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klau|s|ens klagt nicht nur vor dem bundespizzagericht – www.klausens.com

klau|s|ens, wir verlieren uns.

du meinst wegen dieses gedichtes, was nun gleich folgt? zweitklausens?

aber ja doch!

das größte problem der welt ist das unrecht. es lauert überall. auf schritt, auf tritt … und auch bei den speisen. aber sicher doch!

bei speisen und gerichten kann man sich nie sicher sein. – außerdem: die leute wollen ja auch wissen, was „bissiger humor“ ist oder sein könnte.

eben, dann muss das auch mal in ein schlichtes, klares, logisches gedicht hinein, was jeder mensch verstehen kann. (wenn er es denn verstehen will. unrecht begreifen viele menschen ja nicht einmal von der idee. übrigens: gerne die, die es selber viel zu oft dann begehen.) aber wem sage ich das?!

SPEISE UND RECHTSPRECHUNG

Eine schlechte Erbsensuppe?
Ich klage vor dem Bundeserbsensuppengericht!

Schlechte Klöße?
Ich klage vor dem Bundesklößegericht!

Ein schlechter Pudding?
Ich klage vor dem Bundespuddinggericht!

Schlechte Biobrötchen?
Ich klage vor dem Bundesbiobrötchengericht!

Eine schlechte Pizza?
Ich klage vor dem Bundespizzagericht!

Schlechte Geflügelscheibchensößchen?
Ich klage vor dem Bundesgeflügelscheibchensößchengericht!

Ein schlechter Thunfischsalat mit Rapsöl?
Ich klage vor dem Bundesthunfischsalatgericht mit Rapsöl!
[Ja, ich klage mit Rapsöl!]

Ein schlechtes Gericht?
Ich klage vor dem Bundesgerichtshof!

Klausens, 12.10.2021, fahrend, 15:40 Uhr MESZ, und dann aufgeschrieben ab 15:45 Uhr MESZ + kl. Ergänzung am 17.10.2021 gegen 10:13 Uhr MESZ, Sonntag

BEARBEITETE TIEFKÜHLPIZZA von KLAUSENS

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klau|s|ens beklagwütet die schande der existenz von guantánamo

klau|s|ens, welch ein skandal!

immer noch dieses lager, ohne prozess, ohne justiz. es ist unvorstellbar. 10 jahre schon. 170 gefangene sitzen noch dort.

oh, USA, gelobtes land der demokratie.

wenn es doch so wäre! aber es ist das gegenteil!

die USA sollte eher mit leuten wie assad in die kumpanei gehen, als zuhause so billig von „demokratie“ zu reden.

dieses lager ist das mittelalter. das mittelalter der neuzeit. aber die USA waren schon oft im schulterschluss mit schlimmen und schlimmsten diktaturen. da brauchst du nicht erst mit assad zu kommen. mit baschar al-assad.

jetzt spielen sie diktatur für sich selbst. die USA-ner.

eben. mit und auf guantánamo.

unvorstellbar!

aber wahr!

und dann noch unter obama. „der gute obama“.

alle sind nur so gut, wie sie gut sein dürfen. in solchen system sind die grenzen sehr, sehr eng.

aber alle spielen weiter mit.

ob obama wirklich meint, schlimmeres verhüten zu können?

die klassische ausrede: ich will schlimmeres verhüten. sagt er diese denn?

ich weiß es nicht. aber guantánamo gibt es! es schreien die menschenrechte. und die gefangenen.

aber nicht in den USA.

wieso?

weil guantanámo doch auf einer USA-exklave auf der kubanischen insel existiert.

das ist besonders perfide.

warum tut die USA der welt das alles an? warum? warum werden die menschenrechte so schändlich verletzt? warum?

warum stellst du immer wieder die gleiche frage?

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Zur Nobelpreisvergabe fordert KLAUSENS Freiheit für Liu Xiaobo

klau|s|ens, er wird heute nicht dabei sein.

er bleibt in haft.

es ist ein skandal.

die welt ist ein skandal, das leben ist ein skandal … und derzeit ist china ein großer skandal.

was willst du tun?

ich werde jetzt und hier die internet-zensur von china überlisten.

wie gedenkst du das zu tun?

ich werde ganz listig sein. bei den bösen systemen muss man immer ganz listig sein.

wie sieht deine list aus?

ich werde jetzt freiheit und LIU XIAOBO so verknüpfen, dass die suchmaschinen damit nicht zurechtkommen werden.

was wäre das dann?

eine künstlerische aktion, die als protestaktion zu verstehen sei.

es lebe die freiheit!

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das sieht seltsam aus. und interessant.

es ist aber die freiheit und es ist liu xiaobo.

wie oft?

22 mal 2. also 22 zeilen und dann jeweils 2 mal.

wieso 22?

weil doch heute der 10.12. ist — das macht 22.

aha. und warum jeweils zweimal? links und rechts?

weil die freiheit unteilbar ist.

wie meinst du das?

wenn ich die zeilen teile, habe ich immer noch zu stehen liu xiaobo und FREIHEIT – die freiheit wäre damit auch in dem kunstwerk „unteilbar“!

künstler sind komische leute, klau|s|ens.

ja, zweitklausens, ja – wir sind ja auch geteilt und doch unteilbar.

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Das Deutsch-Unverständnis der Justiz und KLAUSENS

klau|s|ens, du beklagst das unrecht der deutschen sprache?

die welt ist mit unrecht gepflastert. das ist das wesen der welt. „kein unrecht“ ist eine fiktion des menschen. das leben kennt die kategorie recht und unrecht nicht. das leben kennt die willkür. und die organisierte willkür.

du redest wieder so unverständlich!

ich bin schriftsteller … und auch philosoph,

das behaupten doch alle. was hast du denn dieses mal?

ich las von einem urteil.

justiz?

amtsgericht münchen. aktenzeichen 264C32516/07.

und? worum ging es?

ich sage es dir! kernthema ist folgendes: ein vertragsabschluss ist auch bei sprachmangel des einen vertragsabschließenden gültig.

bei „sprachmangel“? also für „nixdeutsche“?

du hast wohl auch einen sprachmangeL. „nixdeutsche“! – nun ja, die welt ist komisch. und die worte der welt auch. die der justiz erst recht.

erläutere!

das wird mir zu lang. lies selber das urteil bzw. die presseerklärung des amtsgerichtes, die ich hier weiter unten abdrucke.

was ist denn deine meinung?

ich denke, die deutsche sprache ist schwer genug. aber die deutsche sprache der verträge und der justiz … das ist die schwerste überhaupt. die verstehen bisweilen die juristen selber nicht, akademiker nicht, politiker nicht, schriftsteller nicht. gebildete nicht. studierte nicht. alle nicht.

sie alle verstehen kein deutsch? alle verstehen nur „nixdeutsch“?

bei diesem (nix)deutsch sind solche gruppen oft überfordert, von den normalen leuten gar nicht erst zu reden!!!

dann ist deutsch eine fremdsprache?

als „fachsprache recht und verträge“ ganz bestimmt.

und nun?

nun müssen auch noch arme ausländer büßen, die noch weniger als „bahnhof“ verstehen, als unsereins. und dennoch ist das ganze „recht“.

nicht „recht und billig“?

vielleicht auch das – auf jeden fall: das unrecht schreit in allen gassen!!!

darf man ein amtsgericht denn so vorschnell verurteilen?

1.9.2008

Pressemitteilung

Abgemacht ist abgemacht

Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes bei Stornierung eines Kaufvertrages in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises stellt keine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar. Schließt jemand einen Kaufvertrag, kann er später dem Verkäufer nicht entgegenhalten, er habe mangels Deutschkenntnissen die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verstanden

Ende Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei der Klägerin eine Küche zu einem Gesamtpreis von 6800 Euro. Bereits 3 Tage darauf stornierte er den Kaufvertrag, weil sein Vermieter nicht einverstanden war, dass er die alte, sich in der Wohnung befindliche Küche ausbaute und seine eigene einbaute.

Das Möbelhaus nahm die Stornierung an, verlangte aber – wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart – 25 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz.

Der Kunde weigerte sich zu bezahlen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligten ihn unangemessen und seien daher unwirksam. Er sei sich bei Vertragsabschluss nicht bewusst gewesen, dass er sich einer derartigen verbraucherfeindlichen und sittenwidrigen Knebelung unterwerfen würde. Mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache hätte er den Inhalt des Vertrages und dessen Tragweite nicht wahrgenommen. Hätte er vom Inhalt gewusst, hätte er diesen niemals unterschrieben. Außerdem habe er sich besonders redlich verhalten, weil er bereits nach 3 Tagen storniert habe.

Das Möbelhaus verklagte den Kunden darauf hin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung von 1700 Euro und bekam von der zuständigen Richterin Recht:

Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei grundsätzlich möglich und wirksam, vorausgesetzt, dass dem Käufer – wie hier geschehen – die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt wird, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden sei. Diese Vereinbarung benachteilige den Kunden nicht unangemessen. Schließlich habe dieser einen Vertrag geschlossen, an den er sich grundsätzlich auch zu halten habe. Wenn nun überhaupt ein Stornierungsrecht eingeräumt werde, stelle dies bereits ein Entgegenkommen des Möbelhauses dar. Dieses hätte auch auf der Abnahme der Küche bestehen können, was dem Kunden mit Sicherheit nicht Recht gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Gesamtumstände sei auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei jedem Verkauf einer Küche auch Gewinn erzielt. Storniert der Kunde nun aus Gründen, die er zu vertreten habe, den Vertrag, sei es nur billig zur Kompensation des entgangenen Gewinns und sonstiger Unannehmlichkeiten einen pauschalierten Schadenersatz zu vereinbaren. Auch die Höhe von 25 Prozent sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden.

Die Behauptung des Kunden, dass er der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sei und er bei Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag nicht geschlossen hätte, sei unerheblich. Schließlich habe der Beklagte diese unterschrieben. Verstehe er sie nicht und schließe trotzdem den Vertrag, habe er sich das selbst zu zuschreiben und könne dies der Klägerin nicht entgegenhalten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 14.2.08, AZ 264 C 32516/07 (Verfasserin der Pressemitteilung: Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Ingrid Kaps – Pressesprecherin -) Amtsgericht München Telefon: (089) 55 97 – 32 81 – Pressesprecherin – Pacellistraße 5, Telefax: (089) 55 97 – 17 00, 80315 München

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