klau|s|ens, er ist frei.
ai weiwei ist frei!
es reimt sich!
das hilft nicht viel. ich schrieb:
HAI
——-
AI WEIWEI
IST FREI
WAS GRUND ZUR FREUDE
ABER AUCH DEREN NICHTIGKEIT SEI
Copyright Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als Klau|s|ens oder Klausens oder Klau§s§ens, am 23.6.2011, in Königswinter-Oberdollendorf, gegen 11:52 Uhr. Fronleichnam.
aber haben sich nicht viele menschen für ai weiwei eingesetzt?
doch, das stimmt – und das hat auch geholfen. gewiss.
was ist denn?
liu xiaobo ist nicht frei.
ach so.
und es gibt viele, deren namen wir nicht kennen, die nicht frei sind.
sind die menschenrechte denn frei?
die menschenrechte sind ein schönes konstrukt. aber wenn sich keiner daran hält …
ist diese welt also eine ohne menschenrechte?
an zu vielen stellen: ja!
schande aber auch.
aber ai weiwei ist frei.
und es reimt sich.
aber mit dem paradies hat das alles nichts zu tun. ich zitiere aus dem bericht von amnesty international zu china vom mai 2011 (Amnesty Report 2011 China) einige fälle:
—Am 5. Juli 2010 wurde Liu Xianbin, ein Mitglied der verbotenen Chinesischen Demokratischen Partei, in dem Ort Suining der Provinz Sichuan wegen „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ festgenommen. Die Anklage bezog sich auf seine Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und Artikel, die er auf ausländischen Internetseiten veröffentlicht hatte.
—Der Uigure Gheyret Niyaz wurde im Juli 2010 wegen der „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“ zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Als Belastungsmaterial wurden u.a. von ihm verfasste Essays über die wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage von Uiguren in China angeführt. Berichten zufolge hing seine Verurteilung mit Aussagen gegenüber ausländischen Medien zusammen, in denen er die Politik der Regierung der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang (Sinkiang) kritisiert hatte.
—Im Dezember 2010 protestierten über 100 Studierende eines katholischen Priesterseminars in der Provinz Hebei gegen die Ernennung eines nicht katholischen Beamten zum Schulleiter. Es war die erste Protestkundgebung dieser Art seit dem Jahr 2000.
—Die gegen Alimjan Yimit verhängte 15-jährige Freiheitsstrafe wurde im März 2010 vom Oberen Volksgericht der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang bestätigt. Alimjan Yimit war wegen der „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“ in Haft genommen worden, nachdem er im April und Mai 2007 in der Stadt Urumqi zweimal mit einem Christen aus den USA gesprochen hatte.
—Guo Xiaojun, ein früherer Universitätsdozent, wurde im Januar 2010 als Falun-Gong-Anhänger in Shanghai festgenommen und später der „Untergrabung der Rechtsordnung mit Hilfe einer ketzerischen Organisation“ angeklagt. Man verurteilte ihn anschließend zu vier Jahren Freiheitsentzug, weil er Falun-Gong-Material verteilt haben soll. Guo Xiaojun wurde im Gefängnis gefoltert und in Einzelhaft gehalten, so dass er schließlich ein Geständnis unterschrieb, das später in einem Berufungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Bestätigung seines Schuldspruchs diente. Er hatte zuvor bereits wegen seines Glaubens fünf Jahre im Gefängnis verbracht.
—Das städtische Justizamt von Peking entzog den beiden Anwälten Tang Jitian und Liu Wei im April ihr Patent mit der Begründung, sie hätten „die Gerichtsordnung gestört und sich in das ordentliche Gerichtsverfahren eingemischt“. Die Rechtsanwälte hatten im April 2009 einen Falun-Gong-Anhänger in der Provinz Sichuan vertreten.
—Der prominente Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng war seit Februar 2009 „verschwunden“, nachdem ihn Vertreter des Amts für öffentliche Sicherheit in Gewahrsam genommen hatten. Er tauchte im April kurz auf, ist aber seitdem erneut verschollen.
—Der am 9. September aus dem Gefängnis entlassene Chen Guangcheng und seine Ehefrau standen Ende 2010 weiterhin unter Hausarrest. Selbst für einen Arztbesuch durften sie ihre Wohnung nicht verlassen.
—Tian Xi, der 1996 im Alter von neun Jahren infolge einer Bluttransfusion mit HIV sowie Hepatitis B und C infiziert worden war, musste sich am 21. September 2010 wegen „vorsätzlicher Sachbeschädigung“ vor Gericht verantworten. Er hatte sich jahrelang darum bemüht, vom Krankenhaus eine Entschädigung für sich und andere Infizierte zu erhalten. Bei einem Treffen am 2. August im Krankenhaus verlor er die Beherrschung und schmiss einige Gegenstände vom Schreibtisch herunter. Eine Gesetzeslücke ermöglichte es, seinen Prozess zu vertagen und ihn so ohne zeitliche Begrenzung in Gewahrsam zu halten.
—Im Juli 2010 wurden Nureli, Dilixiati Perhati und Nijat Azat, die Betreiber einer uigurischen Internetseite, wegen der „Gefährdung der staatlichen Sicherheit“ durch Veröffentlichungen in ihrem Portal zu drei, fünf bzw. zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
—Am 1. April 2010 verhängte das Mittlere Volksgericht von Urumqi gegen die uigurische Web-Administratorin Gulmira Imin wegen „Separatismus, Weitergabe von Staatsgeheimnissen und Abhaltung einer illegalen Demonstration“ eine lebenslange Haftstrafe. Es wird angenommen, dass die Anklage mit ihren regelmäßigen Veröffentlichungen auf der Internetseite Salkin zusammenhing – eine der Websites, auf denen der Aufruf zu Protesten am 5. Juli 2009 veröffentlicht worden war.
—Im Mai 2010 wurde gegen Tagyal, einen in einem staatlichen Verlag beschäftigten tibetischen Intellektuellen, Anklage wegen der „Anstiftung zum Separatismus“ erhoben, nachdem er Tibeter davor gewarnt hatte, Geldspenden für die Opfer des Erdbebens vom April in Yushu in der Provinz Qinghai korrupten Beamten anzuvertrauen. Tagyal hat zudem ein Buch über die tibetischen Proteste von 2008 herausgebracht.
—Die Polizei setzte im Januar 2010 Pfefferspray ein, um Tausende von Demonstrierenden auseinanderzutreiben, die das Gebäude des Gesetzgebenden Rats belagerten, als dort über eine Eisenbahnverbindung mit der Provinz Guangdong (Kanton) abgestimmt wurde, deren Kosten 66,9 Mrd. Hongkong-Dollar (6,3 Mrd. Euro) betragen sollen. Die Teilnehmer an der Protestkundgebung bemängelten eine unzureichende Konsultation und Entschädigung der aufgrund des Projekts zum Umzug gezwungenen Menschen.
—Am 29. und 30. Mai 2010 nahm die Polizei 13 Aktivisten fest und beschlagnahmte zweimal auf dem Times Square ausgestellte Statuen der Göttin der Demokratie. Als neue Taktik leiteten Beamte des Gesundheitsamts Strafverfolgungsmaßnahmen ein, weil die Organisatoren der Demonstration vorab keine Genehmigung für eine „Veranstaltung zur öffentlichen Unterhaltung“ eingeholt hatten. Nach öffentlicher Kritik wurden die Statuen vor Beginn der Veranstaltung zum Gedenken an das Tiananmen-Massaker, zu der zwischen 113000 und 150000 Menschen erschienen, wieder ausgehändigt.
—Im Mai 2010 fällten die Geschworenen eines Untersuchungsgerichts einen Schuldspruch wegen der ungesetzlichen Tötung des in Hongkong geborenen nepalesischen Obdachlosen Dil Bahadur Limbu, der im März 2009 von einem wegen einer Ruhestörung zu einem Hang in Kowloon gerufenen Polizisten erschossen worden war. Vereinigungen ethnischer Minderheiten hatten die Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses gefordert. Die Entscheidung über den Antrag der Witwe von Dil Bahadur Limbu auf eine richterliche Überprüfung stand zum Jahresende noch aus.
—Im Oktober 2010 wurde das Rechtsmittel einer transsexuellen Frau, nach einem operativen Eingriff ihren Freund heiraten zu dürfen, abgewiesen.
—Im November 2010 reichten drei vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge und ein Mann, der seit langem in Hongkong lebt und dessen Antrag unter Berufung auf Foltergefahr stattgegeben wurde, Verfassungsklage gegen Richtlinien ein, mit denen ihnen ein Rechtsstatus, Visa und eine Arbeitserlaubnis in Hongkong verwehrt werden.

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