Schlagwort-Archive: wortlaut

klau|s|ens schämt sich so sehr für den offenbar völlig verlorenen nur-teilchen-gesteher jan ullrich – www.klausens.com

klau|s|ens, jan ullrich hat gedopt.

holla, holla, das ist doch lange bekannt. ich bitte dich!

aber er hat es selber jetzt zugegeben, vor ein paar tagen, im FOCUS.

ach, hat er das?

ja, er ist ein echter mann. toller kerl! großartiger mensch! welcher charakter!

ja, er hat etwas zugegeben, was alle wussten, nach jahren, und nachdem er auch schon wegen doping gesperrt wurde. was für ein großartiger mann!

und selbst jetzt gesteht er nur das blutdoping bzw. gibt es zu, bei jenem herrn fuentes.

ach so: nur das, nur das. wenn’s weiter nichts ist!

und das schönste ist, wie er das begründet.

wie denn?

er wollte für chancengleichheit sorgen!

wie edel!

ja, jan ullrich ist ein ritter des rades – in und mit jeder pore. das deutsche aushängeschild schlechthin. – steuern zahlt er wohl in der schweiz.

ich verstehe nicht, dass so jemand wie dieser „herr ullrich von ritterdingen“ überhaupt noch irgendwo empfangen, begrüßt … und auch noch bezahlt wird! ich verstehe das nicht!

jan ullrich sollte für immer von allen öffentlichen veranstaltungen verschwinden: selbst nach jahren hat er noch nicht den mumm für ein echtes geständnis. wieder nur scheibchen und teilchen. und dann noch diese argumentation!

das hatte der früher ja immer wieder so penetrant gesagt: er habe nie jemanden betrogen! und dieses seltsame sprach- und gedankenkonstrukt zieht er immer weiter. (seine anwälte und berater werden ihm natürlich dazu auch raten.)

dass doping per se ein betrug an allen zuschauern ist, das wird vollkommen zur seite gedrückt.

und jetzt müssen wir uns anstelle von jan ullrich schämen. (er scheint „scham“ nicht zu kennen. möge er die idee von „schmach“ aber noch vor dem ende seiner tage aufs tiefste kennenlernen.)

ja, wir schämen uns so sehr, dass die scham schon aus der unsrigen blase herauskommt. literweise.

was für ein mensch!

was für ein charakter!

welch ein vorbild!

der „große jan ullrich“ ist eine der jämmerlichsten erscheinungen, die mir in den medien begegneten. (ich schäme mich für jeden freudenjauchzer, den wir ihm bei seinen siegen jemals zugedachten.)

und doch wird es ihm finanziell gut gehen.

und seine seele?

er dürfte einen charakter haben, der alle solche dinge einfach negiert. oder er hat die seele direkt komplett abgeschafft.

sollten wir das jetzt nicht auch? unsere seele abschaffen? auch das gewissen? wegen der chancengleichheit?

ja, klau|s|ens und zweitklausens als überaus skrupelloses gespann, aber überaus gefeiert in aller welt. – das wäre mal was! (man kommt ja damit anscheinend ganz gut voran. und mit dem gutmenschentum wird man ja nichts.)

klausens-kunstwerk-k-werk-die-scham-ullrich-23-6-2013-1000-pix

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Das CAS-Urteil zum uns erschütternden Jan Ullrich kenntkannte KLAUSENS

klau|s|ens, das, was wir (alle und immer) schon wussten, das hat nun CAS bestätigt. das sportgericht. anbei die drei letzten pressemeldungen des CAS in der schlagzeile:

COURT OF ARBITRATION FÜR SPORT. 09.02.2012
JAN ULLRICH FOUND GUILTY OF AN ANTI-DOPING RULE VIOLATION BY THE CAS

07.02.2012
CYCLING – case UCI v/ Jan Ullrich & Swiss Olympic: decision on 9 February 2012

06.02.2012
ALBERTO CONTADOR FOUND GUILTY OF AN ANTI-DOPING RULE VIOLATION BY THE CAS -SUSPENSION OF TWO YEARS

jan ullrich hat gedopt.

sag es nochmals!

jan ullrich hat gedopt!

werden wir jetzt verklagt?

wieso, wieso?

ach, der herr ullrich hat doch nie etwas zugegeben.

doch, jetzt. NACH dem urteil. das urteil stammt von gestern. und ullrich schreibt nun auf seiner homepage etwas. aber nur etwas. er habe „kontakt mit fuentes“ gehabt:

ERKLÄRUNG VON JAN ULLRICH ZUM CAS-URTEIL – SCHLUSSSTRICH UNTER DIE VERGANGENHEIT

Scherzingen (Schweiz) – Das Sportschiedsgericht hat mich nun für zwei Jahre gesperrt. Dieser Schiedsspruch bringt ein Disziplinarverfahren zu Ende, das beinahe drei Jahre gedauert hat. Dieses sportrechtliche Tauziehen war für alle Beteiligten unbefriedigend, für mich selbst wie für die Öffentlichkeit. Es ist für mich unverständlich, warum wir alle so lange auf dieses Urteil warten mussten.

Ich nehme den Schiedsspruch hin und werde ihn nicht anfechten. Nicht, weil ich mit allen Punkten in der Urteilsbegründung übereinstimme, sondern, weil ich das Thema endgültig beenden möchte. Persönliche Konsequenzen habe ich ja bereits 2007 mit dem Rücktritt vom Profiradsport gezogen. Ich bestätige, dass ich Kontakt zu Fuentes hatte. Ich weiß, dass das ein großer Fehler war, den ich sehr bereue. Für dieses Verhalten möchte ich mich aufrichtig bei allen entschuldigen – es tut mir sehr leid. Rückblickend würde ich in einigen Situationen während meiner Karriere anders handeln.

Ich wollte für die Tour 2006 nochmal alles rausholen. Nach meinem Toursieg 1997 und fünf zweiten Plätzen war der Druck der Öffentlichkeit, der Sponsoren und auch mein Eigendruck immens groß. Alle wollten einen zweiten Toursieg, besonders nach dem Rücktritt von Lance Armstrong.

Kurz vor der Tour 2006 macht es dann einen großen Schlag: Suspendierung, Schlagzeilen, Ächtung, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren, Klagen. Ich fühlte mich alleingelassen, wie durch einen Sieb gefallen. Die ganze Welt wollte mich an die Mauer stellen und dann bin ich instinktiv in Deckung gegangen, habe mich erst mal zurückgezogen. Wie gesagt: Ich will mich nicht beklagen, dass alles kam nicht ohne Grund. Ich wollte schon damals, kurz nach meiner Suspendierung, den Fehler, den ich gemacht habe, öffentlich eingestehen, aber mir waren die Hände gebunden. Auf Anraten meiner Anwälte und wie es in solchen Fällen üblich ist, habe ich zu den Vorwürfen geschwiegen. Letztendlich hat mich dieses Thema über Jahre so sehr belastet, dass ich krank wurde und irgendwann zusammengebrochen bin.

Ich bin froh, dass endlich ein Urteil gefällt wurde. Für mich ist damit das Kapital meiner aktiven Radsportkarriere endgültig abgeschlossen und ganz persönlich ist es für mich und meine Familie das Ende einer über Jahre hinweg schwierigen Zeit. Der heutige Schiedsspruch kann für mich und meine Zukunftspläne nichts mehr ändern. Ich habe nie daran gedacht, in irgendeiner Funktion wieder in den aktiven Profiradsport zurückzukehren. Mit dieser Erklärung ist von meiner Seite alles gesagt und zu diesem Thema möchte ich keine weiteren Statements, Stellungnahmen oder Interviews in der Öffentlichkeit abgeben. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich ziehe hiermit einen Schlussstrich.

Ich habe dem Radsport viel zu verdanken und werde auch weiterhin meine Freude und Leidenschaft für diesen Sport an andere weitervermitteln. In Zukunft werde ich deshalb auch in verschiedenen Funktionen und Bereichen im Jedermann-Radsport tätig sein. Ich blicke auf meine Radsport-Karriere und Erfolge mit Stolz zurück und freue mich auf mein neues Berufsleben.

Jan Ullrich
Quelle: http://www.janullrich.de/news/18/erkl%C3%84rung-von-jan-ullrich-zum-cas-urteil-%E2%80%93-schlussstrich-unter-die-vergangenheit abgerufen am 10.2.2012.

na also. na also nein. er gibt nichts zu. immer noch nicht. er räumt etwas ein. aber er macht immer noch keinen reinen tisch der straße des lebens auf zwei rädern.

das urteil bezieht sich zurück auf 2005.

aber?

wir wissen nicht, was vorher war. ich denke, dass alles um jan ullrich beschädigt ist.

ein großes theater: wir wurden belogen und betrogen, er aber bekam siegprämien und werbeeinnahmen und andere gelder.

und vieles davon wird er noch haben.

mit falschen scheinsiegen und -erfolgen und -plätzen wurden wir belogen und betrogen. und wir wissen nicht, wann es wirklich angefangen hat, jenes dopen.

eben: es kann auch schon vor 2005, vor 2004, sogar ohne fuentes der fall gewesen sein. sogar schon beim toursieg 1997. oder 1996: hinter seinem dänischen teamkollegen bjarne riis war er zweiter. so überraschend. jener riis, der im mai 2007 bekanntgab „mit unerlaubten Mitteln zum Toursieg 1996“ gelangt zu sein.

parallel hatten wir ja die sache mit contador.

auch der schuldig gesprochen. es lebe der CAS! also: COURT OF ARBITRATION FOR SPORT!

CAS 2010/A/2083 UCI v/Jan Ullrich & Swiss Olympic
FINAL AWARD
rendered by
COURT OF ARBITRATION FOR SPORT
sitting in the following composition:
President: Mr. Romano Subiotto QC, Solicitor-Advocate, London, United
Kingdom, and Brussels, Belgium
Arbitrators: Mr. Ulrich Haas, Professor, Zurich, Switzerland
Mr. Hans Nater, Attorney-at-law, Zurich, Switzerland
Ad hoc Clerk: Mr. David Rosner, Attorney-at-law, Toronto, Canada
in the arbitration between
INTERNATIONAL CYCLING UNION, Aigle, Switzerland
Represented by Mr. Jean-Pierre Morand, Attorney-at-law, Lausanne, Switzerland
– Appellant –
MR. JAN ULLRICH, Scherzingen, Switzerland
Represented by Mr. Eugene Ibig and Ms. Marjolaine Viret, Attorneys-at-law, Geneva,
Switzerland
– First Respondent –
SWISS OLYMPIC, Bern, Switzerland
Represented by Mr. Hans Babst, Bern, Switzerland
– Second Respondent – hier das urteil als PDF:
http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/5691/5048/0/Award20FINAL202083202012.02.09.pdf

ach ja, das urteil im wortlaut. uns geht es doch um jan ullrich … und wie man durch täuschung reich werden kann.

das haben wir in der ganzen gesellschaft: politik, banker, wirtschaftsbosse, sportler … schauspieler. überall hast du diese menschen.

sie leben davon ganz gut.

das ist das ungerechte. sie haben nach den täuschungen noch genug geld über. und jan ullrich hat wohl immer noch werbeauftritte für firmen und logos und labels. die schlechten leben meistens besser als die guten.

es ist unglaublich. vielleicht sind die schlechten die wahren guten, weil sie uns alle den spiegel vorhalten, der dann besagt, dass auch wir schlechte sind, wodurch diese am ende die wahren guten sind.

gutes neues klausens-zitat! dabei hat er nie richtig bekannt. so ganz richtig. die erklärung seiner homepage ist doch nur das nun halb nachgeschoben, was als urteil seit gestern feststeht.

wenn der dieb verurteilt wurde, sagt er: nun gut ich habe etwas gesehen, was ich eventuell weggenommen haben könnte.

aber vorher nicht. und nachher nicht mal das geständnis.

vorher nie. nachher fast nix.

ullrich hatte eben angst um sein geld und dass er alles zurückzahlen musste. deshalb hat er nie seine schuld eingestanden.

wie gemein!

das leben ist gemein und ungerecht. leute wie jan ullrich laufen munter durch die welt …

… während unsereiner solche blogeinträge schreiben muss. (und was bekommen wir?)

komm wir fahren mal ’ne runde.

auf dem fahrrad?

wieso nicht? es bringt doch was ein … am ende. (ich möchte richtig schlecht sein!)

zitat ullrich von oben: „In Zukunft werde ich deshalb auch in verschiedenen Funktionen und Bereichen im Jedermann-Radsport tätig sein. Ich blicke auf meine Radsport-Karriere und Erfolge mit Stolz zurück und freue mich auf mein neues Berufsleben.“

wie kann und darf so jemand noch irgendwo im radsport aktiv sein? a) er hat gedopt b) er hat nie reinen tisch gemacht – diese welt kann man in scheiben sägen! in scheiben mit speichen!

… bis jan ullrich da und dort bei radrennen auftaucht und autogramme schreibt, als wäre nichts gewesen.

und er wird ja dann auch noch eingeladen! und geld dann auch!

er will einen schlussstrich ziehen.

lass jedes autogramm ein schlussstrich sein. ewiglich. der dauerschlussstrich als strafe für einen sysiphos jan ullrich. (wir wenden uns ab.)

du, was ist eigentlich mit dem bürgermeister von duisburg. dem sauerland? ist da nicht am sonntag dieser volksentscheid zur abwahl?

noch ein radfahrer?

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Pro Michael Ballack und gegen den DFB ist KLAUSENS bei all den Wahrheiten

du glaubst ballack?

ja.

woher?

einfach vom gefühl.

und das soll gut sein, das gefühl?

manchmal spürt man etwas hinter den wahrheiten als wahre (natürlich auch wieder falsche) wahrheit.

man kann sich aber auch verdammt täuschen (lassen).

auch das weiß ich.

du magst den DFB nicht.

den habe ich noch nie gemocht. aber ich dachte: langsam ändern die sich.

das dachtest du.

es hatte alles den anschein, als wolle der DFB offen und demokratisch werden. und menschlich. und herzlich. alles das.

was lässt dich zweifeln.

u.a. das verhältnis des DFB zu sepp blatter.

und was noch?

die dinge um michael ballack.

du glaubst dem DFB nicht?

nein, ich glaube dem DFB nicht. sie spielen auf menschlich und sozial und sauber und frauenfördernd und homsexuellenfreundlich … aber es ist alles nur spiel und masche und medienzauber.

das siehst du jetzt wieder?

in der „affaire ballack“ sehe ich das wieder. da gibt es gespräche, die waren offenbar nur zu zweit, und herr niersbach vom DFB gibt statements ab, als wäre er dabeigewesen.

niersbach glaubt alles, was jogi löw ihm erzählt.

und ich glaube jogi löw gar nichts mehr.

aha.

deshalb drucke ich hier die neueste erklärung von michael ballack ab, die von gestern:

„Ich finde es schade, jetzt erneut Aussagen lesen zu müssen, die nicht der Wahrheit entsprechen und auf die ich reagieren muss. Ich kann nachvollziehen, dass Wolfgang Niersbach versucht, für Joachim Löw Partei zu ergreifen. Ich halte es sogar in seiner Position als Generalsekretär des DFB für seine Pflicht. Fakt ist jedoch, dass niemand, auch nicht Wolfgang Niersbach, auch nur bei einem einzigen der Gespräche dabei war, die der Bundestrainer und ich geführt haben.

Wenn der Bundestrainer Wolfgang Niersbach erzählt haben sollte, er habe bei unserem Gespräch am 30. März zu mir gesagt: ’Micha, das war’s für dich und lass das jetzt mal sacken’, oder ’Ich plane nicht mehr mit dir’, dann ist das schlichtweg nicht wahr. Das genaue Gegenteil war der Fall.

Ich wollte seinerzeit vom Bundestrainer wissen, wie er in Zukunft mit mir plant. In diesem Gespräch vermittelte er mir, dass er mich nach meinen Verletzungen wieder auf einem guten Weg sieht und durchaus daran glaubt, dass ich es in jedem Fall noch einmal schaffen kann, in die Nationalmannschaft zurückzukehren; dass ich ein Kämpfertyp sei. Er hat mich motiviert und aufgefordert, nicht hinzuschmeißen.

Demgegenüber passte die seit letztem Sommer andauernde Hinhaltetaktik des Bundestrainers überhaupt nicht zu den Aussagen, die er mir gegenüber und auch in der Öffentlichkeit gemacht hat. Bezeichnend dafür und unwiderlegbar ist eine Aussage eines seiner engsten Mitarbeiter, des DFB-Teammanagers Oliver Bierhoff, im Frühjahr in der Sendung ’Doppelpass’ von Sport1 in Reaktion auf die Forderung eines Journalisten, Michael Ballack doch endlich zu sagen, dass man nicht mehr mit ihm plane. Oliver Bierhoff antwortete sinngemäß, dass man sich nicht alle Türen zuschlagen wolle und Michael Ballack noch sehr wichtig werden könne.

Im Mai reifte bei mir endgültig der Entschluss, zurückzutreten. Diese Überlegung teilte ich dann dem Bundestrainer und auch Wolfgang Niersbach mit. Ich hielt einen Zeitpunkt im Sommer für angemessen. Wir vereinbarten, dass ich in der Sommerpause meinen Rücktritt selbst bekannt geben dürfe. Ein genaues Datum, geschweige denn eine Frist, stand dabei nie zur Debatte. Als Joachim Löw mich im Urlaub letzte Woche nicht erreichte, musste ich plötzlich von Wolfgang Niersbach eine Stunde vor Veröffentlichung der Pressemitteilung des DFB per SMS erfahren, dass der Bundestrainer ’nicht mehr mit mir plant’.

Drei Tage vor meinem Urlaubsende, wissend, dass ich danach wieder uneingeschränkt erreichbar bin und man genügend Zeit hat, bis die Bundesliga-Saison wieder beginnt, hat man konträr zu unserer Absprache diese Pressemitteilung verfasst.

Noch einmal: Es war klar und unmissverständlich von beiden Seiten vereinbart, dass ich meine Entscheidung, zurückzutreten, in Ruhe in der Sommerpause selbst verkünden darf. Mit dieser Erklärung möchte ich das Thema jetzt abschließen und mich voll und ganz auf meine Ziele mit Bayer 04 Leverkusen konzentrieren.“

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Dass Michael Ballack genauso über den DFB denkt wie KLAUSENS, lernt KLAUSENS

klau|s|ens, ballack denkt offenbar wie du.

wozu?

zum DFB und jogi löw und theo zwanziger und wie sie alle heißen. auch der CDU-liebling bierhoff. über alle diese menschen.

ballack ist also genauso wütend wie klau|s|ens alias zweitklausens?

ja, so scheint es.

wieso „scheint es“?

die erklärung kam von einem rechtsanwalt …

und?

… da weiß man ja nie, was der rechtsanwalt schrieb oder ballack. manchmal werden dem einen ja von dem anderen die worte in den mund gelegt.

es kann auch sein, dass ballack fürchterlich geflucht hat … und dann hat der anwalt noch das beste daraus gemacht.

es kann so oder so sein. der DFB ist bei mir aber nun in der untersten schublade. so etwas perfides und gemeines, was die mit ballack gemacht haben. ein falsches spiel der schlimmsten sorte.

ja, ja, du hast so recht. wir stehen hinter ballack … und der DFB wird von uns negiert. hören wir, was ballack sagte oder sagen ließ oder sagen zu lassen meinte zu müssen. die von ballacks berater michael becker über eine hamburger kanzlei verbreitete erklärung vom 17.6.2011 lautet:

„Ich habe gestern im Urlaub durch eine Pressemitteilung des DFB erfahren, dass der Bundestrainer nicht mehr mit mir plant.

Form und Inhalt der Nachricht überraschen und enttäuschen mich zugleich, weil sie die vom Bundestrainer mir gegenüber gemachten Aussagen in keinster Weise widerspiegeln.

Form und Inhalt der Mitteilung sind leider bezeichnend dafür, wie sich der Bundestrainer mir gegenüber seit meiner schweren Verletzung im Sommer letzten Jahres verhalten hat. Wenn jetzt so getan wird, als sei man mit mir und meiner Rolle als Kapitän der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft jederzeit offen und ehrlich umgegangen, ist das an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.

Und ein längst vereinbartes Freundschaftsspiel jetzt als Abschied zu deklarieren, ist aus meiner Sicht eine Farce. Ich weiß, dass ich meinen Fans dieses Spiel eigentlich schuldig bin, aber ich kann dieses ‚Angebot‘ nicht annehmen.“

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

Fast alles zu Jörg Kachelmann findet KLAUSENS gesagt

klau|s|ens, es ist fast alles gesagt.

ich weiß. was sollen wir noch sagen?

lass es doch!

kachelmann wurde freigesprochen. aber der freispruch sagte, dass es nicht genug gab, um ihn zu verurteilen.

sicher, sicher. so ist das recht.

sollen wir uns auf eine seite stellen?

nach dem, was wir gelesen und erfahren haben, musste das urteil genauso ausfallen.

recht ist recht.

die beweislage war so. wir stimmen dem gericht zu. das urteil in AUSZÜGEN im wortlaut. KLAUSENS zitiert dpa.

Zitiert wird der Vorsitzende Richter, Michael Seidling.

ZUM FREISPRUCH:

“Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz “in dubio pro reo“ freizusprechen.“

ZUR KRITIK AM GERICHT UND AN DER STAATSANWALTSCHAFT:

“Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außer Acht zu lassen. Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte.

Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die – wenn auch hart geführte – Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen. Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage – und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an – nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

ROLLE DER MEDIEN:

“Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen. Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung widerstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen. Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten. Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich.

Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.

Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen. Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet. (…)

Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck. Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet. Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre.

Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben. Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln. (…)“

SCHWIERIGE BEWEISAUFNAHME:

Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch hervor: “Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet: “Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

Weiter erklärt der Vorsitzende:

“Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

SCHLUSSWORT:

“Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein. Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau (Name gestrichen) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war. Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau (Name gestrichen) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben Sie den Grundsatz “in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz “in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

aber vieles fand doch unter ausschluss der öffentlichkeit statt. ich meine, während des prozesses. z. b. diverse vernehmungen.

gewiss. aber es gab dennoch im gerichtssaal genug, die nachher das preisgaben, was unter ausschluss der öffentlichkeit eigentlich war. insofern stellt sich die frage, was ein ausschluss wann bringt.

zu viele haben zu viel geredet.

mich störten einige von der journaille. schlimm waren diese selbstdarstellungen von frau schwarzer (emma = BILD) und frau friedrichsen ( SPIEGEL). dann war noch diese frau von der ZEIT, sabine rückert, die mit dem so aaskalten und oft alle bösartigst beschimpfenden rücksichtslos-neo-verteidiger schwenn so einen engen schulterschluss pflegte … und viele andere. die haben sich so dreist produziert, dass es einen doch sich grün ärgern ließ. und sie haben alle da „mitgemacht“, sie haben hier mit JUSTIZ gespielt. und das teils sehr weitgehend.

noch schlimmer waren die bezahlten interviews mit zeugen, vorab.

ich denke, wenn man eines fordern müsste, dann

— a) dass sich frau schwarzer nicht mehr so geriert. durch ihr schreiben in der BILD und werbespots für die BILD hat sie sich x-fach unglaubwürdig gemacht. so ein mensch hat keinen status mehr, weil er seine seele andauernd an eine schein-„mehrheit“ verkauft. die BILD als vermeintliche mehrheit, die gleichzeitig immer wieder menschen mit sensationen und sexualismus und verbrechensheraufbeschwörung überzieht. frau schwarzer, die sich von der BILD hat de facto kaufen lassen, sollte schweigen und sich für immer zurückziehen. am besten in ein stadttheater, wo man ihr eine würdige rolle der ewign selbstdarstellung zuweist.

— b) es muss zeugen und der presse verboten werden, interviews zu geben bzw. zu machen, bevor die zeugenaussagen und der prozess insgesamt im gerichtssaal abgewickelt wurden. da muss es sowohl für die zeugen als auch für die verantwortlichen medien horrende strafen geben, damit das unterbleibt.

das wäre deine aufforderung zur reform des justizwesens, zweitklausens.

wir müssen verhindern, dass die prozesse schon vorher stattfinden, auf einem anderen schlachtfeld, welches dann in den prozesssaal eingreift, ja, diesen vorwegnimmt.

aber öffentlichkeit willst du dennoch!

gewiss, die lage ist heikel: öffentlichkeit und doch verbote. man muss eine geeignete lösung suchen. auch dass seitens staatsanwaltschaft und verteidigung ständig dinge „absichtslos = absichtsvoll“ an die medien gegeben werden. auch hier ist mehr zu verschließen als zu öffnen. man muss sich damit befassen. es lebe der richterbund! es lebe der richterinnenbund! tut doch was!

na, also: dann hast du ja doch noch etwas gesagt.

ich bin mir aber sicher, dass auch das irgendwo geschrieben oder gesagt werden wird. manche erkenntnisse liegen so in der luft, dass sie fast alle denken.

und kachelmann?

ist voerst frei. revision könnten kommen. aber das ganze thema an sich ist dadurch nicht durch.

das thema „vergewaltigung“.

das thema: schutz der opfer, die ja zumeist die frauen sind. da muss auch noch mehr getan werden, damit die männer sich ihre sache nie sicher werden. opferschutz ist angesagt. mehr opferschutz. viel mehr.

und wenn man ein callgirl irgendwo einschleust, um dann eine vergewaltigung anzuhängen …? der alte trick?

… ist es umso wichtiger, dass schon in der beweisaufnahme durch die polizei alles zum äußersten besser wird. man hört ja immer so viel von der spezialeinheit in new york und wie toll die sind. aber das ist auch alles gesagt.

und die kacheln?

ja, die kacheln vom kachelmann. das schillernde. das zeigen wir durch unser kunstwerk „dieser jörg kachelmann“ vom 31.5.2011, tag des freispruchs in erster instanz. ein folgenrichtiger freispruch, den wir beide unterstützen, nach dem, was wir von und über die beweislage wissen.

wir hätten richter werden sollen.

gerhard richter, der künstler. ich weiß, allein schon wegen dessen verdienst.

HOMEPAGE VON KLAU|S|ENS: http://www.klausens.com

KLAUSENS quotes OLYMPIC CHARTER, Chapter 5, Rule 51

In order to cope with the original sources, the artist KLAUSENS = KLAU-S-ENS republishes the widely discussed „RULE 51“ from the olympic charter. (Um sich mit den Originalquellen auseinanderzusetzen, re-publiziert Klausens = Klau-s-ens die breite diskutierte Regel 51 der Olympischen Charta) This is taken from the original source: IOC (Dieses längere Zitat stammt von der Originalquelle, vom IOC)

OLYMPIC CHARTER = Olympische Charta

version (in force) 7th july 2007 = version (in kraft) vom 7. Juli 2007

here/hier: beginning with page 98 (to 101) / Beginnend mit Seite 98 (bis 101)

taken from „Chapter 5 The Olympic Games“, (Begin of Chapter 5 is already on page 71 / Das Kapitel 5 beginnt schon auf Seite 71)

(incl. the important Bye-Laws !!! – Die wichtigen Bye-Laws werden hier auch zitiert!)

page 98 ff / Seite 98 ff. :

51 Advertising, Demonstrations, Propaganda*

1. The IOC Executive Board determines the principles and conditions under which any form of advertising or other publicity may be authorised.

2. No form of advertising or other publicity shall be allowed in and above the stadia, venues and other competition areas which are considered as part of the Olympic sites. Commercial installations and advertising signs shall not be allowed in the stadia, venues or other sports grounds.

3. No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas.

Bye-law to Rule 51

1. No form of publicity or propaganda, commercial or otherwise, may appear on persons, on sportswear, accessories or, more generally, on any article of clothing or equipment whatsoever worn or used by the athletes or other participants in the Olympic Games, except for the identification – as defined in paragraph 8 below – of the manufacturer of the article or equipment concerned, provided that such identification shall not be marked conspicuously for advertising purposes.

1.1 The identification of the manufacturer shall not appear more than once per item of clothing and equipment.

1.2 Equipment: any manufacturer’s identification that is greater than 10% of the surface area of the equipment that is exposed during competition shall be deemed to be marked conspicuously. However, there shall be no manufacturer’s identification greater than 60 cm2.

1.3 Headgear (e.g. hats, helmets, sunglasses, goggles) and gloves: any manufacturer’s identificationover 6 cm2 shall be deemed to be marked conspicuously.

1.4 Clothing (e.g. T-shirts, shorts, sweat tops and sweat pants): any manufacturer’s identification which is greater than 20 cm2 shall be deemed to be marked conspicuously.

1.5 Shoes: it is acceptable that there appear the normal distinctive design pattern of the manufacturer. The manufacturer’s name and/or logo may also appear, up to a maximum of 6 cm2, either as part of the normal distinctive design pattern or independent of the normal distinctive design pattern.

1.6 In case of special rules adopted by an International Sports Federation, exceptions
to the rules mentioned above may be approved by the IOC Executive Board.

Any violation of the provisions of the present clause may result in disqualification or withdrawal of the accreditation of the person concerned. The decisions of the IOC Executive Board regarding this matter shall be final.

The numbers worn by competitors may not display publicity of any kind and must bear the Olympic emblem of the OCOG.

2. To be valid, all contracts of the OCOG containing any element whatsoever of advertising, including the right or licence to use the emblem or the mascot of the Olympic Games, must be in conformity with the Olympic Charter and must comply with the instructions given by the IOC Executive Board. The same shall apply to contracts relating to the timing equipment, the scoreboards, and to the injection of any identification signal in television programmes. Breaches of these regulations come under the authority of theIOC Executive Board.

3. Any mascot created for the Olympic Games shall be considered to be an Olympic emblem, the design of which must be submitted by the OCOG to the IOC Executive Board for its approval. Such mascot may not be used for commercial purposes in the country of an NOC without the latter’s prior written approval.

4. The OCOG shall ensure the protection of the property of the emblem and the mascot ofthe Olympic Games for the benefit of the IOC, both nationally and internationally. However, the OCOG alone and, after the OCOG has been wound up, the NOC of the host country, may exploit such emblem and mascot, as well as other marks, designs, badges,posters, objects and documents connected with the Olympic Games during their preparation, during their holding and during a period terminating not later than the end of the calendar year during which such Olympic Games are held. Upon the expiry of this period, all rights in or relating to such emblem, mascot and other marks, designs, badges, posters, objects and documents shall thereafter belong entirely to the IOC. The OCOG and/or the NOC, as the case may be and to the extent necessary, shall act as trustees (in a fiduciary capacity) for the sole benefit of the IOC in this respect.

5. The provisions of this bye-law also apply, mutatis mutandis, to all contracts signed by the organising committee of a Session or an Olympic Congress.

6. The uniforms of the competitors and of all persons holding an official position may include the flag or Olympic emblem of their NOC or, with the consent of the OCOG, the OCOG Olympic emblem. The IF officials may wear the uniform and the emblem of their federations.

7. The identification on all technical gear, installations and other apparatus, which are neither worn nor used by athletes or other participants at the Olympic Games, including timing equipment and scoreboards, may on no account be larger than 1/10th of the height of the equipment, installation or apparatus in question, and shall not be greater than 10 centimetres high.

8. The word “identification” means the normal display of the name, designation, trademark, logo or any other distinctive sign of the manufacturer of the item, appearing not more than once per item.

9. The OCOG, all participants and all other persons accredited at the Olympic Games and all other persons or parties concerned shall comply with the manuals, guides, or guidelines, and all other instructions of the IOC Executive Board, in respect of all matters subject to Rule 51 and this Bye-law.”

END OF QUOTE page 101/ Ende des Zitats Seite 101

taken from here (IOC-site) / von hier genommen (IOC-seite):

http://multimedia.olympic.org/pdf/en_report_122.pdf

IOC-Startsite / IOC-Startseite: http://www.olympic.org/uk/index_uk.asp

|

|

http://www.klausens.com/klausens_kuenstlermail_free_tibet.htm

KLAUSENS GILT seit dem 5.4.2008 ALS BEGRÜNDER DER FOLGENDEN KUNSTRICHTUNG:

“ NEO-MODERNER AKTIONISMUS c/t „

u.a. entwickelte er Vorschläge, wie sich Sportler und Sportlerinnen in China 2008 würden protestierend verhalten können, ohne vom IOC mit Blick auf die Olympische Charta ausgeschlossen zu werden. Er nannte diese Dinge „FREE-TIBET-Accessoires“.

siehe dazu auch.:

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=760

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=761

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=762

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=763

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=764

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=765

http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=766