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klau|s|ens und das IN REVISION GEHEN der kinder schlecker – www.klausens.com

klau|s|ens, ich hörte die kinder schlecker …

LASS MICH ES SAGEN: ich hörte, die kinder schlecker gehen in revision, und fragte mich, ob man nicht ins theater geht, in die bibliothek … oder in den keller. vielleicht in die kirche.

und?

warum, zum teufel, sollte man in die revision gehen?!?!

und?

das also war mir nicht recht klar. schließlich könnte man auch in VINO VERITAS gehen.  betrunken also … in einem büßerhemd. auch das ginge!

oder?

… einfach mal in sich gehen. wäre das denn nichts?!?! für die schlecker-kinder? einfach mal in sich zu gehen?! IN SICH GEHEN? wollen die nicht endlich IN SICH GEHEN?!?!?!

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klau|s|ens war bei der sal.-oppenheim-urteilsverkündung 9-7-2015 zu köln – www.klausens.com

klau|s|ens, immerhin: verurteilt.

gewiss, aber nur eine (1) (eventuell nur dann letztlich auch) anzutretende haftstrafe … 3 strafen, die unter bewährung liefen … und eine geldstrafe. (5 waren angeklagt.)

… sind aber nicht einfach so „freigekommen“.

dennoch: deutlich unter den wünschen der staatsanwaltschaft.

diese verfahren sind ja auch so komplex.

es ist so: es gibt so viele details, dass man die selbst dann nicht „auf dem schirm“ haben kann, wenn man alle weit über 100 verhandlungstage verfolgte.

es sind zu viele fakten.

eben: die passen nicht in ein hirn.

es sollen ja allein rund 100 zeugen gewesen sein.

und – je nach berechnung – rund 128 verhandlungstage.

dazu aktenseiten und blattseiten, die in den tausendern in dieses verfahren eingeführt wurden … und so bestandteil eben dieses verfahrens wurden.

(von unseren wenigen hundert LIVE-GEDICHTEN mal ganz zu schweigen: http://www.klausens.com/klausens-und-der-oppenheim-prozess.htm )

wir waren ja auch nicht immer da — zurück zum urteil: man muss das ja auch alles erfassen, was in so einem gerichtssaal über alle diese tage passiert. (man wüsste auch gerne, was dann noch außerhalb alles passiert.)

diese anwaltinflation, die so ein gericht überrollt. dann: zeugen, gutachter, akten. presseberichte. kameras immer wieder. wumms, wimms, wamms! pardauz!

aber dann das urteil: und das soll dann, um in 6, 7, 8 stunden (es musste in 1 tag passieren) reinzupassen, zügig vorgetragen sein. gestern. 9.7.2015: das urteil!

und schon hast du ein problem: ein text rauscht an dir vorbei, du erkennst dieses oder das, denkst über solches nach: aber schon rauscht der text weiter, du hast den anschluss verloren.

die urteilsverkündung ist zwar öffentlich, aber die öfffentlichkeit hat nichts davon, wenn sie dieses urteil nicht schriftlich in die finger bekommt und alles in ruhe nachlesen kann.

so aber wird es nicht sein.

ähnlich war es bei den vorträgen der staatsanwaltschaft oder den plädoyers von den anwälten. lange texte, viele details, schwer zu folgen: alles in der lesegeschwindigkeit zu schnell!

es sind informationsmengen, wo man bei jeder behauptung, die da in diesen langvorträgen aufgestellt wird, nochmals nachschlagen wollte, die faktenlage … oder wo man sich im laptop zumindest eine zeitleiste aufrufen wollte.

aber so ist es nicht vorgesehen. eiligst rauschen die worte.

dann führt sich das recht ad absurdum.

aber niemand denkt ernsthaft darüber nach, denn nach diesen vielen verhandlungstagen will man solche vortragsdinge eben schnell bewältigen.

für die öffentlichkeit allerdings der untergang.

für die die öffentlichkeit der justiz allgemein und insgesamt auch.

aber immerhin: es gab strafen.

ja, da muss man sich schon demutsvoll niederbeugen. beanzugte und sehr gepflegte männer wurden bestraft.

aber es bleibt auch: komme im anzug, komme in krawatte, schüttele immer die hände, halte und wahre immer die form, komme mit mindestens 2 anwälten … und dann hast du viel bessere karten als der gemeine drogeriemarktdieb um die ecke.

ja, es sind die verbrechen im schutze der weißgebügelten hemden, die oft gewaltige dimensionen haben: zig millionen veruntreut, zig millionen … aber die strafen wirken dann seltsam bescheiden.

gepflegte geldwegwaschungen kamen schon immer besser weg, denke allein an die gangsterfilme, die du am liebsten siehst.

ja, daran denke ich: aber da konnte ich alles erfassen, in der zeit des filmes. bei sei einem mehrstunden-urteil rauschen die worte wie ein strom des nicht erkennen-sollens an uns vorbei.

bei dieser faktenlage können auch nur die wirklich eingeweihten mit allen diesen fakten auch nur halbwegs sachgemäß umgehen.

das dürften nur 10, 15, 20 personen sein: bezogen auf den gesamten prozess. eigentlich eine intime truppe.

ob die zusammen noch eine abschlussparty gefeiert haben und sich dann alle in den armen lagen? allesamt? gericht, schöffen, staatsanwaltschaft, beklagte, anwälte, medien? gerichtsdiener?

dann wäre alles OK. – aber das ganze erinnerte doch mehr an eine OP.  (und die bank ist als privatbank ja sowieso erledigt. da hatte man also doch erfolg gehabt, im führungsteam der sal.-oppenheim-bank. gratulation: eine bank abgewickelt! in die hände der deutschen bank gespielt, ebenfalls ein hochanständiges bankhaus! glückwunsch!)

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klau|s|ens vernimmt das weinen der armen firmenerben als unechtes — www.klausens.com

klau|s|ens, glaubst du das alles, was man da um das aktuelle urteil zur erbschaftssteuer so alles vernimmt?

eher nicht, weil ich ja eher sowieso selten etwas „wirklich“ glaube.

da gibt es verarmte bäcker, ja, ja, aber es gibt auch genug, die sich dauernd ihr auto neu bestellen und dann galant in ihrem „familienunternehmen“ damit vorfahren.

das schöne ist: man droht damit, leute zu entlassen, wenn man erbschaftssteuer zahlen müsste, als familienunternehmer.

in wirklichkeit? wie sieht es da aus?

man könnte doch an seinem eigenen gehalt als chef oder chefin sparen. egal, ob es über entnahmen läuft oder als gehalt für eine tätigkeit als „geschäftsführung“.

da redet aber niemand von.

wieso auch?! wer hat, der hat … und der will behalten.

der trick mit dem hohen geschäftsführergehalt ist ja sowieso ein cleverer. 200.000 euro bis 500.000 euro und x bekommt der chef pro jahr und 30.000, 40.000, 50.000 euro die arbeitenden.

wie viele chefs haben ein verdammt hohes gehalt!!! wie viele!

aber wenn es knapp wird, heißt es immer zuerst drohend: „dann müssten wir aber arbeitskräfte entlassen.“

so dreht sich alles und alles im kreis.

man sucht irgendeine art von gerechtigkeit, scheitert aber schon bei der erbschaft und bei der erbschaftssteuer.

aber propaganda machen dann doch alle. für sich. für ihr ego. für ihre interessen.

und auch diese erbenden familienunternehmer und -unternehmerinnen könnten ja noch rufen: „wir sind das volk!“

wegen der partikularinteressen!

aber das glimpfliche urteil von gestern scheint ja die meisten doch noch froh zu stimmen.

wer vererbt eigentlich die position des richterseins? und wie viel vererben verfassungsrichter?

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klau|s|ens nimmt das gerichtlich erlaubte burkaverbot zwiespältiggespalten wahr – www.klausens.com

klau|s|ens, der europäische gerichtshof für menschenrechte hat das burkaverbot in frankreich für rechtens erklärt.

aha, aha, eine einschränkung der freiheit.

die burka ist aber selber ja auch eine einschränkung der freiheit.

dann haben wir zwei einschränkungen von freiheit, die sich bekämpfen.

welche?

a) die burka als totalvermummung als einschränkung der persönlichen freiheit der menschen, die sie tragen müssen … und b) das verbot der burka als einschränkung der freiheit, anzuziehen und zu tragen, was man will.

und wo wohnt die freiheit der demokratie?

irgendwo dazwischen.

was also tun?

ich denke ja auch immer an das „vermummungsverbot“ bei demonstrationen. 

da geht es ja auch um das eine, aber auch um das andere.

dann aber geht es auch um die erlaubte anonymität im internet, auf bewertungsportalen: da war doch gerade auch so ein urteil.

du siehst, dass alle schwimmen, und dass sich vieles widerspricht. mal anonym, mal nicht anonym. internet: ja, burka: nein.

wie denn genau?

im internet darfst du anonym schwachsinn oder lügen oder denunziation verbreiten … es ist erlaubt …

… aber?

… aber du darfst nicht vermummt oder verburkat durch die welt marschieren: mal so, mal so.

die freiheit ist immer auch ein stück unfreiheit.

ja, ja, das fängt ja beim erlaubten rasenmähen oder beim zu bestimmten zeiten nicht erlaubten balkongrillen schon an.

so geht es hin und her … und vor und zurück.

es gibt so viele freiheiten, dass es gar nicht ausbleibt, dass sich diese immer in die quere kommen.

aber man könnte auch ein kostümierungsverbot aussprechen, zum beispiel in den karnevals- und faschingsgegenden.

könnte man, ja, ja, es ist alles relativ.

aber worüber regt sich die welt dann auf, wenn alles relativ ist?

darüber, das am ende keiner weiß, was richtig ist, weil sich „richtig“ immer ändert und von millionen faktoren abhängig ist.

da habe ich mal wieder was gelernt!

eben: ich fordere ja schon ewig ein tätowierverbot. aber ich komme damit bislang nicht durch.

die leute verstecken sich hinter den tattoos, ich weiß.

es ist fast so wie bei der burka. bisweilen ist ja auch das gesicht durch tattoos verdeckt, dann wären die tattoos genauso wie eine dauerburka.

aber das führt jetzt alles zu weit.

ich weiß: manchmal denkt man viel zu viel, die welt ist dann doch einfacher gestrickt.

wer einfluss hat, hat mehr recht, als der, der keinen einfluss hat.

und so ringen tausende von interessensgruppen um einfluss auf den staat, seine gesetze und allerlei urteile.

aber man könnte die burka ja auch aus rein ästhetischen gründen verbieten. das allein schon!

dann würde ich die burka zur kunst erklären. dann sähe schon wieder alles anders aus, auch rechtlich gesprochen.

du immer mit deiner kunst! die löst auch keine weltprobleme!

klausens-kunstwerk-k-werk-es-herrscht-burka-verbot-2-7-2014

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klau|s|ens bringt noch endteil zu urteil das „Recht auf Vergessen“ und das „Recht auf Vergessenwerden“ – www.klausens.com

klau|s|ens, wir haben vorgestern so viel zitiert aus dem EuGH-urteil, was aber auch erwägungen der prozessparteien waren.

ich weiß. und nun?

nun sollten wir noch die endüberlegungen bzw. die endzusammenfassung des gerichtes namens EuGH (= Europäischer Gerichtshof) zitieren.

okay, dann machen wir das noch, dann sind wir insgesamt fein raus.

>>Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und schließlich den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 einzustufen ist und dass der Betreiber dieser Suchmaschinen als für diese Verarbeitung „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 anzusehen ist.

2.      Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass im Sinne dieser Bestimmung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt wird, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats besitzt, wenn der Suchmaschinenbetreiber in einem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der Werbeflächen der Suchmaschine und diesen Verkauf selbst eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründet, deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet ist.

3.      Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber zur Wahrung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechte, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind, dazu verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person zu entfernen, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.

4.      Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmungen u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.

Unterschriften<<

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klau|s|ens liebt das „Recht auf Vergessen“ und das „Recht auf Vergessenwerden“ – www.klausens.com

klau|s|ens, man hat beim EuGH entschieden, in gewisser weise gegen „Google“.

und nun wird das „Recht auf  Vergessen“ bzw. „Recht auf Vergessenwerden“ zum geflügelten wort. es war dieses urteil, das all das erbrachte:

>> URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 13. Mai 2014 (Verfahrenssprache: Spanisch)

„Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten – Richtlinie 95/46/EG – Art. 2, 4, 12 und 14 – Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich – Internetsuchmaschinen – Verarbeitung von Daten, die in den Seiten einer Website enthalten sind – Suche, Indexierung und Speicherung solcher Daten – Verantwortlichkeit des Suchmaschinenbetreibers – Niederlassung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Umfang der Verpflichtungen des Suchmaschinenbetreibers und der Rechte der betroffenen Person – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 und 8“

In der Rechtssache C‑131/12<<

ja, das urteil, ja, das urteil. wie hieß es noch?

was hast du?

ich vergesse so vieles, im alter, du verstehst.

und was machst du?

ich schreibe mir was auf, ich gucke nach, ich schaue bei GOOGLE.

was denn alles?

wo liegt berlin? – auch da schaue ich bei GOOGLE.

wegen des vergessens?

ja, ja, ich kann gar nicht anders. eigentlich vergesse ich alles, selbst meine hausnummer: und dann schaue ich bei GOOGLE. das ist mein neues hirn.

GOOGLE soll aber nun endlich extra mal dieses und jenes vergessen, weil die menschen ein recht haben, dass dieses oder jenes vergessen wird. (sagt ja auch der EuGH.)

gestern habe ich dich, klau|s|ens, noch beschimpft, als „trottel“. du erinnerst?

ja, sicher. das werde ich auch für alle zeit in aller welt dir vorhalten!

siehst du: du bist also gegen das vergessen.

mal bin ich dagegen, mal bin ich dafür: heute so, morgen so.

aber was soll denn nun vergessen werden? und was nicht?

woher soll ich das wissen?! lass mich ja in ruhe mit deinen hinterfotzigen fragen, du klägling.

das ist ja auch eine beleidigung.

ja, ja, aber ist jede zwangsversteigerung auch eine beleidigung?

wie soll ich das wissen?

du hältst dich immer an die gerichte: die sollen dann die arbeit machen. das geht doch nicht!

der text gleitet uns aus den fingern.

ich weiß, ich schwanke wie ein dickes ölfass dahin, durchs leben, durchs vergessen. dann sind da untaten aller art, von denen es keine zu vergessen gibt. die ganze aufarbeitung der NS-zeit ist ein kampf gegen das vergessen. bedenke auch das!

ich zitiere aus position 99 aus dem schwierigen originaltext des EuGH-urteils.

nein, ich!

„Somit ist auf Frage 3 zu antworten, dass Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen sind, dass im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmungen u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.“

manchmal möchte man alles vergessen, was man einfach nicht kapiert.

du könntest doch dein hirn verklagen, auch mit blick auf das recht zu vergessen, aber jetzt mal umgekehrt: du klagst dein hirn an, weil es einfach nicht kapieren will, was doch so einfach zu verstehen ist.

wir könnten einfach mal einfordern, dass das menschliche hirn und jedwede suchmaschine vor dem gesetz gleich sind, also ebenso behandelt werden … und dass nur das vergessen vergessen werden darf. (aber viel weiter sind wir dann auch nicht.) – ich zitiere position 89 aus dem urteil:

>>Mit Frage 3 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen sind, dass die betroffene Person vom Suchmaschinenbetreiber verlangen kann, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten rechtmäßig veröffentlichten Internetseiten mit wahrheitsgemäßen Informationen über sie zu entfernen, weil diese Informationen ihr schaden können oder weil sie möchte, dass sie nach einer gewissen Zeit „vergessen“ werden.<<

und ich position 90:

>>Nach Auffassung von Google Spain, Google Inc., der griechischen, der österreichischen und der polnischen Regierung sowie der Kommission ist diese Frage zu verneinen. Google Spain, Google Inc., die polnische Regierung und die Kommission machen insoweit geltend, Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gewährten den betroffenen Personen nur unter der Voraussetzung Rechte, dass die betreffende Verarbeitung nicht den Bestimmungen der Richtlinie entspreche, oder aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen, und nicht bereits, weil die Verarbeitung ihnen ihrer Auffassung nach schaden könne oder sie möchten, dass die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung seien, dem Vergessen anheimfallen. Nach Auffassung der griechischen und der österreichischen Regierung hat sich die betroffene Person an den Herausgeber der Website zu wenden.<<

und ich nun position 91:

>>Herr ::::::::::::::::::::: sowie die spanische und die italienische Regierung vertreten die Auffassung, die betroffene Person könne der Indexierung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch eine Suchmaschine widersprechen, wenn die Verbreitung der Daten mit Hilfe der Suchmaschine ihr schade und ihre Grundrechte auf Schutz personenbezogener Daten und Achtung des Privatlebens, die das „Recht auf Vergessenwerden“ umfassten, gegenüber den berechtigten Interessen des Suchmaschinenbetreibers und dem allgemeinen Interesse an der Informationsfreiheit überwögen.<< (den namen des klägers habe ich gelöscht und durch doppelpunkte ersetzt.)

puh, jetzt haben eine ganze menge zitiert, aber den größten textmengenteil des urteils in diesem blog schlicht vergessen.

… vergessen wollen! aus faulheit! (aber klau|s|ens und zweitklausens sind schon jetzt unvergessen. schon jetzt!)

klausens-das-recht-auf-vergessen-17-5-2014

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klau|s|ens sieht nach dem hoeneß-haft-rückzug nun die vereinsgeldpolitik aller clubs im focus – www.klausens.com

klau|s|ens, auf einmal alles so schnell! verdächtig, verdächtig!

monatelange tränen und beteuerungen, dazu die verharmlosenden entschuldigungen anderer hoeneß-freunde von wegen „ein fehler“ alias „jeder macht mal einen fehler“.

und doch ist der herr hoeneß nun nach wenigen tagen prozess — zack!– aus allem gezurre raus und dann bald in dem gefängnis drin.

aber: die DAX-konzerne, die beim FC BAYERN (hier: AG) mit drin sind, haben sich so sehr bekleckert und bekleistert.

denn sie haben eben diesen uli hoeneß trotz von ihm zugegebener hinterziehung von steuern monatelang im amt belassen.

nun ist plötzlich alles anders.

plötzlich ist immer alles anders.

die schwüre von früher sind vorbei, man stellt sich den „realitäten“.

schon wird von „respekt“ gesprochen, gegenüber uli hoeneß.

das war u.a. die kanzlerin: respekt, frau kanzlerin!, sagen wir. so tickt die welt.

die dinge drehen sich, aber vergessen wird nichts.

nichts ist vergessen.

ich werde nie nichts vergessen.

der ganze deutsche fußball steht zur debatte.

uli hoeneß war ja nicht nur uli hoeneß, sondern handelnder für den FC BAYERN und die ganze liga..

deshalb wollen wir alles genau wissen.

wir wollen alles um die konten wissen: vor allen dingen, woher das geld kam.

vielleicht zieht sich uli hoeneß nun auch deshalb von/aus einer revision zurück, weil er befürchtet, dass noch mehr und mehr und mehr aufgedeckt wird.

und dass dann auch dinge um ihn und den FC BAYERN und alle anderen im FC BAYERN in das interesse der menschheit geraten.

denn der FC BAYERN hat ja aktiv die summen mit hochgetrieben, z.b. die ganzen zahlungen an und um spieler. ablösegelder. sponsorengelder, fernsehgelder, marketinggelder. gelder, gelder, gelder. alles ist mit hoeneß und dem FC BAYERN und dessen agieren sehr eng verwoben.

und schon öffnet sich der blick auf alle vereine: der sponsorvertrag von BAYER LEVERKUSEN mit TELDAFAX, dem unredlichen pleite-konzern, wo in diesen tagen in bonn gegen ex-vorständler wegen konkursbetrug prozessiert wird. (es muss nur noch die besetzung des gerichtes geändert werden.)

dann der FC SCHALKE 04 und seine verbindung mit GAZPROM. auch das gehört auf den prüfstand. immer schon. nicht nur wegen der krim-krise. 

das ganze fußballgeschäft gehört auf den prüfstand: firma für firma, AG für AG; gehalt für gehalt, konto für konto. (und dann bremen mit dem tiergroßbetrieb „wiesenhof“, der die hühner zum weinen bringt. und herr tönnies bringt im eigenen betrieb rinder zum weinen.)

bewegung um bewegung. alles soll gecheckt werden. alles, alles, alles.

möge der fall hoeneß der anfang dessen sein, was da noch zu erfolgen hat.

diese ganzen weißen westen, die vielleicht nur dreckige trikots sind.

kläret auf!

stern, SPIEGEL, SZ, NDR, WDR … und wie ihr alle heißt!

kläret weiter auf, kläret alles auf!

und sagt uns auch, wie putin und SCHALKE 04 wirklich zusammenhängen. wir wollen alle (grausamen) wahrheiten!

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klau|s|ens wird vom christian-wulff-freispruch kaum berührt – www.klausens.com

klau|s|ens, freispruch: 1. bis 10. klasse !!!

ja, juristisch kann man ihm nichts anhaben. (aber ich erinnere auch an dieses: >>Für eine falsche eidesstattliche Erklärung wurde Groenewold lediglich verwarnt.<< auch das gehört zu dem prozess und dem urteil gestern.)

dir kann man es nie rechtmachen!

viele menschen kommen frei aus dem gericht. aber das besagt nur das eine, nicht das andere. (falsche eidesstattliche erklärungen sind ein extra thema.)

was ist denn das andere?

wenn ein führender poltiker sich mit bestimmten menschen in solchen situationen derart umgibt, dann tut es niemandem gut, dem staat schon gar nicht.

ach ja?

und wenn der dann bestimmte dinge verschleiert, dann kann man es verstehen, aber es erhöht das vertrauen auch nicht gerade.

wenn man einmal in der malaise steckt, dann sind die dinge schwer wieder gutzukriegen.

du sagst es. aber wenn jemand den bundespräsidenten spielen will, dann muss er bestimmte dinge auch besonders gut bewältigen. und davon konnte bei herrn wulff nie die rede sein. – dass er seinem freund oder guten bekannten wegen einem film und den geldern dazu helfen will, das kann man (noch irgendwie) verstehen. aber gerade ein führender politiker muss sich tausendfach zurückhalten, in solchen dingen.

wer tut es denn? sich zurückhalten?

diese gegenfrage (du denkst wohl auch zuallererst an herrn schröder) ändert doch nichts.

was ändert denn was?

nichts! wulff hat fürsprecher wie das DIE-LINKE-parteivorstand-mitglied diether dehm. schön für ihn. aber er sucht auch die nähe oder besucht zumindest die mach-schöne-ferien-häuser eines carsten maschmeyer. diese person rangiert in meiner moralrangleiter sehr weit unten, um es mal so sehr dezent auszudrücken.

ja, drück du nur! drück dich rum. du hast ja noch nie etwas für diese welt geleistet! der herr wulff aber, der herr wulff …

ja, der leistet alles für seine eitelkeit. außerdem: diese glaeseker-wulff-sache, die stinkt doch auch zum himmel. (diese erinnerungslücken oder die geänderten zeugenaussagen. alles.)

solange da niemand verurteilt ist, …

die menschen sagen doch oft gegenseitig aus, die kleinen leute, aber eben auch die großen fische. nein, ein freispruch sagt nicht alles über die welt und eine person. viele böse wirtschaftshaie haben sich freisprüche über gute anwälte erkauft. – außerdem wird es keine justiz auf der welt geben, die gänzlich interessenfrei und ICH-los an die dinge herangeht. das widerspricht dem aufbau und dem charakter des menschen an sich und für sich.

jetzt kommt der sozialbiologe ins spiel. super!

herr wulff mag tun, was er tun will. er mag freigesprochen sein. aber für mich ist er ein …

was denn? sprich’s aus?!

… nein, ich habe es nicht nötig, irgendjemanden öffentlich zu beleidigen. ich bleibe da ein gentleman.

dann wärest du vielleicht ein besserer bundespräsident?

das habe ich nie behauptet. (ach so: ganz unter uns. ich bräuchte etwas unterstützung für eine neue publikation von mir. – zweitklausens, du als mein bester freund, du könntest vielleicht …)

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klau|s|ens erfährt vom in-haft-tod des NS-täters heinrich boere – www.klausens.com

klau|s|ens, der täter-mann boere ist nun tot.

am 1.12.2013 ist er im justizvollzugskrankenhaus fröndenberg (kreis unna) verstorben. (die BILD wusste es als erstes.)

damit ist eines der letzten kapitel der NS-verbrechensaufarbeitung deutscher justiz abgeschlossen. so viele NS-prozesse wird es wegen des alters der noch beschuldigten nicht mehr geben.

eben: er (boere) wurde aber noch verurteilt, schlussendlich, jahrzehnte nach der tat.

er musste die haft antreten. er kam ins krankenhaus, wegen seiner gebrechlichkeit und seines alters.

und er ist im alter von 92 jahren im haftkrankenhaus verstorben.

man spürt eigentlich keine genugtuung, sondern es ist eher wie ein „aha! –so kann es auch gehen!“

viele täter kamen frei, wurden nicht belangt, entkamen. und zu viele lebten in der bundesrepublik dann noch weiter.

zu viele täter entkamen der justiz.

erst spät hat diese deutsche justiz bzw. bestimmte personen in diesem apparat begriffen, dass es anders werden muss. mit der verfolgung von NS-tätern.

der deutsche mief wurde nicht besser, dieser nachkriegsmief.

aber diese verurteilung von heinrich (hendrik) boere, das war sinnvoll und richtig.

sein tod in der haft konsequent: mit 92 jahren.

man hätte in den kopf von boere hineinschauen wollen … und ob heinrich boere sich dann im haftkrankenhaus irgendetwas zu seinem früheren leben und zu seinen verbrechen gedacht haben möge.

das könnten nur wärter und pfleger wissen, wenn überhaupt. (dann müsste er mit denen gesprochen haben.)

boere ist jedenfalls tot. die LIVE-gedichte vom prozess in aachen bleiben.

wie und wo wird so ein mensch dann beerdigt? anonym?

die-klausens-zeichnung-kunstwerk-boere-ist-tot-3-12-2013 (Medium)

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