebten.)

besteman wollte noch nicht mal geschossen haben.

das ist es ja: es wird auch noch alles vertuscht, und das selbst im hohen alter.

und was ist zu tun?

ich denke: es muss eine strafe geben, und sie kann meines erachtens (auch unter berücksichtigung der argumentation der verteidiger von boere und deren ruf nach „milderung“) nur als „lebenslang“ ausfallen. eigentlich ist es auch lebenslang „bei besonderer schwere der schuld“. zugleich wird man aber auch sehen/berücksichtigen, wie die mittäter von boere, konkret also dieser jacobus petrus (bzw. peter) besteman und dieser henk (oder hendrik) kromhout, behandelt wurden, die ja alle in den niederlanden im gefängnis waren, aber auch nur einen begrenzten zeitraum von jahren. (solche jahrezahlen wird boere qua alter sowieso nie mehr absitzen müssen. es gibt also da auch noch eine „täterungerechtigkeit“, bezogen auf die unterschiedliche strafabsitzung der 3 männer.)

und das problem der doppelbestrafung?

das sehe ich so nicht, weil die strafe ja nie abgesessen wurde, von boere, da er niemals von deutschland an die niederlande ausgeliefert wurde. wenn man sagt, dass das niederländische urteil gilt, aber zugleich sagt, dieses urteil war aus mehreren gründen juristisch nicht korrekt, z.b. weil der angeklagte nicht dabei war … dann kann man dieses urteil nicht einerseits für wahr gelten lassen, es aber zugleich als unrechtmäßig ablehnen. – aber das ist ja für diesen prozess eigentlich auch so geklärt. (das wird dann in der revision weiter behandelt. das sind dann wieder juristische feinheiten und fachdebatten.)

ich verstehe, ich verstehe.

du verstehst nichts, weil ich auch nichts verstehe: die geschichte der deutschen justiz und das schreiende unrecht, dass tausende bis hundertausende von tätern ein herrliches leben noch hatten, auch in deutschland selbst, ohne belangt zu werden … das bekommen wir nicht aus der welt.

was bekommen wir denn aus der welt?

eigentlich wohl nichts. wir können nur versuchen, das brutale des menschen zu zähmen. der mensch ist ja zu schlimmsten fähig, wie unlängst das fernsehexperiment in frankreich mit den stromstößen wieder belegte. das erneute experiment im nachgang des milgram-experimentes von 1961.

du bist pessimistisch?

überaus. auch der rechtsstaat ist ein zartes pflänzchen, welches nach einem kleinen süßen umsturz wieder schnell verschwinden kann. und der afghanistan-krieg zeigt auch die verwirrungen der menschlichen und der deutschen seele. man kann nur immer wieder um das humanistische ringen.

und dazu gehört?

dazu gehört die bestrafung von heinrich boere. alles weitere wird man dann sehen. er soll ja dann sofort in haft auch genommen werden, wie die nebenklage fordert, und die verteidigung ablehnt. die frage nach „haftverschonung“ und erneuten gesundheitsattesten liegt ja sofort im raum. es ist alles schwer.

was ist schwer?

man will human handeln, auch mit den schlimmsten verbrechern. wenn man aber eine spur zu langsam human handelt, dann kann alles umkippen … und aus diesem und jenem grunde entgehen die angeklagten dann doch der verdienten strafe. tod, krankheit, verfahrensfehler, revision, aufhebung des ersten urteils, … alles kann dazwischenkommen. und futsch ist die sühne. (und sicher denkt man bei boere auch an die „großen“, noch viel schlimmeren NS-täter. man bekommt nichts in eine relation.)

trotzdem bist du für dieses, unser rechtssystem?

unbedingt! gewaltenteilung, klare StPO und klares StGB. rechte für die verteidigung. (möglichst) unabhängige richter. ein grundgesetz (GG) der freiheit. gewaltenteilung! ich habe auch nie etwas davon gehalten, leute ohne prozess und anklage zu verhaften … wie auf guantánomo, und dann zu behaupten, man spreche für eine demokratie und für die menschlichkeit. das ist das lächerlichste, was es gibt. jenes verhalten der USA: das hat den terrorismus dort erst stark gemacht, wir produzieren durch unsere eigenen fehler den terrorismus.

also muss man menschlichkeit vorleben?

ja, auch in jedem prozess. und bisweilen kommen dann leute aus den klauen der justiz frei, gewiss. aber das rechtsstaatliche ist ein höheres gut.

und im fall boere?

da haben wir diese probleme meines erachtens nicht. boere kann rechtsstaatlich und fair verurteilt werden … und endlich seine strafe antreten, als mahnung an uns alle. seine haftbedingungen werden besser sein, als die von allen opfern des NS-regimes, die irgendwo zusammengeprügelt, abgeschossen oder gar vergast und verbrannt wurden. widerlich, diese menschheit! ich schäme mich für unsere ureigene kreatur!

LIVE-GEDICHTE: KLAUSENS BEIM HEINRICH-BOERE-NS-KRIEGSVERBRECHERPROZESS IN AACHEN http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

ORIGINALVERSION mit Fettdruck und allen Bildern
und allen Links bei KLAUSENS BLOGG (mit 2 G !!!)
KLAU|S|ENS – LOG – W E L T L I N G
http://klausens.blogg.de

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Zum NS-Mord-Prozess um Heinrich Boere und das 7-Jahre-Plädoyer der Verteidigung schreibt KLAUSENS

ach, klau|s|ens, gestern also die plädoyer der verteidigung. was fiel auf?

sie wollen keinen freispruch. bzw. sie sehen, dass es einen solchen nicht geben kann. (zugleich wollen sie immer noch die einstellung des verfahrens.)

keinen freispruch? wieso?

… weil die taten zugegeben sind, und ganz offensichtlich. da kann man nicht mehr freispruch fordern.

AUSZUG AUS DEM STRAFGESETZBUCH:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

dann war es also mord? 3 x mord? mord an den opfern kusters, de groot und bicknese? 3 untaten? und für die wird heinrich boere nun verurteilt? boere, der niederländer als „repressalmaßnahme“ abschoss, weil sie dem widerstand als nah galten und die deutsche besatzung nicht wollten? boere, der für die SS aktiv war? und zuvor für die waffen-SS? und für den/die NSB?

die verteidigung sieht es anders: sie sieht die idee der „arglosigkeit des opfers“ in einem fall nicht gegeben.

„arglosigkeit“?

ja, ja, das rechtssystem muss ja entscheiden, ab wann ein mord ein mord ist, und was zu einem mord gehört. und neben der „heimtücke“, die man kennt, oder den „niederen beweggründen“, von denen man schon hörte, gibt es auch eine idee der arglosigkeit. ich zitiere juraforum.de:

>>Dabei sind folgende Gruppen der Mordmerkmale zu unterscheiden:

1.

Besonders verwerflicher Beweggrund

*

Mordlust

Mordlust ist die Freude an dem Töten eines Menschen.

*

zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

Zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet, wer durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangt oder sich an der Leiche befriedigen will, sowie der Täter, der im Rahmen einer Vergewaltigung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.

*

Habgier

Habgier ist die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches und unsittliches Maß.

*

sonstige niedrige Beweggründe

Sonstige niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

2.

Besonders verwerfliche Art und Weise

*

grausam

Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt, wobei dies auch seelische Qualen sein können.

*

gemeingefährlich

Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung ein Mittel einsetzt, dessen Wirkungsweise er nicht beherrscht. Ausschlaggebend ist nicht die Art des Mittels sondern die Beherrschbarkeit durch den Täter. So kann Brandstiftung ein gemeingefährliches Mittel sein, muss es aber nicht, wenn der Täter die Ausdehnung des Brandes objektiv beherrscht.

*

heimtückisch

Heimtückisch tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

3.

Besonders verwerflicher Zweck

*

Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Dabei muss es sich nicht um die eigene Tat des Täters handeln, erforderlich ist jedoch, dass es sich um eine Straftat handelt, nicht ausreichend ist eine Ordnungswidrigkeit u.ä. Es muss sich nicht um die alleinige Absicht handeln, aber sie muss doch der wesentlichste Grund für die Tötung sein.

Grundsätzlich reicht die Verwirklichung eines Mordmerkmals für die Erfüllung des Mordtatbestandes aus. Hinsichtlich des Mordmerkmals Heimtücke ist aber seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord (BVerfG 21.06.1977 – 1 BvL 14/76) anerkannt, dass dieses Merkmal einer restriktiven Interpretation bedarf. Mit anderen Worten: Nicht jede heimtückische Tötung erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Mordes sein. Vielmehr müsse der Heimtücke zugleich der Makel der Verwerflichkeit anhängen, was etwa bei einem verwerflichen Vertrauensbruch der Fall ist. Demnach kann trotz heimtückischer Tötung Mord ausgeschlossen sein in Fällen, wo eine feindliche Willensrichtung fehlt (Mitnahmesuizid) oder bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation (Tyrannenmord).

Das Motiv der „Blutrache“ ist nach der Entscheidung BGH 10.01.2006 – 5 StR 341/05 grundsätzlich als ein niedriger Beweggrund anzusehen.<<

und nun?

nun kommt die kunst der verteidigung: weil in einem fall das opfer mit dem auto weggefahren wurde, und dann beim halt zu fliehen versuchte, aber bei diesem halt auch erschossen wurde, weil ja alles absichtsvoll war … weil dem aber so war … und weil der arme nicht „schon“ im haus oder im laden erschossen wurde, sondern noch weggefahren wurde … also ja mitfuhr … es gab einen vorwand … da gilt dann die arglosigkeit wohl nicht … usw. usf. … auf jeden fall gelte in diesem fall dann auch deshalb kein mord. (so die verteidigung – hier mal sehr grob zusammengefasst.)

das ist ja eine verhöhnung des opfers!

genauso ist es: wenn die lage unübersichtlich ist, und wenn diktatur herrscht, und wenn es „das böse“ an jeder ecke gibt, dann musst du als kritischer mensch damit rechnen, dass auch du von dieser diktatur erfasst wirst … und dann bist du zwar ein opfer, aber keines der arglosigkeit, weil man das umfeld ja kennt. wenn es bei dir klingelt, ahnst du schon: SS. ACHTUNG!!! … und dann bist du nicht „arglos“.

wenn das umfeld also böse ist, sind immer untaten zu erwarten, und ich kann mich als opfer nie mehr auf „arglos“ berufen, was dann dazu führen könnte, dass eine verteidigung später sagen könnte: der mann ist nicht ermordet worden, weil das merkmal der „arglosigkeit“ und der „wehrlosigkeit“ nicht gelten kann?

ja, so ungefähr muss man das sehen. du hast natürlich jetzt noch mehr als die verteidigung übertrieben. aber in etwa geht so der strang. in etwa. (da wir keine juristen sind, können wir die dinge nur grob schildern.)

warum nur? was will die verteidigung?

die idee ist: als verteidigung musst du alles für deinen mandanten herausholen. und alles sieht derzeit nach einer verurteilung von boere aus. jetzt aber ist klar, dass mord eigentlich immer lebenslang ist. nun also muss die verteidigung sich was überlegen.

und was hat die sich überlegt? die verteidigung?

sie hat sich überlegt: wir haben die chance, dass wir die strafe deutlich reduzieren. dazu ist es erst einmal taktisch klug, dass man von einem zweifachen mörder spricht, und nicht von einem dreifachen. und dann suchten sie sich das opfer kusters aus, weil es für den keine angehörigen gibt, die als nebenkläger auftreten. kusters ist also nicht nur „nicht arglos“ gewesen, damals, sondern auch noch schutzlos, heute.

so, so.

und nun müssen sie noch von diesem lebenslang runter. das wäre der nächste schritt. und da hat die verteidigung gut gearbeitet.

inwiefern?

sie hat sich mit der rechtsprechung in bestimmten ausnahmefällen beschäftigt, und diese studiert, und diese dann auch für diesen fall herangezogen.

welche rechtsprechung?

es gibt fälle, wo mörder trotz anerkannten mordes nicht für lebenslang verurteilt worden sind. es gibt manchmal „ausnahmen“ in der rechtsprechung, welche natürlich gut begründet sein müssen. und damit hat sich die verteidigung befasst.

das gefiel dir?

ja, mir gefiel, dass die verteidigung in ihrem bemühen, das beste für heinrich boere herauszuholen (und dazu ist die verteidigung in unserem rechtssystem ja ausdrücklich da: sie soll alles herbeiholen, was gegen die anklage und für den angeklagten spricht … sofern es hand und fuß hat und nicht an den haaren herbeigezogen ist.), alles versuchte.

hatte es denn hand und fuß?

das kann ich nicht beurteilen, weil es hier tief in die rechtsmaterie geht. man braucht sachverstand höchster güte. es geht z.B. um den zeitablauf der ereignisse, z.B., weil eben das verbrechen schon so weit zurückliegt, aber auch der gesamte irrweg um das verfahren selbst, welches ja selbst 1984 nicht zustande kam, weil ein oberstaatsanwalt weissing in dortund das verfahren mit kuriosen argumenten nicht weiterführte … und dann eben die ganze geschichte des falls, vom todesurteil (schon 1949) in den niederlanden bis zur flucht nach deutschland, dem „unbescholtenen“ leben des heinrich boere hier … dann die aktivitäten der niederlande, den mann ausgeliefert zu bekommen. das versagen der deutschen justiz in all den jahren.

ach so.

ja, ja, jedenfalls nannte die anklage auch das urteil gegen mielke, „unseren“ STASI-mielke. den konnte man nicht recht vor gericht bringen und fand dann als anklagbar heraus, dass er 1931 als kommunist wohl zwei polizisten erschoss, nachdem zuvor ein arbeiter von der polizei erschossen worden war.

und?

mielke ist doch wegen dieser morde von annodazumal veruteilt worden, aber eben nur zu 6 jahren. obwohl der mord anerkannt wurde, sah man sich zur ausnahme von lebenslang bemüßigt, und mielke bekam nur 6 jahre.

das sind ja alles kuriose angelegenheiten.

die rechtsprechung ist sehr kurios. bisweilen sprachklabusterei. aber man muss sich erst einmal näher damit befassen. die verteidiger von boere jedenfalls, matthias rahmlow und gordon christiansen, setzten einen großen teil ihres stranges auf diese zusammenhänge und auf rechtsprechungen vom BGH bzw. die urteilsbegründungen, sogar vom bundesverfassungsgericht, zogen dann die argumentationslinien in die boere-sache rüber und kamen dann auf eine forderung von …

von wieviel?

… von 7 jahre haft. zwei morde und ein totschlag, dazu bestimmte besondere umstände: 7 jahre.

das ist ja ein dickes ding! mehr nicht?

wir sind hier voll in einer rechtsbetrachtung. und in argumentationsketten. und in der gewissheit, dass die ganze sache in revision gehen wird. jede revision, die nur etwas aussicht hat, kann deinen ruf als anwalt oder staatsanwalt beflügeln. und die beiden anwälte boeres wollen hier pflöcke einschlagen.

haben sie denn noch mehr zu bieten?

sie haben dann immer noch die sache mit der verbotenen doppelbestrafung, die sie sehen, nach den lissabon(n)er verträgen, und § 54 SDÜ = schengener durchführungsabkommen (Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung – Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der „nicht mehr vollstreckbaren Sanktion“; zeitlicher Anwendungsbereich.
Art. 54 SDÜ)
, aber das hatten wir ja alles schon im prozess. sie haben diese dinge aber in ihrem plädoyer wiederholt, und  machten klar, dass sie immer noch „die einstellung des verfahrens“ fordern. da diese aber derzeit nicht durchgeht, da vom gericht abgelehnt, halten sie an der forderung fest, für eine revision, und zugleich fordern sie (nur) diese 7 jahre haft für boeres mordaktionen.

ach so.

boere also wird schuldig gesprochen, muss man annehmen, aber jetzt wird am strafmaß herumgezerrt: lebenslänglich oder nicht? wann gibt es ausnahmen von „lebenslänglich“ in einem zugestandenen mord?

wer muss das beantworten?

das gericht – in seinem urteil, welches wir nächste woche erwarten.

LIVE-GEDICHTE: KLAUSENS BEIM HEINRICH-BOERE-NS-KRIEGSVERBRECHERPROZESS IN AACHEN http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

ORIGINALVERSION mit Fettdruck und allen Bildern
und allen Links bei KLAUSENS BLOGG (mit 2 G !!!)
KLAU|S|ENS – LOG – W E L T L I N G
http://klausens.blogg.de

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com